
Müllgebühren - Verwiegung
Das aktuelle Müllgebührensystem: Verwiegung von Rest- und Biomüll
Im Landkreis Schweinfurt stehen für Rest- und Biomüll 120 Liter- und 240 Liter-Tonnen sowie 1100 Liter- Container zur Auswahl, 4500 Liter-Container nur für Restmüll. Alle Gefäße können mit oder ohne Schloss bestellt werden.
Bitte beachten Sie:
- Für jedes anschlusspflichtige Grundstück muss mindestens eine 120 Liter-Restmülltonne bestellt werden.
- Die Grundgebühr für Mülltonnengemeinschaften ist 20% höher als die übliche Grundgebühr.
- Bei einer Änderung im Gefäßbestand (z.B. Austausch einer kleinen gegen eine große Restmülltonne) fällt ab 2017 keine Änderungsgebühr mehr an.
Wie errechnen sich die Müllgebühren?
Sie setzen sich zusammen aus:
- monatlicher Grundgebühr:
Die Grundgebühr richtet sich nach der Größe der Restmülltonne. Für Biotonnen gibt es keine Grundgebühren. Die Grundgebühr wurde zum 01.01.2017 erneut reduziert:In der Grundgebühr sind neben der Tonnenmiete auch die Kosten für Sperrmüllsammlung, Problemmüllsammlung, Häckselaktion u.ä. eingerechnet.
Grund-
gebühr ab 2017Grund-gebühr
seit 2013Grund-gebühr
2010Grund-gebühr 2008
Grund-gebühr 2000 Pauschal-gebühr 1999 120 Liter 4,80 € 5,00 € 5,30 € 6,90 € 20,00 DM 28 DM 240 Liter 9,60 € 10,00 € 10,60 € 13,80 € 40,00 DM 56 DM 1100 Liter 44,00 € 45,83 € 49,03 € 63,25 € 183,00 DM 255 DM 4500 Liter 180,00 € 187,50 € 198,75 € 258,75 € 750,00 DM 1041 DM
- Gewichtsgebühren:
Abfälle müssen verwertet oder beseitigt werden. Wer gut sortiert und weniger Abfall in der Tonne hat oder selbst kompostiert, hilft Kosten sparen. Als Anreiz gibt es deshalb Gewichtsgebühren für die entleerten Abfälle.ab 2017 bis Ende 2016 Restmüll 0,07 €/kg 0,14 €/kg Biomüll 0,07 €/kg 0,07 €/kg
- Leerungsgebühr:
Auch die Leerung einer Mülltonne verursacht Kosten, gerade wenn sehr viele Tonnen bereitgestellt und von den Müllwerkern geleert werden müssen. Da sich in den letzten Jahren gezeigt hat, dass in vielen Restmülltonnen nur jeweils geringe Abfallmengen zur Leerung bereitgestellt werden, wurde die Gebühr hier umgestellt. Ziel ist, dass die Restmülltonnen künftig nur noch dann bereitgestellt werden, wenn mehr als geringfügige Mengen enthalten sind.ab 2017 bis 2016 Leerung der Biotonne 0,20 € /Entleerung unabhängig von der Größe 0,20 € / Entleerung Leerung der Restmülltonne 1,25 € / Entleerung 120-Liter-Tonne 0,20 € / Entleerung 2,00 € / Entleerung 240-Liter-Tonne 0,20 € / Entleerung 7,50 € / Entleerung 1100-Liter Container 0,20 € / Entleerung 15,00 € / Entleerung 4,5 m³ Container 0,20 € / Entleerung
Mindestleerungen fallen seit 2017 weg.
- Bei einem Schloss gelten folgende Gebühren:
ab 2017 bis Ende 2016 Miete für 120/240/1100 Liter-Tonnen/-Container - 0,50 € / Monat Miete für 4500 Liter-Container - 1,00 € / Monat Erstausstattung mit einem Schloss 25,00 € je Schloss - Nachträgliche Schloss-Ausstattung 25,00 € je Schloss
+ 25,00 € je Anfahrt
-
Die jährlichen Müllgebührenbescheide werden jeweils Ende Januar verschickt.
Mit der neuen Gebührenstruktur wurden die Müllgebühren zum Jahr 2017 erneut gesenkt, und zwar im Durchschnitt um 5 %. Diese Senkung wurde unter anderem möglich durch verschiedene Vereinfachungen bei der Gebührenstruktur.
Hier finden Sie mehrere weiterführende Formulare / Informationen, u.a. ein Infoblatt, in dem die aktuellen Änderungen genau erklärt werden
Gefäßverwaltung, Abfallberatung und Buchhaltung (43.2)
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Ansprechpartner
Drescher Judith / Hussenether Michaela
Sachbearbeiterin
Schrammstr. 1
97421 Schweinfurt
Heike Böhm
Sachbearbeiterin
Schrammstr. 1
97421 Schweinfurt
Linda Rettner
Sachbearbeiterin
Schrammstr. 1
97421 Schweinfurt