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Aktuelles Archiv

Hier finden Sie alle Artikel, die bislang unter "Aktuelles" erschienen sind.

UNTERNEHMEN KÖNNEN MEHR DE-MINIMIS-FÖRDERUNG BEKOMMEN

Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Änderung der allgemeinen Vorschriften für geringfüge Beihilfen (De-minimis-Verordnung) erlassen. Die Änderung hört sich unspektakulär an, ist aber für Unternehmen sehr interessant.

Kleine Änderung mit großer Wirkung

Nach der geltenden allgemeinen De-minimis-Verordnung sind geringfügige Beihilfen freigestellt, da davon ausgegangen wird, dass sie keine Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel im Binnenmarkt haben. Die wichtigsten jetzt angenommenen Änderungen an dieser Verordnung sind

  • die Anhebung des Höchstbetrags pro Unternehmen über drei Jahre von 200.000 EUR auf 300.000 EUR, um der Inflation Rechnung zu tragen, und
  • die Einführung einer Verpflichtung für die Mitgliedstaaten, De-minimis-Beihilfen ab dem 01.01.26 in einem auf nationaler oder EU-Ebene eingerichteten zentralen Register zu erfassen, wodurch die Berichtspflichten für Unternehmen verringert werden.

Die geänderte De-minimis-Verordnung ist am 01.01.24 in Kraft getreten und wird bis zum 31.12.30 gelten.

Ab Januar haben Unternehmen ein deutlich größeres De-minimis-Budget

Die Änderung ist eine echte Verbesserung für Unternehmen, weil es in Deutschland sehr viele De-minimis-Förderprogramme gibt. Zum Beispiel für Innovationen, Energieeffizienz, Digitalisierung usw. Darüber gab es bisher max. 200.000 EUR in drei Jahren. Seit Anfang des Jahres sind es auf einen Schlag 100.000 EUR mehr. Unternehmen können jetzt also max. 300.000 De-minimis-Förderung in drei Jahren erhalten.

Zentrales Register ab dem Jahr 2026

Auch die zentrale Erfassung der gewährten De-minimis-Beihilfen ab dem Jahr 2026 ist interessant für Unternehmen. Gerade größere Unternehmen mit mehreren Standorten haben gelegentlich Schwierigkeiten nachzuverfolgen, welche De-minimis-Beihilfen das Unternehmen insgesamt erhalten hat. Da wird das Register sicher eine Erleichterung sein.

Die Forschungszulage

Das Jahresende kommt in Sicht: Ein guter Moment, sich mit der Forschungszulage zu beschäftigen.

Die Forschungszulage ist die einzige deutsche Förderung für Forschung, Entwicklung und Innovation, die man nachträglich beantragen kann. Deshalb ist das nahende Jahresende ein guter Zeitpunkt, um sich darüber Gedanken zu machen, ob man sie beantragen kann und beantragen möchte.

Erst einmal vorweg: Die Forschungszulage hat einen sehr unpassenden Namen. Denn es geht nicht nur um Forschung, sondern auch und gerade um innovative Ideen in bodenständigen Branchen. Dieser kurze Artikel ist deshalb als Motivation für die vielen kleinen und mittleren Unternehmen im Landkreis Schweinfurt gedacht, die Forschungszulage für ihre Projekte zu beantragen.

Die Antragstellung ist relativ einfach. Und sie ist auch noch nachträglich möglich. Das ist der große Unterschied zu klassischen Förderprogrammen wie zum Beispiel dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand. Hier muss man immer erst einen Förderantrag stellen, bevor man mit seinem Projekt starten darf.

Die Forschungszulage gibt es dann vom Finanzamt. Und zwar frühestens nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, in denen die Arbeiten am innovativen Projekt angefallen sind. Deshalb ist das letzte Quartal eines Kalenderjahres ein guter Zeitpunkt, um sich mit der Forschungszulage zu beschäftigen.

Also haben Sie in diesem Jahr an einem innovativen Projekt gearbeitet und trauen Sie sich zu, diese Innovation kurz zu beschreiben? Das ist eine sehr gute Ausgangslage, um die Forschungszulage zu bekommen.

Ein weiterer Schritt wäre dann die Personalstunden nachzuhalten, die auf das Projekt entfallen sind. Auf die aufgelaufenen Personalkosten können Sie eine Zulage von 25% bekommen.

Die Zulage gibt es außerdem auch für Aufträge an Dritte, die im Rahmen des Projektes notwendig waren. Mit Dritten sind zum Beispiel Hochschulen, Forschungszentren oder andere Unternehmen gemeint.

Weitere Infos zur Forschungszulage und zum Antragsverfahren gibt es auf der Webseite der Bescheinigungsstelle Forschungszulage.

Gerne können Sie auch das Servicecenter Förderberatung des Landkreises Schweinfurt ansprechen.

Sie erreichen das Servicecenter Förderberatung von Montag bis Freitag von 9:30 Uhr bis 16:30 Uhr unter der Telefonnummer: 09721/55-840 oder per E-Mail an die Adresse foerderberatung@lrasw.de.

Und unter diesem Link können Sie sich zu einer Online-Beratung per MS-Teams anmelden.

Unternehmen fragen das Servicecenter Förderberatung recht häufig nach Zuschüssen für Fassadenbegrünung, Regenwasserversickerung usw. In Sachen Zuschussförderung sieht es für solche Maßnahmen leider nicht gut aus. Aber jetzt gibt es von der KfW immerhin ein Förderdarlehen mit Tilgungszuschuss von bis zu 60%.

Förderkredit mit Tilgungszuschuss hilft beim natürlichen Klimaschutz

Das neue Förderangebot im KfW-Umweltprogramm hilft gewerblichen Unternehmen mit mehrheitlich privater Beteiligung, natürliche Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen und die grüne Infrastruktur auf dem Betriebsgelände zu stärken. Dafür stellt das Bundesumweltministerium jährlich bis zu 50 Mio. EUR aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz bereit.

Gefördert werden unter anderem

  • die Schaffung und Renaturierung naturnaher Ökosysteme,
  • die Pflanzung und Verbesserung der Standortbedingungen von Bäumen,
  • die Entsiegelung und Renaturierung von Flächen,
  • die Begrünung von Dächern und Fassaden sowie
  • ein dezentrales Niederschlagsmanagement und die Grauwassernutzung.

Die Förderung erfolgt über die KfW-Förderkredite 240 für mittlere und große Unternehmen bzw. 241 für kleine Unternehmen. Bei Nachweis der erfolgreichen Umsetzung der geförderten Maßnahme gewährt die KfW einen Tilgungszuschuss zwischen 40% und 60% auf den Kredit. Dadurch reduziert sich die Kreditschuld deutlich.

Wie bei Förderkrediten üblich, wird der Kredit nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern bei einem frei wählbaren Kreditinstitut (Hausbankprinzip). Der Antrag kann aber mit einem Förderassistenten vorbereitet werden.

Haben Sie weitere Fragen zu dieser oder einer anderen Fördermöglichkeit? Dann sprechen Sie das Servicecenter Förderberatung an.

Sie erreichen das Servicecenter Förderberatung von Montag bis Freitag von 9:30 Uhr bis 16:30 Uhr unter der Telefonnummer: 09721/55-840 oder per E-Mail an die Adresse foerderberatung@lrasw.de.

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Das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen ist eine Besonderheit in der deutschen Förderlandschaft, weil es auf marktnahe nichttechnische Innovationen ausgerichtet ist. Nachdem das IGP 2019 erst einmal als Pilotprojekt gestartet ist, macht das Bundeswirtschaftsministerium nun ein reguläres Förderangebot daraus.

Mit der IGP-Förderung von der Idee zum Markterfolg

Nichttechnische Innovationen standen bisher nicht im Fokus der deutschen Förderpolitik. Das hat sich erst im Jahr 2019 mit dem IGP ein wenig geändert. Das Programm ist allerdings erst als Pilotprojekt gestartet. Zum Beispiel, um das spezielle Auswahlverfahren mit Pitches vor einer externen Jury zu erproben. Gleichwohl konnten im Rahmen des Piloten schon rd. 300 Projekte zu digitalen, kreativen, sozialen oder ökologischen Innovationen angeschoben werden.

