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Krankheit und Pflegebedürftigkeit

Mit dem "älter werden" kann auch ein Nachlassen der Vitalität, der körperlichen oder der geistigen Fähigkeiten verbunden sein, so dass fremde Hilfe in Anspruch genommen werden muss. Aus verständlichen Gründen wollen die meisten Menschen auch dann im vertrauten Umfeld bleiben. Durch die Hilfe von Angehörigen, gelegentlich auch Nachbarn oder zunehmend durch die ambulanten Dienste der Wohlfahrtsorganisationen und privaten Träger kann diesem Wunsch oft lange Rechnung getragen werden. Mit der Pflegeversicherung wurde eine wichtige Lücke im sozialen Netz geschlossen, damit die Versorgung hilfsbedürftiger älterer Menschen auch zu Hause sichergestellt und der Umzug in ein Pflegeheim hinausgezögert oder ganz verhindert werden kann.

Im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes liegt Pflegebedürftigkeit dann vor, wenn jemand wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich aber für mindestens 6 Monate im erheblichen oder höherem Maße der Hilfe bedarf. Auf Grundlage eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung wird dann über die Pflegebedürftigkeit und die Pflegestufe entschieden.

Der Medizinische Dienst stellt fest, wieviel Unterstützung benötigt wird

 

Bei der Körperpflege

das Waschen

das Duschen

das Baden

die Zahnpflege

das Kämmen

das Rasieren

die Darm- und Blasenentleerung
 

Bei der Ernährung

das mundgerechte Zubereiten der Nahrung

die Aufnahme der Nahrung
 

Bei der Mobilität

das Lagern

das An- und Auskleiden

das Gehen (in Zusammenhang mit den definierten Verrichtungen innerhalb der Einrichtung)

das Stehen (hierzu zählen auch die notwendigen Transfers)

das Treppensteigen (hierbei ist in der Einrichtung zu berücksichtigen, ob dies notwendig ist für die Verrichtung des täglichen Lebens)

das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung (sofern dies nötig ist und das persönliche Erscheinen des Bewohners erfordert)

 

Bei der hauswirtschaftlichen Versorgung

das Einkaufen

das Kochen

das Reinigen der Wohnung

das Spülen

das Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung

das Beheizen
 

Um sich selbst einen Überblick zu verschaffen, ist es hilfreich bereits vor der Begutachtung ein Pflegetagebuch zu führen.

Weitere Information und Beratung erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse






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