Corona: FAQs zur 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Auf dieser FAQ-Seite können Sie sich darüber informieren, welche Regelungen derzeit gültig sind und was es zu beachten gilt.
Antworten auf häufig gestellte Fragen bzw. Auskunft über die bayernweit geltenden Reglungen auf Grundlage der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geben die Bayer. Staatsministerien auf folgenden FAQ-Seiten:
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Entwicklung
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Eine Übersicht über Rufnummern und Ansprechpartner für Auskünfte zu Corona-Fragen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass sich der aktuelle Stand der Dinge – aufgrund des sich stetig ändernden Infektionsgeschehens und eventuell damit einhergehenden Regelungsanpassungen – in Kürze ändern kann. Ggf. auftretende Änderungen (z. B. Lockerungen oder Verschärfungen / Untersagungen) sind vorbehalten und bleiben abzuwarten. Es ist demnach immer das aktuelle "Tagesgeschehen" (z. B. Inzidenzwerte im Landkreis Schweinfurt und in Bayern, amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes Schweinfurt, usw.) und der zu dieser Zeit geltende rechtliche Stand der Rechtsvorschriften (d. h. die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und ggf. ergänzende Allgemeinverfügungen des Landkreises Schweinfurt) zu betrachten.
Ordnungswidrigkeiten / Bußgelder:
- Die Einhaltung der coronabedingten Regelungen und Vorgaben wird von der Polizei sowie den Ordnungsbehörden verstärkt und verdachtsunabhängig kontrolliert. Polizei und Ordnungsbehörden sind angehalten, jeden Verstoß grundsätzlich mit dem entsprechendem Bußgeld zu belegen.
Wichtige Hinweise:
Es gilt zu beachten, dass darüber hinaus auch die weiteren Bestimmungen der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weiterhin gelten (weitreichende Ausführungen dazu finden Sie auf den verlinkten FAQ-Seiten der zuständigen Staatsministerien s. o. sowie im Corona-Ticker des Landkreis Schweinfurt).
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