Krankheit und Pflegebedürftigkeit |
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Mit dem "älter werden" kann auch ein Nachlassen der
Vitalität, der körperlichen oder der geistigen Fähigkeiten verbunden sein,
so dass fremde Hilfe in Anspruch genommen werden muss. Aus verständlichen
Gründen wollen die meisten Menschen auch dann im vertrauten Umfeld
bleiben. Durch die Hilfe von Angehörigen, gelegentlich auch Nachbarn oder
zunehmend durch die ambulanten Dienste der Wohlfahrtsorganisationen und
privaten Träger kann diesem Wunsch oft lange Rechnung getragen werden. Mit
der Pflegeversicherung wurde eine wichtige Lücke im sozialen Netz
geschlossen, damit die Versorgung hilfsbedürftiger älterer Menschen auch
zu Hause sichergestellt und der Umzug in ein Pflegeheim hinausgezögert
oder ganz verhindert werden kann. |
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Im
Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes liegt Pflegebedürftigkeit dann vor,
wenn jemand wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit
oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden
Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich
aber für mindestens 6 Monate im erheblichen oder höherem Maße der Hilfe
bedarf. Auf Grundlage eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes der
Krankenversicherung wird dann über die Pflegebedürftigkeit und die
Pflegestufe entschieden. |
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Der Medizinische Dienst stellt fest,
wieviel Unterstützung benötigt wird |
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Bei
der Körperpflege |
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das Waschen |
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das Duschen |
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das Baden |
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die Zahnpflege |
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das Kämmen |
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das Rasieren |
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die Darm- und Blasenentleerung |
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Bei
der Ernährung |
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das mundgerechte Zubereiten der Nahrung |
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die Aufnahme der Nahrung |
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Bei
der Mobilität |
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das Lagern |
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das An- und Auskleiden |
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das Gehen (in Zusammenhang mit den definierten Verrichtungen
innerhalb der Einrichtung) |
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das Stehen (hierzu zählen auch die notwendigen
Transfers) |
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das Treppensteigen (hierbei ist in der Einrichtung zu
berücksichtigen, ob dies notwendig ist für die Verrichtung des täglichen
Lebens) |
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das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung (sofern dies
nötig ist und das persönliche Erscheinen des Bewohners
erfordert) |
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Bei
der hauswirtschaftlichen Versorgung |
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das Einkaufen |
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das Kochen |
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das Reinigen der Wohnung |
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das Spülen |
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das Wechseln und Waschen der Wäsche und
Kleidung |
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das Beheizen |
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Um sich selbst einen Überblick zu verschaffen, ist es
hilfreich bereits vor der Begutachtung ein Pflegetagebuch zu führen.
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Weitere Information und Beratung
erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse
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