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Immissionsschutz; Prüfung und Überwachung von Anlagen

Insbesondere genehmigungsbedürftige Anlagen werden regelmäßig daraufhin kontrolliert, ob sie den rechtlichen Vorschriften und dem Genehmigungsbescheid entsprechen. Daneben können sie aus besonderem Anlass überprüft werden.

Anlagenüberwachung

Unabhängig von der Pflicht eines Anlagenbetreibers zur Eigenüberwachung unterliegen Errichtung und Betrieb von Anlagen der Überwachung durch die zuständigen Behörden (§§ 52 bis 52b BImSchG). Zu diesem Zweck haben die Vertreter und Beauftragten der Überwachungsbehörden das Recht zum Betreten der Anlagen, zur Vornahme von Prüfungen sowie ein Auskunftsrecht. 

Die behördliche Überwachungsintensität richtet sich dabei nach dem potentiellen Umweltrisiko, welches die jeweilige Anlage birgt. Anlagen, von denen besonders schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen können, werden dabei von der europäischen Industrieemissionen-Richtlinie (IE-Richtlinie) erfasst und nach § 52a Abs. 3 BImSchG besonders engmaschig überwacht (sog. IE-Anlagen).

Die Betriebe selbst haben ggf. Immissionsschutz- und/oder Störfallbeauftragte (§§ 53 bis 58d BImSchG) zu bestellen. Näheres regelt die Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV).

Sicherheitstechnische Prüfungen sowie Prüfungen sicherheitstechnischer Unterlagen können nach § 29a BImSchG angeordnet werden.

Verstöße gegen geltende Bestimmungen können Ordnungswidrigkeiten (§ 62 BImSchG) oder Straftaten (§§ 324 - 330d StGB) sein.

Messtechnische Überprüfungen

Diese Prüfungen sind von Messstellen durchzuführen, die gemäß § 29b BImSchG bekannt gegeben sind. Die speziellen Anforderungen an Messstellen sowie zum Bekanntgabeverfahren enthält die Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV). In Bayern führt das Landesamt für Umwelt diese Bekanntgaben durch und hält darüber auch ein Verzeichnis im Internet bereit.

Unsere Ergänzung

Das Landratsamt Schweinfurt ist für das Gebiet des Landkreises Schweinfurt im Regelfall die zuständige Behörde im vorgenannten Sinne. 

 

Zuständigkeiten der Umweltschutzfachkräfte: Gemeindebereich:

Frau Riedel 

Tel: 09721/55-583

     

Gerolzhofen 
Gochsheim 
Kolitzheim 
Röthlein 
Schonungen 
Schwebheim 
Sennfeld

Frau Wiethe 

Tel: 09721/55-584

 

Dittelbrunn  
Euerbach  
Geldersheim  
Niederwerrn  
Poppenhausen  
Stadtlauringen 
Üchtelhausen  
Wasserlosen  

Frau Block

Tel: 09721/55-589

 

Bergrheinfeld
Dingolshausen Donnersdorf
Frankenwinheim
Grafenrheinfeld Grettstadt
Lülsfeld
Michelau i. Stgw.
Oberschwarzach
Schwanfeld
Sulzheim
Waigolshausen 
Wipfeld     
Werneck

 

 

 

Stand: 10.11.2023
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)