Service & Infos Serviceleistungen & Informationen
Abfallrecht; Beratung, Auskünfte und Erstellung von Stellungnahmen
Abfallrecht; Beratung, Auskünfte und Erstellung von Stellungnahmen
Die Beratung von Gemeinden und anderen Stellen gehört zu den Aufgaben der Kreisverwaltungsbehörden.
Im Rahmen des Vollzugs von staatlichem Abfallrecht beraten die Kreisverwaltungsbehörden nicht nur Bürger und Gewerbetreibende (siehe "Verwandte Themen" - "Abfallentsorgung; Beratung") sondern auch Gemeinden sowie andere Behörden oder Stellen. Die Landratsämter und kreisfreien Städte erteilen Auskünfte und erstellen auf Anfrage auch Stellungnahmen.
Organisationseinheit
Stand: 03.04.2023
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Weiterführende Themen
Abfallinformationen,
Organisationseinheiten
Schließen
Ansprechpartner
Organisationseinheit
Mehr Informationen