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Kulturförderrichtlinie des Landkreises Schweinfurt

Projektförderung nach den Richtlinien des Landkreises Schweinfurt

Der Landkreis Schweinfurt fördert kulturell wertvolle Projekte mit einem freiwilligen Zuschuss. Gefördert werden Projekte im Landkreis Schweinfurt, die zum Ausbau eines attraktiven Kulturangebotes für alle Landkreisbürgerinnen und -bürger beitragen. Hierzu zählen Projekte aller Kultursparten, wie bildende und darstellende Kunst, Musik, Heimat- und Brauchtumspflege, Kulturgeschichte, Museen, Literatur oder auch im Bereich der neuen Medien.

Mit dem 01.10.2020 tritt die Neufassung der Kulturförderrichtlinien in Kraft, die im Ausschuss für Bildung und Kultur am 17.09.2020 beschlossen wurde.

Die gesamte Kulturförderrichtlinie können Sie im Bereich "Weiterführende Links & Downloads" (s.u.) einsehen. Die Auflistung auf der Webseite enthält nur die Kernmerkmale.

Das zu fördernde Projekt muss grundsätzlich überörtliche Bedeutung haben, die Inhalte, die Ausstrahlung, der Kreis der Mitwirkenden oder die Veranstaltung selbst müssen sich also auf mehrere Gemeinden beziehen.

Ab dem 01.10.2020 sind die Fördersätze nach Gesamtprojektkosten gestaffelt und betragen zwischen 5 % und 10 % der Projektkosten, maximal 25.000 €.

Der Projektcharakter sollte zumindest an den Merkmalen

  • einmalig,
  • zeitliche Befristung,
  • definierte Ressourcen sowie
  • definiertes Ergebnis

festzumachen sein. Die Einmaligkeit sowie die Abgrenzung zu „regulären“ Aufgaben eines Vereins oder einer Einrichtung stehen dabei im Mittelpunkt.

Nicht gefördert werden Projekte, die ausschließlich oder überwiegend parteipolitischen Zwecken oder der Gewinnerzielung dienen sollen.

Sonderform: Kleinprojekte

Kleinprojekte bis 5000 € Projektkosten können ganzjährig eine Förderung mit einem Fördersatz von 15 % beantragen. 

Einzureichende Unterlagen

  • Zielsetzung des Projekts
  • Gesamte Kosten
  • Beabsichtigte Gesamtfinanzierung (einschließlich der angestrebten Förderung durch den Landkreis)

Die Projektanträge werden im Kulturbeirat vorberaten und schließlich im Ausschuss für Bildung und Kultur entschieden.

Das Landratsamt steht für Beratungen zu eigenen oder externen Förderprogrammen stets unter kultur@lrasw.de oder 09721/55-364 zur Verfügung.

Die Anträge auf eine Förderung für das folgende Jahr sind schriftlich bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres beim Landratsamt Schweinfurt zu stellen.

Kleinprojekte bis 5000 € Projektkosten können ganzjährig beantragt werden. 

Kontakt

Kulturmanagerin
Eva Krümpel

Organisationseinheit

Kreis- und Regionalentwicklung, Kultur (12.1)
Mehr Informationen

Stand: 23.01.2023
Kreis- und Regionalentwicklung, Kultur (12.1)
Kultur, Förderung, Kulturförderung, Kulturförderrichtlinie,