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© Anand Anders

Förderrichtlinie Elektromobilität: Förderung von Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert in einem aktuellen Förderaufruf noch bis Mitte April die Beschaffung von Elektrofahrzeugen sowie die dazu benötigte Ladeinfrastruktur

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert in diesem Förderaufrufen die Beschaffung von Elektrofahrzeugen sowie die dazu benötigte Ladeinfrastruktur im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität.

Wann?

10. März bis 20. April 2023

Wer wird gefördert?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen und gemeinnützige Institutionen.

Was wird gefördert?

  • Der Kauf von straßengebundenen batterieelektrischen Fahrzeugen:​
    • Pkw (M1, zur Personenförderung mit max. 8 Sitzplätzen ohne Fahrersitz)​
    • Leichtfahrzeuge (L2e, L5e, L6e und L7e)
  • Für den Betrieb der beantragten Fahrzeuge notwendige Ladeinfrastruktur (Serienprodukte)

Wie hoch ist die Förderung? 

  • Förderfähig sind die Investitionsmehrausgaben
    • Die Förderquoten beträgt 40%
    • Ein zusätzlicher KMU-Bonus von 10% kann gewährt werden

Gefördert werden Vorhaben ab 15.000 Euro und bis zu 1 Mio. Euro (netto) pro antragstellende Organisation. Anträge können ab dem 10. März bis zum 20. April 2023 über das easy-Online-Förderportal eingereicht werden.

Weitere Informationen finden Sie auf dieser Website