
Die Forschungszulage
Das Jahresende kommt in Sicht: Ein guter Moment, sich mit der Forschungszulage zu beschäftigen.
Die Forschungszulage ist die einzige deutsche Förderung für Forschung, Entwicklung und Innovation, die man nachträglich beantragen kann. Deshalb ist das nahende Jahresende ein guter Zeitpunkt, um sich darüber Gedanken zu machen, ob man sie beantragen kann und beantragen möchte.
Erst einmal vorweg: Die Forschungszulage hat einen sehr unpassenden Namen. Denn es geht nicht nur um Forschung, sondern auch und gerade um innovative Ideen in bodenständigen Branchen. Dieser kurze Artikel ist deshalb als Motivation für die vielen kleinen und mittleren Unternehmen im Landkreis Schweinfurt gedacht, die Forschungszulage für ihre Projekte zu beantragen.
Die Antragstellung ist relativ einfach. Und sie ist auch noch nachträglich möglich. Das ist der große Unterschied zu klassischen Förderprogrammen wie zum Beispiel dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand. Hier muss man immer erst einen Förderantrag stellen, bevor man mit seinem Projekt starten darf.
Die Forschungszulage gibt es dann vom Finanzamt. Und zwar frühestens nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, in denen die Arbeiten am innovativen Projekt angefallen sind. Deshalb ist das letzte Quartal eines Kalenderjahres ein guter Zeitpunkt, um sich mit der Forschungszulage zu beschäftigen.
Also haben Sie in diesem Jahr an einem innovativen Projekt gearbeitet und trauen Sie sich zu, diese Innovation kurz zu beschreiben? Das ist eine sehr gute Ausgangslage, um die Forschungszulage zu bekommen.
Ein weiterer Schritt wäre dann die Personalstunden nachzuhalten, die auf das Projekt entfallen sind. Auf die aufgelaufenen Personalkosten können Sie eine Zulage von 25% bekommen.
Die Zulage gibt es außerdem auch für Aufträge an Dritte, die im Rahmen des Projektes notwendig waren. Mit Dritten sind zum Beispiel Hochschulen, Forschungszentren oder andere Unternehmen gemeint.
Weitere Infos zur Forschungszulage und zum Antragsverfahren gibt es auf der Webseite der Bescheinigungsstelle Forschungszulage.
Gerne können Sie auch das Servicecenter Förderberatung des Landkreises Schweinfurt ansprechen.
Sie erreichen das Servicecenter Förderberatung von Montag bis Freitag von 9:30 Uhr bis 16:30 Uhr unter der Telefonnummer: 09721/55-840 oder per E-Mail an die Adresse foerderberatung@lrasw.de.
Und unter diesem Link können Sie sich zu einer Online-Beratung per MS-Teams anmelden.