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Hochwasser 2016; Beantragung eines Darlehens

Zur Beseitigung von Schäden, die durch das Jahrtausend- oder Jahrhunderthochwasser im Zeitraum vom 13. Mai bis zum 26. Juni 2016 in den betroffenen Gebieten an überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden in Bayern entstanden sind, gewährt die Bayerische Landesbodenkreditanstalt zinsverbilligte Darlehen.

Zweck

Die Förderung soll dazu beitragen, Eigentümern von überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden und Eigentumswohnungen in den in der Anlage aufgeführten Gebieten bei der Beseitigung von Hochwasserschäden rasch und wirkungsvoll zu helfen.

Gegenstand

 Förderfähig sind Maßnahmen zur

  • Beseitigung von Schäden an durch das Hochwasser vom Mai/Juni 2016 beschädigten überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden und zur Erneuerung beschädigter oder zerstörter Bauteile solcher Gebäude (Instandsetzung) oder
  • Neuerrichtung oder zum Erwerb von gleichartigen Gebäuden als Ersatz für durch das Hochwasser zerstörte Wohngebäude, auch an anderer Stelle (Ersatzvorhaben)

jeweils einschließlich der baulichen Sicherung. Bei Instandsetzungen können auch Modernisierungen gefördert werden, soweit sie zwingend erforderlich sind. Kosten von Abriss-/Aufräumarbeiten können nur mitfinanziert werden, soweit sie im unmittelbaren Zusammenhang mit den vorgenannten Maßnahmen stehen.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt ist der Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung oder eines überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Mietwohngebäudes in den in der Anlage aufgeführten Gebieten.

Art und Höhe

Die Förderung erfolgt mittels eines Darlehens der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt. Das Darlehen beträgt bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen höchstens 50 000 Euro, bei Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern höchstens 50 000 Euro je Wohnung. Es muss im Einzelfall mindestens 15 000 Euro betragen (Bagatellgrenze).

Das Darlehen ist bei den in den in "Gebietskulissen Hochwasserprogramme" (siehe "Weiterführende Links")  genannten Bewilligungsstellen zu beantragen. Dabei ist der dort erhältliche Vordruck zu verwenden (siehe unter "Formulare"), dem unter anderem Kostenvoranschläge für die notwendigen Maßnahmen beizufügen sind.

Die Kreisverwaltungsbehörde prüft, ob die Fördervoraussetzungen gegeben sind und entscheidet über den Antrag. Bestehen keine Zweifel, dass die Antragsteller die laufenden Darlehensleistungen (Tilgung und gegebenenfalls Zinsen) erbringen können, leitet sie den Bewilligungsbescheid mit dem geprüften Antrag an die Bayerische Landesbodenkreditanstalt zu dessen umgehender Versendung zu.

Der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt obliegen folgende Aufgaben:

  • bankmäßige Prüfung der Bonität des Bauherrn oder Erwerbers und der Wirtschaftlichkeits- und Lastenberechnung,
  • Abschluss des Darlehensvertrags,
  • Ausreichung und Verwaltung der Darlehen.

Die Auszahlung des Darlehens ist bei der Bewilligungsstelle zu beantragen.

Das Darlehen ist bis spätestens 30. Juni 2017 zu beantragen.

ggf. Kostenvoranschläge für die notwendigen Maßnahmen

Organisationseinheit

Stand: 03.12.2018
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal),18,1,Redaktionell verantwortlich