
Leitbild und Leitsätze Conn Barracks
Der Landkreis Schweinfurt und seine Partner haben den Anspruch, die Konversionsfläche Conn Barracks als Gewerbepark mit überregionaler Bedeutung und Strahlkraft zu entwickeln. Um diesem Potential gerecht zu werden, ist eine Konkretisierung der in den Conn Barracks vorgesehenen Entwicklungen erforderlich. Der Zweckverband Interkommunaler Gewerbepark Conn Barracks beabsichtigt die ressourcen- und flächenschonende Entwicklung der Conn Barracks sowie die Vernetzung im Hinblick auf Grünflächen und Verkehrsverbindungen umzusetzen. Der Gewerbepark bietet die Chance versiegelte und belastete Flächen weiter zu nutzen und damit im Sinne eines Flächenrecyclings diese in den Wirtschaftskreislauf wieder einzugliedern. Die Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen auf dieser „recycelten“ Fläche ist eine bemerkenswerte Chance für diesen Gewerbepark und dessen Image. Durch den Leitbildprozess soll eine inhaltliche Konkretisierung zur Entwicklung der Conn Barracks erfolgen.
Das Leitbild bzw. die Leitsätzevom Projektteam bestehend aus Vertretern der Wirtschaft (HWK und IHK, Gribs, Invest in Bavaria), Regierung von Unterfranken und Verbandsräte bearbeitet. Ende des Jahres 2022 wurde in Bürgerdialogen in Niederwerrn und Geldersheim die Leitbilder und Leitsätze vorgestellt. Lesen Sie hierzu auch die Pressemitteilung.
Aktuelle Informationen
Einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen des Konversionsprozesses im Landkreis Schweinfurt möchte Ihnen das Konversionsmanagement hier geben. Besondere Bedeutung für die Region Schweinfurt als Wirtschaftsstandort hat das Areal der Conn Barracks, die bei den aktuellen Entwicklungen im Mittelpunkt stehen.
Die Umwandlung vormals militärisch genutzter Flächen für eine zivile Nachnutzung erstreckt sich – abhängig von Bestand und Belastung der Liegeschaft sowie der vorgesehenen Nachnutzung – über Jahre oder gar Jahrzehnte. Beispiele für die Entwicklung vergleichbarer Flächen lassen sich in Ober- und Unterfranken beispielsweise in Würzburg (Faluenberg-Areal) und Bamberg (Muna-Gelände) finden.
Projekte und Maßnahmen, die wir Ihnen hier vorstellen wollen, sind die Machbarkeitsstudie Conn Barracks sowie den aktuellen Stand der Altlastenuntersuchung in den Conn Barracks. Auch über die gewerbliche Nachnutzung des Motorpools, einer Teilfläche der Conn Barracks nördlich der B 303, möchten wir Sie informieren – in diesem Teilbereich der Conn Barracks ist die Konversion bereits erfolgreich abgeschlossen.
Anfang des Jahres 2020 fanden Bürgerdialoge in Niederwerrn und Geldersheim statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger konnten sich über die neusten Entwicklungen der Conn Barracks informieren.
Die von den vier Verbandsmitgliedern und der Verbandsversammlung beschlossene Satzungsänderung, die den Erwerb des Areals zur Verbandsaufgabe macht, wurde im vergangenen Jahr mit der Genehmigung durch die Regierung von Unterfranken rechtskräftig. Somit liegen für den Zweckverband seit Ende Mai 2020 auch die rechtlichen Voraussetzungen dafür vor, dass dieser das Areal der Conn Barracks erwerben kann.
Die Beschlüsse für den kommunalen „Erstzugriff“ wurden bereits im vergangenen Jahr von den Belegenheitskommunen Gemeinden Geldersheim und Niederwerrn sowie der Stadt Schweinfurt gefasst, fristauslösende Erklärungen aufgrund offener Fragen zur Fläche und zum Zeitpunkt der Beendigung des Betriebs der AnKER-Einrichtung jedoch noch nicht abgegeben.
Voraussetzungen für den Erwerb der gesamten Conn Barracks durch den Zweckverband Interkommunaler Gewerbepark Conn Barracks sind u.a.
- die Flächenfreigabe nach Entbehrlichkeitsprüfung durch den Bund und den Freistaat Bayern,
- die kommunalrechtliche Zulässigkeit des gemeinschaftlichen Erwerbs (d.h. der Erwerb muss eine satzungsmäßige Aufgabe des Zweckverbands sein)
- sowie die Beschlüsse der kommunalen Gremien in Geldersheim, Niederwerrn und der Stadt Schweinfurt den „Erstzugriff“ auch wahrzunehmen.
Die Flächenfreigabe der Bayerischen Staatsregierung für den Bereich außerhalb der AnKER-Einrichtung ist laut Aussage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zwischenzeitlich dieser gegenüber erklärt worden. Das Bayerische Innenministerium hat dagegen schriftlich klargestellt, dass eine Flächenfreigabe für alle Flächen, die aktuell für die AnKER-Einrichtung genutzt werden, nicht erfolgen wird. Der Bau einer zusätzliche Zufahrt in das Gelände durch den Zweckverband, die eine Voraussetzung für die Entwicklung eines Gewerbeparks parallel zum Weiterbetrieb der AnKER-Einrichtung ist, kann jedoch nur erfolgen, wenn der Zweckverband Eigentümer der für die Zufahrt benötigten Fläche ist.
Ohne eine direkte Zufahrt zur B303 besteht nur die Möglichkeit über die „Geldersheimer Zufahrt“ in das Areal zu fahren. Diese ist leider ausweislich eines im Auftrag und auf Kosten des Zweckverbands erstellten Gutachtens nicht leistungsfähig genug für die dauerhafte Erschließung des Gewerbeparks, insbesondere die Kreuzungen bis zur B 303 können den Verkehr nicht bewältigen.
Die Bauleitplanung wurde von den Gemeinden Geldersheim und Niederwerrn ebenfalls vorangetrieben. Die erforderlichen Änderungen der Flächennutzungsplanung für die vorgesehene gewerbliche Nutzung sind abgeschlossen (Niederwerrn, Abschluss 2018) bzw. im Verfahren (Geldersheim, seit 2020).
Das Konversionsmanagement des Landkreises Schweinfurt erhält auch weiterhin im Rahmen der Projektförderung über drei Jahre Fördermittel in Höhe von 256.000 Euro bei einem Fördersatz von 80 Prozent. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung.
Daneben finden Sie eine Zusammenstellung der am Konversionsprozess beteiligten Kommunen und Institutionen mit weiter führenden Links und Informationen.