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Bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse können Unternehmen die Förderprogramme vom Bund und dem Freistaat Bayern in Anspruch nehmen.

An dieser Stelle wollen wir Ihnen 3 Förderprogramme näher vorstellen:

Go Digital

KMU der gewerblichen Wirtschaft bis 100 Beschäftigte sowie Handwerksbetriebe bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse. 

Die Maßnahmen müssen den folgenden drei Modulen zugeordnet sein:

  • Digitalisierte Geschäftsprozesse: Ziel ist der Aufbau digitaler Arbeitsabläufe und die Etablierung sicherer elektronischer und mobiler Prozesse. Einsatzbereiche können z.B. Logistik, Versand- und Retourenmanagement, elektronische Zahlungsverfahren
  • Digitale Markterschließung: Ziel ist die Unterstützung bei der Erschließung neuer Kundengruppen oder Marktsegmente sowie die Vermarktung über neue Kanäle, z.B. Social Media Strategie, Aufbau Webshop, neue Website, Social-Media-Tools
  • IT-Sicherheit: Ziel ist es, das Risiko von Cyberkriminalität zu mindern und der selbstständige Betrieb von geeigneten IT-Sicherheitsmaßnahmen

Dem Unternehmen stehen autorisierte Berater zur Seite, die die Digitalisierungsprojekte fachlich begleiten. Im Rahmen der Antragstellung muss ein Hauptmodul gewählt werden, welches mindestens 51 Prozent des Beratungsvolumens ausmacht. Da sich die Themenbereiche der Module teilweise überschneiden, können nach Bedarf ein bzw. zwei Nebenmodule zusätzlich gewählt werden. Die Beratungsleistung besteht aus einer Potenzialanalyse und einem Realisierungskonzept. 

Tipp: Mit dem Programm kann auch die Einrichtung von Homeoffice-Plätzen finanziell unterstützt werden. Hierzu zählt vor allem der Aufbau und die Einrichtung der zugehörigen Hardware. Software, die dabei zum Einsatz kommt und über die gängigen Standards hinausgeht, ist ebenfalls förderfähig.
Von der Förderung ausgeschlossen sind dagegen reine Investitionsmaßnahmen in Hard- und Standardsoftware.

Die Beratungsleistung wird zu 50 Prozent gefördert bei einem max. Beratertagessatz von 1.100 Euro. Zuwendung: 50 % der Nettoausgaben. Der Förderumfang beträgt max. 30 Tage in einem Zeitraum von sechs Monaten (max. Förderhöhe 16.500 Euro).

Die Antragstellung erfolgt über das autorisierte Beratungsunternehmen. Eine Auswahl von Beratungsunternehmen steht Ihnen über die interaktive Beraterlandkarte zur Verfügung.

Weiterführende Informationen erhalten Sie über folgenden Link und die FAQs hier.

Digital Jetzt

KMU mit 3 – 499 Mitarbeitern, einschließlich Handwerk und freie Berufe. Existenzgründungen und Startups werden gefördert, wenn die Gründungsphase abgeschlossen ist.

Die Förderung ist in zwei verschiedenen Modulen möglich, das Unternehmen kann in einem oder beiden Modulen gefördert werden.

Modul 1: Investitionen in digitale Technologien (Hard- und Software):

  • Cloud Anwendungen
  • Big Data Anwendungen
  • KI Anwendungen
  • 3D-Druck
  • IT Sicherheit & Datenschutz
  • IP Telefonie
  • Neuer Webauftritt
  • Einführung einer ERP Software
  • Online-Shop

Modul 2: Investitionen in Qualifizierung der Mitarbeitenden zu Digitalthemen

  • IT-Sicherheit und Datenschutz
  • Grundsätzlich zu digitalem Arbeiten
  • Erarbeitung und Umsetzung digitaler Strategien

Die maximale Fördersumme beträgt in der Regel 50.000 €, die minimale Fördersumme 17.000 € bei Modul 1 und 3.000 € bei Modul 2.

Förderquote gestaffelt nach Unternehmensgröße:

  • Bis 50 Beschäftigte: bis zu 40 %
  • Bis 250 Beschäftigte: bis zu 35 %
  • Bis 499 Beschäftigte: bis zu 30 %.

Die Projektlaufzeit beträgt 12 Monate. Zur Kofinanzierung können Kredit- oder Beteiligungsprogramme aufgenommen werden. Die Förderquote erhöht sich in strukturschwachen Regionen* (+10 %), innerhalb eines Wertschöpfungsnetzwerkes oder einer Wertschöpfungskette (+5 %) oder bei Investitionen in IT-Sicherheit, inkl. Datenschutz (+5%).

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online unter folgendem Link. Die Einreichung des Antrags wird monatlich im Rahmen eines Zufallsverfahrens bestimmt und zufallsbedingt zugewiesen. Nicht ausgewählte Unternehmen können im Folgemonat erneut am Zufallsverfahren teilnehmen (Teilnahme aktiv bestätigen).

Hinweis:
Mit dem Vorhaben kann erst begonnen werden, wenn ein Bewilligungsbescheid erteilt wurde.

Der Digitalisierungsplan erläutert die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen und beschreibt das gesamte Digitalisierungsvorhaben. Er zeigt den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen sowie die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen – z.B. wie die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet wird oder wie sich das Unternehmen neue Geschäftsfelder und/oder Geschäftsmodelle eröffnet.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link und die FAQS hier.

Digitalbonus Bayern

KMU unter 50 Beschäftigte, mit höchstens 10 Millionen Euro Umsatz/Jahr bzw. höchstens 10 Millionen Euro Bilanzsumme/Jahr. Firmen, deren Deminimis Freibetrag nicht überschritten wurden und die eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern vorweisen, in der die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt.

  • Leistungen externer Anbieter für IKT-Hardware und –Software
  • Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Änderungen im Unternehmen
  • Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördert (z.B. Industrie 4.0, datengetriebene Geschäftsmodelle, Warenwirtschaftssysteme, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Sensorik)
  • IT-Sicherheit

Die Förderung erfolgt in 2 Förderbereichen.

  • Förderbereich 2.1: Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch IKT-Hardware, IKTSoftware sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen inkl. Schulungen
  • Förderbereich 2.2: Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit durch IKT Hard- und Software inkl. Schulungen zur umgesetzten Maßnahme

Die Förderung kann als

  • Digitalbonus Standard (jeweils 1 Antrag pro Förderbereich)
  • Zuschuss bis max. 10.000 €
  • Förderfähige Maßnahmen von min. 4.000 € und max. 200.000 €
  • Förderbereich 2.1 / Förderbereich 2.2

oder

  • Digitalbonus Plus (nur für in einem freien Förderbereich)
  • Zuschuss bis max. 50.000 Euro
  • Förderfähige Maßnahmen von min. 4.000 € (20.000 €) und max. 1.000.000 €
  • Förderbereich 2.1 / Förderbereich 2.2

Es kann max. 1 Plus-Antrag je Unternehmengewählt werden und es sind max. 2 Maßnahmen je Unternehmen förderfähig.

Die Antragsstellung ist ausschließlich hier online möglich. Jeden ersten Werktag (ohne Samstag) im Monat wird ein Kontingent von Anträgen zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link und die FAQs hier.