Auf Basis der positiven externen Evaluation des Piloten hat sich das Bundeswirtschaftsministerium nun entschieden, das Programm fortzusetzen. Die neue Förderrichtlinie ist bereits in Kraft und gilt bis Ende des Jahres 2027.

Antragsberechtigung und Projektformen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, auch wenn sie gemeinnützig sind und sogenannte Neugründungen. Sie können, abhängig vom Entwicklungsstand ihres Projektes, zwischen zwei Projektformen wählen.

a) Machbarkeitsprojekte

  • zur Prüfung der inhaltlichen und wirtschaftlichen Machbarkeit von Ideen in der Frühphase
  • einzeln oder im Verbund mit Partnern, Laufzeit max. 12 Monate

b) Marktreifeprojekte

  • zur Ausreifung von Innovationen samt umfangreichen Markttests und Pilotierung am Markt; insbesondere Maßnahmen, die zur Entwicklung, ersten Anwendung und/oder Marktüberleitung von Innovationen notwendig sind.
  • einzeln oder im Verbund mit Partner, Laufzeit max. 24 Monate

Halbjährliche Calls zur Einreichung von Projektideen

Was jetzt noch fehlt, damit Innovatoren loslegen können, ist der erste Call zur Einreichung von Projektideen. Bei dem soll es um ökologische Innovationen gehen, also um neue Konzepte der Kreislaufwirtschaft, Designs für Klimaschutz und Energiewende, digitale Lösungen für Ressourcenschutz und Nachhaltigkeit usw.

Details zum ersten Call und zum Bewerbungsverfahren sollen noch in diesem Sommer bekanntgegeben werden. Weitere Förderaufrufe soll es dann im Halbjahresrhythmus geben. Für jeden Call sind laut BMWK rund 10 Mio. EUR Budget vorgesehen.

Haben Sie weitere Fragen zur IGP-Förderung? Dann sprechen Sie das Servicecenter Förderberatung an.

Sie erreichen das Servicecenter Förderberatung von Montag bis Freitag von 9:30 Uhr bis 16:30 Uhr unter der Telefonnummer: 09721/55-840 oder per E-Mail an die Adresse foerderberatung@lrasw.de.

Und unter diesem Link können Sie sich zu einer Online-Beratung per MS-Teams anmelden.

Neues Förderprogramm für Betriebliches Mobilitätsmanagement

Das Bundesverkehrsministerium hat das Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement (BMM) gestartet. Es richtet sich an Unternehmen, die ihre Verkehre in Zukunft klimafreundlich abwickeln wollen.

Weniger CO2-Emissionen durch nachhaltige Mobilität in Unternehmen

Das neue BMM-Programm setzt sich aus drei Förderbausteinen zusammen, die alle darauf abzielen, verkehrsbedingte CO2-Emissionen zu reduzieren. Ansatzpunkte sind die Verkehre im Unternehmen, aber auch die Alltagsmobilität der Beschäftigten. Beides soll in Zukunft nachhaltiger abgewickelt werden, um zum Erreichen der Klimaschutzziele beizutragen.

Die drei Förderbausteine des BMM im Detail

1. Initialförderung

Die Initialförderung richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen mit keinen oder geringen Vorerfahrungen im Bereich Mobilitätsmanagement.

Gefördert wird die Erarbeitung eines standortspezifischen Konzeptes für die betriebsindividuelle Umsetzung eines Mobilitätsmanagements. Dafür werden die Ist-Situation ermittelt, die Soll-Situation definiert und geeignete Maßnahmen vorgeschlagen. Außerdem muss das Konzept die realisierbaren CO2-Einsparungen und Angaben zum Zeit- und Kostenrahmen enthalten.

Die Beratung muss von autorisierten Mobilitätsberatern durchgeführt werden und kann mit max. 5.000 EUR bezuschusst werden.

2. Breitenförderung

Auch die Breitenförderung ist ausschließlich für KMU gedacht. Sie können sich die folgenden Maßnahmen fördern lassen, um ihre Verkehre nachhaltiger zu machen:

  • Maßnahmen zur Steigerung bzw. Verbesserung des Radverkehrs (Beschaffung von Pedelecs, Lastenfahrrädern usw.)
  • Maßnahmen zur Umstellung von Flotten auf nachhaltige Antriebsarten ohne lokale Emissionen (Beschaffung von E-Autos, Ladeinfrastruktur usw.)
  • Maßnahmen zur Information und Kommunikation mit Fokusgruppen (Durchführung von Mobilitätsaktionstagen)
  • Maßnahmen zur digital unterstützten Koordination und Steuerung von Verkehrsabläufen (Beschaffung von Software für multimodales Routing, Parkplatzbewirtschaftung usw.)
  • Maßnahmen zur physischen Verkehrslenkung und -steuerung (Beschaffung von Infoscreens, Verkehrsleitsystemen usw.)

Um die Breitenförderung zu bekommen, muss vorher keine Initialberatung in Anspruch genommen worden sein. Bereits vorliegende Mobilitätskonzepte oder nachvollziehbare Vorüberlegungen reichen für die Antragstellung aus.

Die Förderung hat eine Höhe von bis zu 70% auf die zuwendungsfähigen Kosten (max. 60.000 EUR).

3. Innovationsförderung

Im Gegensatz zu den beiden vorgenannten Förderbausteinen, kann die Innovationsförderung aktuell noch nicht beantragt werden. Ein Förderaufruf mit entsprechender Möglichkeit zur Antragstellung ist für die zweite Jahreshälfte 2023 geplant.

Gefördert werden sollen dann innovative Mobilitätskonzepte, die Demonstrationscharakter haben und als wichtige Impulse für anwendungsorientierte Zukunftslösungen dienen. Die Innovationsförderung steht auch Großunternehmen offen.

Übrigens: Auf der Webseite mobil gewinnt finden sich interessante Beispiele für bereits geförderte Mobilitätskonzepte.

Haben Sie weitere Fragen zur neuen Förderung von Betrieblichen Mobilitätskonzepten? Dann sprechen Sie das Servicecenter Förderberatung an.

Sie erreichen das Servicecenter Förderberatung von Montag bis Freitag von 9:30 Uhr bis 16:30 Uhr unter der Telefonnummer: 09721/55-840 oder per E-Mail an die Adresse foerderberatung@lrasw.de.

Und unter diesem Link können Sie sich zu einer Online-Beratung per MS-Teams anmelden.

Mit dem neuen BAFA Modul 6 unterstützt das Bundeswirtschaftsministerium jetzt gezielt kleine Unternehmen beim Klimaschutz. Die können einen Zuschuss bekommen, wenn sie in Zukunft auf Strom oder auch Abwärme beim Betrieb ihrer Maschinen oder Anlagen setzen.

Das neue Modul 6 ist Teil des bewährten EEW-Förderprogramms, dass Unternehmen jeder Größe dabei hilft, ihre Energieeffizienz zu verbessern.

Modul 6 richtet sich nun exklusiv an kleine Unternehmen mit max. 49 Mitarbeitern. Sie können einen Zuschuss von bis zu 200.000 EUR pro Vorhaben bekommen, wenn sie eine fossil betriebene (Öl, Gas usw.) Maschine oder Anlage durch eine klimafreundliche Variante ersetzen. Klimafreundlich meint den Betrieb mit Strom oder zum Beispiel auch mit Abwärme.

Außerdem fördert das BMWK auch die klimafreundliche Umrüstung vorhandener Maschinen oder Anlagen.

Die Förderung kann vergleichsweise einfach beantragt werden und passt sich auch dadurch an die Bedürfnisse und Möglichkeiten kleiner Unternehmen an.

Beispiele: Was kann über das Modul 6 konkret gefördert werden?

Damit nicht abstrakt bleibt, wofür es die Förderung gibt, nennt das BAFA eine Reihe von Beispielen für förderfähige Anschaffungen oder Umrüstungen:

  • klimafreundliche Prozesswärmeerzeuger
  • elektrische Öfen in Bäckereien
  • elektrische Gabelstapler in der Logistik
  • Waschmaschinen in Wäschereien
  • Fritteusen, Öfen, Geschirrspüler in der Gastronomie
  • Maische- oder Gärbehälter in Brauereien
  • Reifekammern in Käsereien
  • Härteöfen oder Galvanikanlagen in der Metallverarbeitung

Wichtig: Diese Liste mit Beispielen ist nicht abschließend. Auch weitere Projekte sind förderfähig.

