Corona: FAQs für enge Kontaktpersonen
Aufgrund der allgemeinen Infektionslage, insbesondere mit einer hohen Immunität in der Bevölkerung, wurde die Allgemeinverfügung Corona-Schutzmaßnahmen zum 1. März 2023 außer Kraft gesetzt.
Ab dem 1. März 2023 bestehen für positiv getestete Personen keine verpflichtenden Schutzmaßnahmen mehr. Es gibt daher auch keine offiziellen Kontaktpersonen mehr. Die Möglichkeit einer Infektion mit dem Coronavirus besteht jedoch weiterhin, daher sollten von "Kontaktpersonen" eigenverantwortliche Schutzmaßnahmen bei Vorliegen mindestens einer der folgenden Situationen ergriffen werden:
- Aufenthalt im Nahfeld des Falls (<1,5 m) länger als 10 Minuten ohne adäquaten Schutz (adäquater Schutz = Fall und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt MNS (Mund-Nasen-Schutz) oder FFP-2 Maske
- Gespräch mit dem Fall (face-to-face, <1,5 m, unabhängig von der Gesprächsdauer) ohne adäquaten Schutz oder direkter Kontakt (mit respiratorischem Sekret).
- Aufenthalt von Kontaktpersonen (und Fall) im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole unabhängig vom Abstand für länger als 10 Minuten, auch wenn durchgehend und korrekt MNS (Mund-Nasen-Schutz) oder FFP2-Maske getragen wurden.
Trifft ein Kriterium zu gibt das Gesundheitsamt folgende Verhaltensempfehlungen:
- Kontakt zu anderen Personen einschränken, vor allem zu Risikopersonen, die gefährdet sind, schwer an COVID-19 zu erkranken.
- AHA+L-Formel beachten: Abstand wahren, Hygieneregeln berücksichtigen, im Alltag Maske tragen (höchste Sicherheit bietet eine FFP2-Maske!) und lüften.
- Regelmäßig testen: Selbsttest mit eigenständig beschafften Tests oder im Rahmen von Testmöglichkeiten in Betrieben.
- Selbstbeobachtung für 7 Tage: Insgesamt 7 Tage nach dem letzten Kontakt zur infizierten Person auf Corona-spezifische Symptome achten.
- Falls Krankheitszeichen auftreten: Unverzüglich Selbstisolation, ärztliche Abklärung
- Homeoffice: Nach Möglichkeit und Rücksprache mit dem Arbeitgeber im Homeoffice arbeiten.
Weitere Informationen zum Vorgehen bei einem positiven Coronatest finden Sie hier.
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Gesundheitsamt (SG 22)