Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz)
Informationen zum Projekt i-Kfz
Als Innovator des deutschen E-Governments digitalisiert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit dem Projekt „i-Kfz“ (internetbasierte Fahrzeugzulassung) das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland. Ziel des Projektes ist es, die Fahrzeugzulassung einfacher, bequemer und effizienter zu machen und dadurch Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung zu entlasten. Mit der Digitalisierung können Fahrten zur Zulassungsbehörde vermieden werden, was ein erhebliches Zeit- und Wegeeinsparungspotenzial für Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter bedeutet.
Ausführliche Informationen zum Thema i-Kfz gibt es auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Einen Direktlink finden Sie unten im Bereich "Weiterführende Links und Downloads"
Internetbasierte Zulassungsvorgänge können über unser Bürgerservice-Portal bearbeitet werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unten im Bereich "Onlineverfahren".
Aktuell können folgende Zulassungsvorgänge im internetbasierten Verfahren abgewickelt werden:
- Erstmalige Zulassung fabrikneuer Fahrzeuge (Neuzulassung)
- Umschreibung zugelassener Fahrzeuge
- Wiederzulassung außer Betrieb gesetzter Fahrzeuge
- Änderung von Fahrzeugpapieren/Halterdaten (Namens- und Adressänderungen)
- Außerbetriebsetzungen
Im Bereich "Weiterführende Links und Downloads" ganz unten finden Sie Direktlinks zu den einzelnen Zulassungsvorgängen. Von dort aus gelangen Sie dann auch direkt zum Bürgerservice-Portal.
Die Kosten werden im Bürgerservice-Portal beim jeweiligen Vorgang angezeigt.
Als Bezahlverfahren stehen Ihnen GiroPay oder das Lastschriftverfahren zur Verfügung.
Mit dem Bürgerservice-Portal haben Sie die Möglichkeit, folgende Anträge elektronisch an die jeweils zuständige Zulassungsbehörde zu richten. Ein Besuch dieser Behörde kann damit entfallen.
- Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
- Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges (mit/ohne Halterwechsel, mit/ohne Wechsel des Zulassungsbezirkes, mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
- Neuzulassung eines Fahrzeuges mit EG-Typgenehmigung
- Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges (mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
- Änderung von Halterdaten (Namens-/Adressänderungen)
Für die Anmeldung am Bürgerservice-Portal (BSP) benötigen sie den neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel (jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion), ein geeignetes Ausweis-Lesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2".
Nach der Anmeldung im BSP werden Sie dort durch den gewünschten Vorgang geleitet.
Bitte beachten Sie, dass sämtliche internetbezogenen Zulassungsvorgänge nur für Privatpersonen möglich sind. Für juristische Personen (Firmen etc.) besteht diese Möglichkeit zur Zeit noch nicht.
Weiterhin können folgende Fahrzeuge/Vorgänge nicht im Online-Verfahren bearbeitet werden:
- Zulassungsfreie Fahrzeuge
- Saisonkennzeichen
- E-Kennzeichen
- H-Kennzeichen
- Wechselkennzeichen
- Anträge auf Steuerbefreiung
Alternativ zur Online-Terminbuchung können Sie auch über unserer App CleverQ einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde reservieren. Infos zur App finden Sie unter diesem Link.
Unter diesem Link können Sie sich einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde buchen.
Übersicht über die gängigen Zulassungsvorgänge und die jeweils benötigten Unterlagen
Organisationseinheit
Zulassungsbehörde (31.3)