Nach De-minimis oder AGVO beantragen?

Die Förderung kann nach De-mininis oder AGVO beantragt werden. Bei De-minimis liegt der Fördersatz bei 33% auf die zuwendungsfähigen Kosten, bei AGVO bei 20%. Trotzdem kann ein Förderantrag auf AGVO-Basis die bessere Wahl sein. Wir beraten Sie gerne dazu, was die bessere Variante für Sie ist.

Haben Sie weitere Fragen zum BAFA Modul 6? Beim Servicecenter Förderberatung bekommen Sie weitere Informationen!

Mit einem Transformationskonzept legen Unternehmen einen für sie gangbaren Weg fest, wie sie klimaneutral werden können. Das Bundeswirtschaftsministerium fördert die Erarbeitung solcher Konzepte mit einem Zuschuss von bis zu 80.000 EUR.

Deutschland soll bis zum Jahr 2045 klimaneutral werden. Deshalb hat die Bundesregierung die Klimaziele noch einmal deutlich nachgeschärft. Das fordert auch die deutsche Wirtschaft. Aber welche Maßnahmen sollen Unternehmen konkret ergreifen, um klimaneutral zu werden? Erneuerbare Energien einsetzen oder energieeffiziente Maschinen und Anlagen beschaffen oder gleich beides?

Damit Unternehmen einen für sie gangbaren Weg festlegen können, fördert das Bundeswirtschaftsministerium seit einiger Zeit auch sogenannte Transformationskonzepte.

Ein Transformationskonzept ist die Darstellung der längerfristigen Dekarbonisierungsstrategie eines Unternehmens. Dies umfasst sowohl die qualitative und quantitative Beschreibung der Ausgangssituation in Bezug auf ein CO2-Minderungsziel als auch die Beschreibung möglicher Maßnahmen, mit denen das CO2-Ziel erreicht werden soll.

Inhalte eines Transformationskonzeptes

Im Detail muss ein Transformationskonzept die folgenden Punkte beinhalten, um vom BMWK gefördert zu werden:

  • Darstellung des IST-Zustands der CO2-Emissionen bzw. der CO2-Bilanz
  • Formulierung eines CO2-Neutralitätsziels bis spätestens 2045
  • ein längerfristiges (mindestens zehn Jahre nach Antragstellung) und konkretes CO2-Ziel (SOLL-Zustand) für den oder die betrachteten Standort(e)
  • Maßnahmenplan für die Zielerreichung bzw. die Transformation von IST- zu SOLL-Zustand
  • Einsparkonzept(e) für mindestens ein Vorhaben des EEW-Förderprogramms
  • Verankerung des Transformationskonzeptes in der Unternehmensstruktur

Beispiel für ein Transformationskonzept

Ein großer Batteriehersteller möchte seine Produktion in Deutschland nachhaltiger und ökologischer gestalten. Um einen Beitrag zum Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 der Bundesregierung zu leisten, will er seine Emissionen um mindestens 40 Prozent senken. Zur Identifizierung des Ressourcen- und Energieeinsparpotentials an mehreren Werksstandorten möchte der Hersteller von einem externen Energieberater ein Transformationskonzept erarbeiten lassen, mit dem Ziel, die identifizierten Maßnahmen in einem Zeitraum von 10 Jahren im Unternehmen umzusetzen.

Eine ausführliche Beschreibung des Beispiels finden Sie auf dieser Webseite des BMWK.

Bis zu 80.000 EUR Förderung für das Transformationskonzept

Bezuschusst werden bei der Erstellung eines Transformationskonzeptes Kosten

 

  • für die Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz,
  • für Energieberater,
  • für erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen
  • usw.

Wichtig: Eigenleistungen des Antragstellers werden nicht gefördert. Förderfähig sind also nur Kosten von Dritten.

Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen, auch kommunale Unternehmen. Die Erstellung eines Konzeptes soll max. 12 Monate dauern und wird mit max. 80.000 EUR gefördert. Für kleine und mittlere Unternehmen beträgt der Fördersatz 60%, für Großunternehmen 50%.

Haben Sie weitere Fragen zu dieser Fördermöglichkeit? Dann sprechen Sie das Servicecenter Förderberatung an.

Förderanträge zu stellen ist kompliziert und es dauert lange, bis ein Zuschuss bewilligt wird? Das muss nicht sein!
Heute stellen wir Ihnen Förderprogramme vor, über die Unternehmen und Startups einfach und schnell Förderung für ihre Projekte bekommen.

Aufwendige Förderanträge? Es geht auch einfach und schnell!

Es gibt viele interessante Förderprogramme, über die Unternehmen und Startups nicht-rückzahlbare Zuschüsse bekommen können. Zum Beispiel für

  • Forschung und Innovation,
  • Digitalisierung,
  • Umwelt - Klima - Energie.

Aber ist es nicht aufwendig und zeitraubend Förderanträge ausfüllen zu müssen? Und dauert es nicht lange, bis einem der Zuschuss wirklich bewilligt wird?

Jein: Natürlich gibt es Förderprogramme, bei denen die Beantragung aufwendig ist. Zum Beispiel, weil es um sehr hohe Zuschüsse geht und der Fördergeber sicherstellen möchte, dass sein Zuschuss an den richtigen Empfänger geht und korrekt verwendet wird.

Aber es gibt auch Förderprogramme, über die man einfach und schnell einen Zuschuss für das eine oder andere Projekt bekommen kann. Wir stellen Ihnen hier mehrere dieser Programme vor. Nutzen Sie sie. Denn dafür sind sie gedacht!

Forschung und Innovation

ZIM
Für Forschung, Entwicklung und Innovation gibt es einige spannende Förderprogramme. Gerade auch für kleine Unternehmen und den Mittelstand. Programme wie das ZIM gehören allerdings schon zum großen Kaliber. Sowohl von der Zuschusshöhe als auch vom Antragsaufwand.

Forschungszulage
Aber es geht auch einfacher, zum Beispiel mit der Forschungszulage. Diese steuerliche Form der Forschungsförderung hat die Bundesregierung Anfang des Jahres 2020 eingeführt.

Der Begriff Forschungszulage ist allerdings etwas irreführend, weil es die Zulage nicht nur für Forschung gibt, sondern auch für innovative Projekte unterhalb dieses Anspruchslevels. Die Forschungszulage ist nämlich als Breitenförderung ausgelegt, von der möglichst viele Unternehmen und Startups in Deutschland profitieren sollen.

Die Forschungszulage ist zwar nicht so lukrativ wie klassische Innovationsförderprogramme, aber dafür hat sie andere Stärken. Sie kann zum Beispiel auch nachträglich beantragt werden.

Zunächst muss ein vergleichsweise kurzer Online-Antrag ausgefüllt werden, um die sogenannte Bescheinigung zu erhalten. Die bestätigt, dass das Projekt zulagenfähig ist. Mit der Bescheinigung bekommt man dann vom Finanzamt rückwirkend die Forschungszulage für das jeweilige Projekt.

Das lohnt sich. Jedes Unternehmen und Startup kann max. 1.000.000 EUR Forschungszulage pro Jahr bekommen.

Praxisbeispiele

Innovationsgutschein Bayern
Eine Nummer kleiner als die Forschungszulage ist der Innovationsgutschein Bayern in der Variante Standard. Den gibt es, vereinfacht ausgedrückt, für die Unterstützung durch Dritte, ohne die man sein innovatives Projekt nicht umsetzen kann. Solche Dritte können Hochschulen und Forschungseinrichtungen sein, aber auch andere kompetente Firmen.

Beantragen können den Innovationsgutschein Unternehmen mit max. 49 Mitarbeitern. Anerkannt werden Kosten von höchstens 30.000 EUR. Darauf gibt es einen Zuschuss von 40% bis 60%.

Eine tolle Neuerung ist, dass jetzt auch die Entwicklung von Software über den Innovationsgutschein gefördert werden kann (Industrie 4.0, Künstliche Intelligenz, Virtual Reality usw.).

Praxisbeispiele

 

Digitalisierung und IT-Sicherheit

Digitalbonus Bayern

Unternehmen und Startups, die in IT-Hardware oder Software investieren wollen, können vom bayerischen Digitalbonus in der Variante Standard profitieren, soweit es sich nicht um 08/15-Anschaffungen handelt.

