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Die Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
WissenswertesApgar-Test: Wichtige Noten für Ihr Baby: Der Apgartest wurde 1952 von der amerikanischen Anästhesistin Virginia Apgar entwickelt. Fünf Merkmale werden geprüft: Durchblutung der Haut, Muskelspannung, Atmung, Herztöne und Reflexe. Für jedes Merkmal werden bis zu zwei Punkte vergeben. Der Test wird dreimal durchgeführt: direkt nach der Geburt, nach fünf und nach zehn Minuten. So entsteht ein Wert aus drei Zahlen. Bei einem Wert zwischen acht und zehn Punkten ist das Kind ganz fit, bei einem Wert unter fünf braucht es sofort medizinische Hilfe. Beispiel: Ein Apgar-Wert von 8/10/10 könnte heißen, dass das Baby direkt nach der Geburt eine kleine Einschränkung (z. B. bläuliche Haut) hatte, sich aber bei der zweiten Messungen völlig erholt hat. Präimplantationsdiagnostik (PID) Mehr zu diesem Thema finden Sie unter folgender Adresse: Blutgruppenunverträglichkeit Die Blutgruppenverträglichkeit, auch Rhesusinkompatibilität genannt, tritt bei ca. 12 % der Schwangeren auf und kann zu einer Gefahr für das Kind werden. Da Mutter und Kind nicht automatisch die selbe Blutgruppe besitzen und damit auch nicht den selben Rhesusfakor, kann es zur sogenannten Blutgruppenunverträglichkeit kommen. Wenn beispielsweise die Mutter rhesus-negativ und das Kind rhesus-positiv ist, bildet die Mutter Antikörper gegen die Blutkörper des Babys. Dadurch kann es beim Kind zu Blutarmut, Gelbsucht und Gehirnschäden kommen, wenn das Blut von Mutter und Kind in Kontakt kommen. Da diese Gefahren jedoch bekannt sind werden in diesem Fall vorbeugende Maßnahmen getroffen. So erhält die Mutter in der 28. Schwangerschaftswoche eine Spritze mit der sogenannten Rhesusprophylaxe. Diese verhindert die Bildung von Antikörpern bei der Mutter und schützt damit das ungeborene Kind. www.netdoktor.at/schwangerschaft/rhesusfaktor.shtml oder de.wikipedia.org/wiki/Rhesus-Inkompatibilit%C3%A4t Beschäftigungsverbot während der SchwangerschaftSobald eine Berufstätige ihren Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft informiert hat, so muss dieser sich an das Mutterschutzgesetz halten. Ein Teil dieses Gesetzes betrifft das Beschäftigungsverbot. Hierin ist geregelt, wann Schwangere an ihrem Arbeitsplatz nicht weiter beschäftigt werden dürfen. Dies gilt, wenn die Gesundheit oder das Leben der Mutter oder des Kindes gefährdet ist. Benötigt wird dafür ein ärztliches Attest. individuelles Beschäftigungsverbot Weiterhin besteht das individuelle Beschäftigungsverbot für besondere Situationen. Diese können beispielsweise sein: eine Risikoschwangerschaft, Mehrlingsgeburt, Gefahr einer Frühgeburt oder andere gesundheitliche Beeinträchtigungen. Auch hier entscheidet der Arzt, ob die Voraussetzungen gegeben sind. weitere Informationen zum Beschäftigungsverbot finden sie im Mutterschutzgesetz unter: http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/BJNR000690952.html#BJNR000690952BJNG000202308 Auswirkungen von Ringelröteln während der Schwangerschaft Weitere Informationen erhalten Sie unter folgender Adresse: Toxoplasmose in der Schwangerschaft weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie unter: http://www.bfr.bund.de/cm/343/rohwurst_kann_eine_infektionsquelle_fuer_toxoplasmose_sein.pdf Kein Rohmilchkäse in der Schwangerschaft Weitere Informationen erhalten Sie unter folgender Adresse:
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