Per Online-Antrag gibt es einen Zuschuss von bis zu 10.000 EUR bei einem Fördersatz von 50%. Um den kompletten Zuschuss zu bekommen, muss es also um Anschaffung von mindestens 20.000 EUR gehen.

Noch einmal bis zu 10.000 EUR gibt es für Maßnahmen in Sachen IT-Sicherheit. Ein Thema, dass gar nicht ernst genug genommen werden kann, wie die zahlreichen Hackerangriffe auf Unternehmen und Institutionen in den letzten Monaten gezeigt haben.

Praxisbeispiele

Einen kleinen Haken hat der Digitalbonus Bayern allerdings. Seit einiger Zeit können den Bonus nur noch Unternehmen mit max. 49 Mitarbeitern bekommen. Größere Unternehmen können aber auf das BMWK-Programm Digital Jetzt ausweichen. Hier ist die Antragstellung allerdings etwas aufwendiger und mitunter zeitintensiver.

 

Umwelt - Klima -Energie

Wahrscheinlich gibt es im Moment kein Unternehmen, das sich keine Gedanken über seine Energieversorgung und seine Energiekosten macht. Wer energieeffiziente Technik beschaffen will, um seine Energiekosten im Griff zu behalten, kann dafür Zuschüsse beim BAFA beantragen.

EEW Module
Ein Förderantrag im EEW Modul 1 Querschnittstechnologien ist, wenn man die hochzuladenden Unterlagen bereithält, in einer halben Stunde erledigt. Dafür gibt es einen Zuschuss von bis zu 40% auf die zuwendungsfähigen Kosten.

Das BAFA fördert die folgende Technik, wenn sie den in einem gelegentlich aktualisierten Merkblatt entspricht:

    • Elektrische Motoren und Antriebe
    • Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung
    • Ventilatoren
    • Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung
    • Anlagen zur Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung aus Abwässern
    • Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen
    • Frequenzumrichter

Ein weiterer Pluspunkt des EEW Modul 1 ist, dass man mit der Bestellung nicht warten muss, bis der Förderantrag geprüft und bewilligt wurde. Sobald der Antrag komplett hochgeladen wurde, darf schon einmal auf eigenes Risiko bestellt werden.

Etwas aufwändiger als die Antragstellung im Modul 1 ist die Antragstellung im EEW Modul 3. Hier gibt es bis zu 40% Zuschuss für die Anschaffung von Hard- und/oder Software für ein Energiemanagement-System. Damit kann man den Energieverbrauch seines Maschinenparks überwachen und optimieren.

Apropos Aufwand: Ein versierter Anbieter von Energiemanagementsystemen sollte dazu in der Lage sein, ein Angebot abzuliefern, dass möglichst 1 zu 1 in den Förderantrag übernommen werden kann. Das reduziert den Aufwand des Antragstellers deutlich.

Wie beim Modul 1 darf man beim Modul 3 schon bestellen, sobald man den Förderantrag komplett hochgeladen hat.

Sie wollen sich diese einfachen und schnellen Fördermöglichkeiten doch nicht entgehen lassen? Beim Servicecenter Förderberatung bekommen Sie weitere Informationen!

Um Wasserstoff gibt es im Moment einen ziemlichen Hype. Aber hinter dem Hype versteckt sich ein sehr wichtiger Beitrag zur Energiewende. Wenn Sie sich mit eigenen Projekten daran beteiligen wollen, gibt es interessante Fördermöglichkeiten in Deutschland. Wir stellen Ihnen einige davon vor.

Dicke Brocken auf dem Weg zur Klimaneutralität

Deutschland soll bis zum Jahr 2045 klimaneutral werden. Aber auf dem Weg dahin liegen noch dicke Brocken. Zum Beispiel ist die Speicherung von Grünstrom immer noch nicht befriedigend gelöst. Außerdem sind weite Teile der Industrie auf Prozesswärme angewiesen, die zumeist noch fossil erzeugt wird.

Grüner Wasserstoff ermöglicht Klimaneutralität

An dieser Stelle kommt grüner Wasserstoff ins Spiel. Er wird auf Basis von Grünstrom durch Elektrolyse erzeugt und ermöglicht auf diese Weise die Speicherung insbesondere von erneuerbar erzeugtem Überschussstrom.

Außerdem ist er eine saubere Alternative zur Verbrennung von fossilen Energieträgern, wenn es in der Industrie um die Erzeugung von Prozesswärme geht.

Deutschland ist aber noch sehr weit von einer breiteren Nutzung von Wasserstoff als Energieträger usw. entfernt. Es fehlt an Absatzmöglichkeiten und Produktionskapazitäten, aber auch an der notwendigen Transport- und Verteilinfrastruktur.

Deutschland hat eine Nationale Wasserstoffstrategie

Das will die Bundesregierung mit der Nationalen Wasserstoffstrategie ändern. Sie soll die Voraussetzungen für eine forcierte Nutzung von Wasserstoff in Deutschland schaffen.

Fördermittel sollen dabei helfen, die Strategie umzusetzen. Deshalb hat die Bundesregierung entsprechende neue Förderprogramme aufgelegt. Aber auch bewährte Programme können bei der Finanzierung von Wasserstoffprojekten helfen.

Wasserstoff in Deutschland im Markthochlauf

Am ehesten befindet sich Wasserstoff in Deutschland in der Phase des Markthochlaufs oder kurz davor. Deshalb konzentriert sich die Förderung momentan auf Forschung und Entwicklung sowie auf Pilotanlagen und Demonstration.

Mit Demonstration ist die erstmalige Anwendung neuartiger Technik in einem größeren Maßstab gemeint. Damit soll unter anderem bewiesen werden, dass die Technik auch im Regelbetrieb funktioniert und deshalb erfolgreich repliziert werden kann.

Es ist aber anzunehmen, dass mit der zunehmenden Marktverfügbarkeit von Wasserstoff-Technik auch die Zahl der Fördermöglichkeiten wachsen. Immerhin wird Wasserstoff in der Energieeffizienzförderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz schon als Energieträger anerkannt. Dazu unten mehr.

Förderung für Forschung, Entwicklung und Innovation

Forschungs- und Entwicklungsbedarf gibt es in Sachen Wasserstoff noch genug. In der Herstellung, bei der Speicherung und Verteilung, bei der Anwendung usw.

Teilweise ist noch Grundlagenforschung notwendig, teilweise sind Techniken (bspw. Elektrolyseure) aber auch schon so verlässlich, dass sie für die industrielle Anwendung usw. hochskaliert werden können. Unternehmen, die hier ansetzen wollen, mangelt es nicht an Fördermöglichkeiten.

Für sehr innovative und/oder große Projekte kommt zum Beispiel das 7. Energieforschungsprogramm in Frage, an dem sowohl das BMBF als auch das BMWK beteiligt sind. Grundlagenforschung in Sachen Wasserstoff wird dabei vom BMBF gefördert. Das BMWK unterstützt anwendungsnähere Forschungsarbeiten.

Wenn es um Forschung und Entwicklung zu Wasserstoff im Verkehrssektor geht, kommt das Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie NIP in Frage. Die FEI-Säule des NIP zielt auf Maßnahmen der Demonstration, Innovation und Marktvorbereitung.

Unternehmen aus dem Mittelstand mit marktnäheren und/oder kleineren H2-Projekten, liegt vielleicht eher das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand ZIM. Es ist themen- und branchenoffen und von der Antragstellung weniger aufwändig als das 7. Energieforschungsprogramm.

Förderung für Pilotanlagen und Demonstrationsprojekte

Bei der Demonstration von H2-Technologien setzt der Bund im Moment auf große bis sehr große Projekte. Aus dem Ideenwettbewerb Wasserstoffrepublik Deutschland sind drei Leitprojekte hervorgegangen, die jetzt in der Umsetzung sind:

  • H2Giga
  • H2MARE
  • TRANSHYDE

Während die Suche nach Leitprojekten über den Ideenwettbewerb abgeschlossen ist, bieten die Reallabore der Energiewende und HyLand weiterhin die Chance, für die Erprobung von H2-Technologien und -Konzepten Förderung vom Bund zu bekommen. Bei HyLand zum Schwerpunkt Mobilität.

Die Reallabore sind Teil des bereits oben beschriebenen 7. Energieforschungsprogrammes, HyLand ist Teil des NIP.

Auf europäischer Ebene ist übrigens der Innovation Fund eine Fördermöglichkeit für Pilotanlagen und Demonstrationsprojekte. Da sich dieser Artikel aber auf die deutsche Förderkulisse konzentriert, wird hier nicht näher darauf eingegangen.

Förderkulisse im Übergang zur Investitionsförderung

Je mehr Wasserstofftechnologien zum Stand-der-Technik werden und off-the-shelf angeschafft werden können, desto mehr Förderprogramme wird es geben, bei denen die Neuartigkeit der eingesetzten Technik keine Förderbedingung mehr ist.

Neuerdings wird Wasserstoff bereits im Programm Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft als Energieträger geführt. Über das EEW-Programm, das es in den Fördervarianten

gibt, werden Projekte gefördert, durch die Maschinen, Anlagen und Prozesse in Industrie und Gewerbe energie- und/oder ressourceneffizienter werden.

Projekte, die Wasserstofftechnologien einbeziehen, können jetzt prinzipiell über das EEW gefördert werden. Auf der Programmwebseite zum Wettbewerb Energieeffizienz wurde bereits ein entsprechendes Projektbeispiel veröffentlicht.

Für die Förderung von Investitionen in Fahrzeuge und in die für deren Betrieb notwendige Infrastruktur (z.B. Tankstellen), kommt das oben bereit erwähnte NIP (Säule Marktaktivierung) ins Spiel. Im Rahmen des NIP werden regelmäßig Förderbekanntmachungen veröffentlicht. Dann können Zuschüsse für die Anschaffung von Straßenfahrzeugen (PKW in Flotten, Busse, LKW), Fahrzeugen für die Intralogistik, Schienenfahrzeugen, Infrastruktur usw. beantragt werden.

Ein Förderprogramm für Wasserstofftankstellen gibt es übrigens auch vom Freistaat Bayern.

Planen Sie ein Wasserstoff-Projekt?

Wenn Sie ein Projekt in Sachen Wasserstoff planen und dafür passende Förderprogramme suchen, um einen Zuschuss zu beantragen, können Sie gerne das Servicecenter Förderberatung ansprechen. Die Beratung ist für Unternehmen aus dem Landkreis kostenlos.

Sie erreichen das Servicecenter Förderberatung von Montag bis Freitag von 9:30 Uhr bis 16:30 Uhr unter der Telefonnummer: 09721/55-840 oder per E-Mail an die Adresse foerderberatung@lrasw.de.

Und unter diesem Link können Sie sich zu einer Online-Beratung per MS-Teams anmelden.

Im Oktober des letzten Jahres hat das Bundeswirtschaftsministerium einen Antragsstopp für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand verhängt. Der abrupte Stopp war für viele Unternehmen ein Schock. Aber seit Anfang August können wieder Förderanträge gestellt werden. Hier stellen wir Ihnen die ZIM-Förderung kurz vor und nennen die Änderungen, die zu beachten sind.

ZIM unterstützt den Mittelstand bei Forschung und Innovation

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand oder kurz ZIM ist das branchen- und technologieoffene Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Es richtet sich gezielt an den deutschen Mittelstand, den das BMWK als vielfältig und dynamisch, bodenständig und innovativ beschreibt.

Diese Eigenschaften greift das ZIM auf: Es ist offen für vielfältige Projekte, die sich mit verschiedensten Technologien aus den unterschiedlichsten Branchen beschäftigen. Bodenständige Ideen aus dem Handwerk werden genauso gefördert, wie Disruptionen aus Hightech-Branchen. Beispiele für ZIM-geförderte Projekte finden sich unter diesem Link.

Und ZIM ist flexibel. Unternehmen können ihr Projekt alleine durchführen (Einzelprojekt) oder auch mit anderen Unternehmen und/oder Partnern aus der Wissenschaft (Kooperationsprojekt).

Da die ZIM-Förderung auf den Mittelstand ausgerichtet ist, haben aber nur Unternehmen mit max. 499 Beschäftigten die volle Wahlfreiheit zwischen den Projektarten. Größere Unternehmen mit max. 999 Beschäftigen sowie Institutionen der Wissenschaft werden nur im Rahmen von Kooperationsprojekten gefördert.

Die ZIM-Förderung lohnt sich auch finanziell

Abgesehen davon, kann die ZIM-Förderung auch einen echten Beitrag zur Finanzierung eines FuE-Projektes leisten. In definierten Konstellationen gibt es vom Wirtschaftsministerium einen Zuschuss von 60% auf die zuwendungsfähigen Kosten. Das minimiert das finanzielle Risiko eines Projektes deutlich.

Zuwendungsfähig sind Personalkosten, die Kosten für FuE-Aufträge an Dritte und die sogenannten übrigen Kosten, die bei ZIM allerdings pauschal abgegolten werden.

Weitere Pluspunkte der ZIM-Förderung

ZIM setzt aber nicht nur beim Kern des Projektes an, der Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen. Wenn gewünscht, bezuschusst das BMWK auch eine Durchführbarkeitsstudie zur Vorbereitung eines Projektes sowie auch Maßnahmen zur Markteinführung.

Unter Maßnahmen zur Markteinführung fallen:

  • Erwerb, Schutz, Verwertung immaterieller Vermögenswerte
  • Marktforschung
  • Tests und Zertifizierung
  • Messeauftritte
  • usw.

Was ändert sich mit dem Neustart der ZIM-Förderung?

Das BMWK erwartet nach dem ZIM-Neustart einen sehr hohen Antragseingang und ändert vor dem Hintergrund des verfügbaren Budgets die Förderbedingungen an mehreren Stellen:

Für Unternehmen, die bereits eine Bewilligung für ein FuE-Projekt erhalten haben, ist erst 24 Monate nach der letzten Bewilligung eine weitere Bewilligung möglich. Wichtig: Dies gilt auch rückwirkend.

Zukünftig wird die Möglichkeit von Laufzeitverlängerungen der Projekte und von Mittelverschiebungen streng eingeschränkt, um zu hohe Vorbindungen in den Folgejahren zu verhindern und die Flexibilität für neue Vorhaben langfristig zu erhalten.

Die im Jahr 2020 wg. der Pandemie eingeführten Erleichterungen werden wieder in den alten Zustand überführt.

Soweit der aktuelle Stand. Das BMWK schließt weitere Änderungen aber nicht aus. Das sei abhängig vom Antragseingang beziehungsweise der Zahl der Förderanträge, die bewilligt werden sollen.

Antragstellung wird vereinfacht

Der Neustart wird auch dazu genutzt, die ZIM-Antragstellung zu vereinfachen. Alle Dokumente können online über Upload-Portale der ZIM-Projektträger eingereicht werden. Für die digitale Antragstellung stehen auf der ZIM-Website ab sofort aktualisierte Formulare zur Verfügung.

Planen Sie ein innovatives Projekt?

Wenn Sie sich für die ZIM-Förderung oder auch ein anderes Förderprogramm interessieren, können Sie gerne das Servicecenter Förderberatung ansprechen. Die Beratung ist für Unternehmen aus dem Landkreis kostenlos.

Sie erreichen das Servicecenter Förderberatung von Montag bis Freitag von 9:30 Uhr bis 16:30 Uhr unter der Telefonnummer: 09721/55-840 oder per E-Mail an die Adresse foerderberatung@lrasw.de.

Und unter diesem Link können Sie sich zu einer Online-Beratung per MS-Teams anmelden.

Das Bundesumweltministerium hat ein neues Förderprogramm, "DigiRess" ins Leben gerufen. Das Förderprogramm richtet sich an KMU. Für dieses Jahr gibt es fünf Einreichungstermine.

Über DigiRess werden Projekte gefördert, mit denen Unternehmen ihre Prozesse und/oder Produkte digital optimieren, um Ressourcen einzusparen. Mit Ressourcen sind Rohstoffe, Werkstoffe, Vorprodukte sowie Hilfs- und Betriebsstoffe gemeint.

Die digitalen Lösungen müssen fortschrittlich, aber nicht zwingend innovativ sein. Neuinvestitionen in digitale Anlagentechnik und IT-Infrastruktur, die dem Stand-der-Technik entsprechen, sind förderfähig. Ebenso die digitale Optimierung oder Nachrüstung von bereits vorhandenen Maschinen oder Anlagen.

Außerdem können über DigiRess auch Projekte zu digitalen Geschäftsmodellen für ressourceneffiziente und zirkuläre Wertschöpfung gefördert werden.

Das Ministerium nennt in der Förderrichtlinie eine Reihe von Beispielen für förderfähige Projekte und Aktivitäten:

Digitale Optimierung von Prozessen

  • Digitale Lösungen zur Optimierung der Prozessplanung
  • Digitale Lösungen zur Senkung des Ressourcenverbrauchs in der Produktion durch Optimierung von Produktionsparametern
  • Digitale Lösungen zur Optimierung der Kreislaufführung von Wertstoffen, Hilfs- und Betriebsstoffen
  • Investitionen in digitale Anlagentechnik und IT-Infrastruktur in der Produktion

Digitale Optimierung von Produkten

  • Maßnahmen zur Schließung von Materialkreisläufen durch den Ersatz von Primärrohstoffen durch Sekundärrohstoffe
  • Kreislaufgerechte Produktgestaltung,
  • Verlängerung der technischen Produktlebensdauer und/oder der Nutzungsdauer
  • Konstruktion ressourceneffizienter Produkte mittels digitaler Entwicklungsmethoden und -werkzeuge

Digitale Geschäftsmodelle für ressourceneffiziente und zirkuläre Wertschöpfung

  • Aufbau digitaler Plattformen
  • Aufbau nachhaltiger digitaler Geschäftsmodelle
  • Aufbau von Produkt-Service-Systemen mit nachhaltiger Rückführungsstruktur nach der Nutzungsphase des Produkts

Die Förderhöhe ist von der Fördervariante (De-minimis, AGVO) abhängig. In der Spitze hat der Fördersatz eine Höhe von 75% auf die zuwendungsfähigen Kosten. Mit Zuschlägen sogar eine Höhe von max. 85%.

Das Antragsverfahren ist zweistufig und startet mit der Einreichung einer Projektskizze. Das ist jeweils bis zu diesen Stichtagen möglich:

  • 15.08.22
  • 15.09.22
  • 15.10.22
  • 15.11.22
  • 15.21.22

Ab den Stichtagen werden die bis dahin eingereichten Skizzen vom Projektträger geprüft. Antragsteller, deren Skizze positiv bewertet wird, müssen anschließend noch einen förmlichen Förderantrag einreichen.

Für die Beratung zum Förderprogramm DigiRess wenden Sie sich an den Servicecenter Förderberatung.

Was sind eigentlich EU-Fördermittel?

Fördermittelberater verstehen unter EU-Fördermitteln Zuschüsse, die man in einem Programm beantragen kann, für das die Europäische Union direkt verantwortlich ist. Dementsprechend werden Förderanträge bei der EU-Kommission oder bei einer von der Kommission beauftragten Organisation gestellt, zum Beispiel einer Agentur.

Analog dazu sind mit deutschen Fördermitteln Zuschüsse gemeint, die man in einem Förderprogramm beantragen kann, für das die Bundesregierung oder ein Bundesland verantwortlich ist. Dementsprechend sind Förderanträge bei einer Organisation in Deutschland zu stellen.

Ein Beispiel dafür aus dem Freistaat Bayern ist der Digitalbonus.

Aber: In nicht wenige deutsche Förderprogramme fließen auch Mittel aus den großen europäischen Struktur- und Investitionsfonds wie

  • dem EFRE,
  • dem ELER,
  • dem ESF+
  • usw.

ein. Wer einen Zuschuss aus solchen Programmen erhält, bekommt in gewisser Weise auch EU-Fördermittel.

Als Beispiel dafür finden sich unter diesem Link die Programme, die Bayern in der Förderperiode 2021 bis 2027 mit Mitteln aus dem EFRE betreiben wird.

Trotzdem sind aber auch das deutsche Fördermittel, weil sie eben auf Basis deutscher Förderprogramme vergeben und bei deutschen Stellen beantragt werden müssen.

EU-Fördermittel: Think big!

Grundsätzlich verfolgen die EU und die Mitgliedsstaaten mit ihren Förderprogrammen und den daraus bewilligten Fördermitteln den gleichen Zweck: Sie wollen damit Projekte und Aktivitäten unterstützen, die ihnen wichtig sind und ihrer politischen Agenda entsprechen. Das können zum Beispiel Projekte in den Bereichen

  • Digitalisierung,
  • Infrastruktur,
  • Innovationen,
  • Umwelt- und Klimaschutz,
  • Gesundheit
  • usw.

sein. Aber auch wenn es um denselben Förderzweck geht, bewegen sich die EU und Deutschland mit ihren Programmen im Prinzip auf unterschiedlichen Ebenen.

Grund dafür ist das Subsidiaritätsprinzips: „Nach dem Subsidiaritätsprinzip wird die Union in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können, sondern vielmehr wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind.“ (Art. 5 des Vertrags über die Europäische Union)

Aus diesem Grund haben die Förderprogramme der EU einen gesamteuropäischen Anspruch: Projekte oder Aktivitäten müssen ein Problem aufgreifen, das nicht nur in einem EU-Mitgliedsstaat besteht oder Lösungen anbieten, die von europaweitem Interesse sind.

Digitalisierung und Infrastruktur

Bei der Förderung von Digitalisierung und Infrastruktur, zum Beispiel über die Connecting Europe Facility, zeigt sich der europäische Anspruch darin, dass Lücken in den europäischen Netzen geschlossen werden sollen.

Da die CEF den Menschen in allen Mitgliedstaaten zugutekommen soll, können Projekte mit einem rein lokalen Bezug darüber nicht gefördert werden.

Innovationen

Auch bei der Innovationsförderung bewegen sich die EU und Deutschland nicht auf dem gleichen Terrain.

Die EU bündelt ihre entsprechenden Aktivitäten im Großen und Ganzen in ihrem 9. Rahmenprogramm für Forschung und Innovation mit Namen Horizon Europe. HEU soll nicht weniger als einen ökologischen und digitalen Wandel erreichen. Zum Beispiel durch die Entwicklung von Schlüsseltechnologien.

Deshalb werden über HEU tatsächlich nur hochinnovative Projekte gefördert, für die in der Regel Konsortien gebildet werden müssen, in denen Partner aus mehreren EU-Mitgliedsstaaten oder assoziierten Staaten zusammenarbeiten.

Diese transnationalen Konsortien sind aber keine Bürde. Aus Perspektive der EU realisieren sie den gesamteuropäischen Anspruch. Aus Perspektive der Projektpartner ermöglichen sie grenzüberschreitende Forschung und Entwicklung, bei der alle Partner einen Zuschuss bekommen.

Das ist mit deutschen Förderprogrammen ohne weiteres nicht möglich. Hier gibt es die Förderung nur für Unternehmen in Deutschland.

Selbstverständlich haben auch der Bund und die Bundesländer Förderprogramme, die einen ähnlich ausgeprägten Anspruch an die Innovationshöhe haben wie Horizon Europe. Aber im Gegensatz zur EU gibt es vom Bund und von den Bundesländern auch Förderprogramme, die explizit in die Breite zielen, um möglichst viele Unternehmen zu Forschung und Entwicklung zu motivieren. Beispiele dafür sind

über die auch kleinere Innovationssprünge gefördert werden.

Umwelt- und Klimaschutz

Bei Fördermaßnahmen zugunsten von Umwelt und Klima verhält es sich ähnlich wie bei der Innovationsförderung. Das heißt, es gibt Überschneidungen, aber auch Abgrenzungen.

Sowohl die EU als auch der Bund und die Bundesländer fördern innovativen technischen Umwelt- und Klimaschutz. Das zeigen die folgenden Beispiele:

Im Gegensatz zur EU gibt es vom Bund und von den Bundesländern aber auch Förderprogramme, über die es Zuschüsse für Umwelt- und Klimaschutztechnik gibt, die nicht innovativ ist, also „nur“ dem Stand-der-Technik entspricht.

Ein Beispiel dafür ist die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft. Hierüber können Unternehmen Zuschüsse bekommen, wenn sie durch Optimierung ihrer Produktionsprozesse und/oder die Anschaffung effizienter Technik Energie oder Ressourcen einsparen.

Also auch bei diesem Förderthema verfolgen Bund und Länder einen breiteren Förderansatz als die EU und halten Förderprogramme für einen deutlich größeren Adressatenkreis vor.

Was bedeutet das für Sie und die Fördermittelberatung?

EU-Fördermittel sind Teil einer Fördermittellandschaft, von der Unternehmen bei der Finanzierung ihrer Projekte und Aktivitäten profitieren können. Sie sind aber häufiger auf speziellere Zwecke und einen kleineren Adressatenkreis zugeschnitten.

Wenn Projekt und Programm „matchen“, können sie aber attraktiver sein als vergleichbare deutsche Förderangebote. Für Unternehmen, die zusammen mit Partnern in Europa forschen und entwickeln wollen, sind EU-Fördermittel wahrscheinlich sogar die erste Wahl. Beispiele dafür, was bei derartigen FuE-Projekten herauskommen kann, finden Sie unter diesem Link.

Zugegebenermaßen ist es aber nicht ganz einfach, die richtige EU-Förderung im Fördermitteldschungel zu finden. Es sei denn, Sie sind ein Unternehmen aus dem Landkreis Schweinfurt. Denn dann können Sie einfach das Servicecenter Förderberatung des Landratsamtes ansprechen.

Allerdings empfehlen wir, sich nicht auf ein bestimmtes (EU-)Förderprogramm zu fixieren. Unter Umständen gibt es eine deutsche Förderalternative, die einfacher zu beantragen ist. Diesen weiten Blick auf die europäische und deutsche Fördermittellandschaft bieten wir Ihnen an.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat heute den zweiten Förderaufruf im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur (KsNI) veröffentlicht. Ergänzt wird die zweite Runde des erfolgreichen Förderprogramms durch einen zusätzlichen Aufruf für Sonderfahrzeuge und Infrastruktur.

Nähere Details der Förderung regeln der Richtlinientext sowie der zweite Förderaufruf und der Sonderaufruf vom 15.06.2022, abrufbar auf der Website der Bewilligungsbehörde Bundesamt für Güterverkehr (BAG) sowie auf www.klimafreundliche-nutzfahrzeuge.de.

Die Antragsstellung wird für beide Aufrufe ab dem 29.06.2022 möglich sein. Zusätzlich besteht bei diesen Förderaufrufen die Möglichkeit, Wasserstofftankinfrastruktur zu beantragen.

Um offene Fragen zur Antragsstellung zu klären, wird es am 27.06.2022 um 14 Uhr ein Online-Seminar, durchgeführt vom BAG, BMDV sowie der NOW, geben.

Die EU, Deutschland und der Freistaat Bayern unterstützen Innovationsprojekte von Unternehmen durch viele Förderprogramme. 

Warum gibt es Innovationsförderung?

Unternehmen, die neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln, verbessern ihre Wettbewerbsposition. Aber darüber hinaus

  • stärken sie auch die Wirtschaft in Deutschland und Europa,
  • erschließen neue Wissens- und Technologiefelder (Künstliche Intelligenz, Bioökonomie, Wasserstoff usw.) und
  • helfen mit, globale Herausforderungen (Klimawandel, Mikroplastik, Hunger usw.) zu meistern.

Das ist auch im Interesse von EU, Bund und Bundesländern und deshalb unterstützen diese Fördergeber innovative Unternehmen durch eine Vielzahl von Förderprogrammen.

Über diese Programme können Unternehmen einen Zuschuss für ihr innovatives Projekt bekommen und so das finanzielle Risiko der Entwicklung abfedern. Dadurch wollen die Fördergeber verhindern, dass gute Ideen allein an der Finanzierung scheitern und Unternehmen sich mit einem einzigen Projekt finanziell verausgaben.

Der Zuschuss bezieht sich in der Regel auf die eigenen Personalkosten, die ein Unternehmen in seinem Projekt hat. Weitere Kosten, die bezuschusst werden können, sind Kosten für Aufträge an Dritte, Sachkosten usw.

Bei den Förderprogrammen geht es den Fördergebern aber nicht nur darum, Unternehmen finanziell unter die Arme zu greifen. Viele Programme unterstützen auch

  • die Vernetzung von Innovatoren,
  • den Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft und
  • die Kommerzialisierung der Entwicklung.

Auch wegen dieser Punkte beantragen viele Unternehmen eine Innovationsförderung.

 

Für welche Projekte gibt es Innovationsförderung?

Das Angebot an Fördermitteln ist heute so breit gefächert, dass Projekte aus vielen Branchen und zu vielen Themen eine Förderchance haben. Vorausgesetzt, die Innovationshöhe stimmt.

Die Innovationshöhe stimmt, wenn das Ergebnis der Entwicklung eine Lösung ist, die bisherige Lösungen mit ihren Funktionen, Parametern oder Merkmalen deutlich übertrifft und sich am internationalen Stand der Technik orientiert. „Dasselbe in Grün“ reicht also nicht.

Außerdem muss die Entwicklung ein Marktpotenzial haben. Das klingt selbstverständlich, aber nicht selten ist die Begeisterung für die technischen Aspekte der Entwicklung so groß, dass Unternehmen und insbesondere Startups den wirtschaftlichen Aspekt aus dem Auge verlieren. Deshalb muss heute in praktisch jedem Förderantrag die wirtschaftliche Verwertbarkeit der Entwicklung dargestellt werden.

Um eine Innovationsförderung zu bekommen, muss man sich übrigens nicht mit Weltraumtechnologie oder Kernfusion beschäftigten, clevere Ideen aus Industrie und Handwerk werden auch gefördert. Das zeigt diese Sammlung mit Erfolgs- und Förderbeispielen auf der Webseite ZIM-Programms.

 

Innovationsförderung im Umbruch

Traditionell kreisen die meisten deutschen Innovationsförderprogramme um technisch-dingliche Entwicklungen (Maschine, Fahrzeug, elektronisches Bauteil usw.). Dies verändert sich im Zuge der digitalen Transformation und der erwachenden deutschen Startup-Kultur aber sukzessive. Mehr und mehr werden auch immaterielle Innovationen wie Software in die Förderung miteinbezogen.

 

Beispiele für europäische und deutsche Förderprogramme für Forschung und Innovation:

Horizon Europe: 

Anfang 2021 startete das 9. Forschungsrahmenprogramm der EU mit dem Namen Horizon Europe, das mit einem Budget von 95,5 Mrd. EUR gewaltige finanzielle Dimensionen hat. Es läuft bis Ende des Jahres 2027. Hinter Horizon Europe steht die Vision einer nachhaltigen und fairen Zukunft in Wohlstand für die Menschen und für unseren Planeten - basierend auf den europäischen Werten.

Innovatoren, die sich in die Umsetzung dieser Vision einbringen wollen, eröffnet das Forschungsrahmenprogramm die Möglichkeit,

  • sich europaweit und darüber hinaus zu vernetzen und
  • gemeinsame Projekte mit finanzieller Unterstützung durch die EU voranzutreiben.

Horizon Europe ist sicher nicht der einfachste Einstieg in die Innovationsförderung. Es ist für die 1. Liga in Forschung und Innovation gedacht. Es gibt einfachere Fördermöglichkeiten, zum Beispiel das deutsche ZIM.

Das zentralle Innovationsprogramm Mittelstand:
Das ZIM ist das bekannteste deutsche Innovationsförderprogramm. Es ist für mittelständische Unternehmen eine gute Möglichkeit, Zuschüsse für ihre FuE-Arbeiten zu bekommen.

Ein großer Pluspunkt ist dabei, dass über ZIM nicht nur Hightech gefördert wird, sondern auch bodenständige Projekte aus quasi allen Branchen. Und das ZIM-Programm bietet noch weitere Vorteile:

  • Es werden Einzelprojekte und auch Kooperationsprojekte mit mehreren Partnern gefördert.
  • Es gibt keine Einreichungsfristen, Förderanträge können jederzeit gestellt werden.
  • Eine mehrmalige Förderung von Unternehmen für verschiedene Projekte ist möglich.
  • usw.

Das BMWi hat ZIM im Jahr 2008 gestartet. Seitdem sind mehr als 40.500 Förderanträge bewilligt und auf diesem Wege mehr als 5,5 Milliarden EUR an Zuschüssen verteilt worden (Quelle).

Aktueller Hinweis: Beim ZIM gibt es im Moment einen Antragsstopp. Es ist aber wahrscheinlich, dass eine Antragstellung in den nächsten Monaten wieder möglich sein wird. Unter Umständen mit geänderten Förderbedingungen.

KMU-innovativ:
Ein weiteres deutsches Innovationsförderprogramm ist KMU-innovativ vom Bundesforschungsministerium. KMU-innovativ richtet sich an die gleiche Zielgruppe wie ZIM, nämlich kleine und mittlere Unternehmen, ist aber nicht einfach „dasselbe in Grün“. Während ZIM ein technologie- und branchenoffenes Förderprogramm ist, werden über KMU-innovativ Hightech-Projekte gefördert, die in eines der folgenden Technologiefelder passen:

  • Bioökonomie
  • Elektronik und autonomes Fahren
  • Forschung für die zivile Sicherheit
  • Medizintechnik
  • Informations- und Kommunikationstechnologien
  • Materialforschung
  • Mensch-Technik-Interaktion
  • Photonik und Quantentechnologien
  • Produktionstechnologie
  • Ressourceneffizienz und Klimaschutz

Seit dem Jahr 2007 wurden über KMU-innovativ mehr als 1.700 FuE-Projekte mit rd. 1,26 Milliarde EUR gefördert (Quelle).

Forschungszulage:
Die Forschungszulage ist ein recht neues Förderinstrument (seit Anfang 2020). Die Zulage gibt es für Grundlagenforschung, angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung. Dabei kann es um Hightech gehen, muss es aber nicht. Denn die Forschungszulage ist ausdrücklich als Breitenförderung ausgelegt, die möglichst viele Unternehmen in Deutschland erreichen soll. Deshalb gibt es sie auch für innovative Ideen aus klassischen Branchen.

Bei der Forschungszulage können jährlich FuE-bezogene Kosten in Höhe von max. 4 Mio. EUR berücksichtigt werden. Das können 100% der Personalkosten sein, die in einem Forschungs- und Entwicklungsprojekt anfallen, und außerdem 60% der Kosten für FuE-Aufträge an Dritte.

Ein Vorteil der Forschungszulage ist, dass man sein Projekt starten kann, wann man will. Man braucht vor Projektstart keinen Förderantrag stellen und muss auch nicht auf die Bewilligung des Antrags warten. Die sogenannte FuE-Bescheinigung als Grundlage für die Zulage kann man nämlich vor Start oder Ende des Projektes beantragen oder auch einfach danach. Dadurch bleibt man in seiner Projektplanung sehr flexibel.

Der Innovationsgutschein:
Eine bayerische Fördermöglichkeit für kleine Unternehmen (inkl. Freie Berufe) mit max. 49 Mitarbeitern ist der Innovationsgutschein.

Mit dem Gutschein können Unternehmen Know-how zukaufen, über das sie selbst nicht verfügen bzw. Leistungen vergeben, die sie selbst nicht erbringen können. Mit dieser Unterstützung sollen sie in die Lage versetzt werden, ihr innovatives Projekt umzusetzen. Zuwendungsfähig sind zum Beispiel

  • Machbarkeitsstudien,
  • Prototypenbau,
  • Tests,
  • Zertifizierungen.

Beauftragt werden können in diesem Sinne Hochschulen, Forschungseinrichtungen und auch versierte Unternehmen. Leistungen, die das Unternehmen selbst erbringt, können über den Innovationsgutschein dagegen nicht finanziert werden.

Den Innovationsgutschein gibt es in den Varianten Standard und Spezial, die Förderung bewegt sich je Gutschein im vier- bis fünfstelligen Bereich.

Sie möchten die Energieversorgung Ihres Unternehmens sichern, die Energiekosten im Griff behalten und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern verringern? Sie planen Projekte, mit denen Sie diese Ziele erreichen können? Die Kosten dafür sind hoch. Das sollte Sie nicht davon abhalten, diese Projekte zu realisieren. Denn es gibt viele Förderprogramme, die Sie bei der Finanzierung unterstützen. Das Servicecenter Förderberatung des Landkreises Schweinfurt gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche Programme das sind.

Energieeffizienz als Beitrag zu einer sicheren Energieversorgung

Energiesparen ist vielleicht die beste Möglichkeit, die Energieversorgung seines Unternehmens zu sichern: Von Energie, die man gar nicht verbraucht, ist man nicht abhängig und muss sie auch nicht bezahlen.

Aber energieeffiziente Aggregate, Maschinen und Anlagen kosten in der Regel einfach mehr als deren weniger sparsame Varianten. Und auch für die energetische Optimierung vorhandener Prozesse, zum Beispiel durch Wärmerückgewinnung, muss erst einmal Geld in die Hand genommen werden.

Unternehmen, die dazu bereit sind, können auf staatliche Unterstützung bauen. Das Förderangebot in Sachen Energieeffizienz ist sehr gut. Das zeigen die Beispiele einschlägiger Förderprogramme:

  • Querschnittstechnologien: Hierüber gibt es einen schnellen Zuschuss für Standardtechnik wie Elektromotoren, Pumpen, Kompressoren usw., wenn diese Technik in einer energieeffizienten Ausführung beschafft wird.
  • Energiemanagement-Technik: Eine ebenfalls einfach zu beantragende Förderung für Hard- und Software für Energiemanagement-Systeme.
  • Energie und Ressourcen optimieren: Gefördert werden mittlere, große und sehr große Projekte zur Verbesserung der Energieeffizienz und Ressourceneffizienz in Industrie und Gewerbe.
  • Transformationskonzepte: Für die Erstellung einer längerfristigen Dekarbonisierungsstrategie können Unternehmen einen Zuschuss von bis zu 80.000 EUR bekommen.

Die Liste ist nicht abschließend, es gibt weitere attraktive Förderprogramme für Energieeffizienzprojekte in Unternehmen.

Beispiel für geförderte Projkete:

Beispiel 1: ein traditionsreiches Hightech-Unternehmen, bekommt einen Zuschuss von über 400.000 EUR für die Erneuerung seiner Druckluftversorgung. Die neuen Kompressoren sind sehr effizient, aber nicht innovativ. Das ist auch nicht nötig. Für die Förderung reicht es, in Technik off-the-shelf zu investieren.

Beispiel 2: ein metall-recycelndes Unternehmen aus Süddeutschland bekommt einen Zuschuss von über 700.000 EUR für die Beschaffung einer effizienten Anlage. Diese kommt ohne fossile Energieträger aus und wird stattdessen mit (erneuerbarem) Strom betrieben.

Fossile Energieträger durch Strom ersetzen:

Ein weiterer beziehungsweise ergänzender Ansatz für eine sichere Energieversorgung ist der Ersatz von Gas, Kohle und Erdöl durch (grünen) Strom. Natürlich treibt Strom schon heute den Maschinenpark in Industrie und Handwerk an. Viele Branchen sind aber auch auf Prozesswärme angewiesen, zum Beispiel die Metall-, die Chemie-, die Glas-/Keramik-, die Papier- und die Foodindustrie.

Die Erzeugung von Prozesswärme von fossilen Energieträgern auf Strom umzustellen, ist allerdings einfacher gesagt als getan. Zum einen sind noch nicht alle technischen Probleme bei der strombasierten Wärmeerzeugung für die jeweiligen Produktionsprozesse geklärt und zum anderen steht auch (noch) nicht genug Grünstrom zur Verfügung, um den Bedarf der Industrie zu decken.

Das Bundesumweltministerium ist sich den vielen offenen Fragen bewusst und richtet sich deshalb mit dem Förderprogramm Dekarbonisierung in der Industrie gezielt an die energieintensiven Branchen, die vom Anwendungsbereich des EU-Emissionshandels erfasst sind.

Das Programm setzt an mehreren Stellen des Lebenszyklus einer Dekarbonisierungstechnologie an. Gefördert werden sowohl

  • Forschung und Entwicklung als auch
  • Versuchs- bzw. Pilotanlagen und sogar
  • Investitionen in Anlagen im industriellen Maßstab.

Vom Grundsatz her ist das Programm technologieoffen. Der Schwerpunkt des Programms liegt aber eindeutig auf (grün)strombasierten Verfahren.