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Inkontinenztonne

Haushalte, in denen von Inkontinenz betroffene Personen leben, können beim Landratsamt eine zusätzliche Restmülltonne beantragen, wenn das bestehende Müllgefäß nicht ausreicht.

Für dieses zweite oder auch im Austausch größere Gefäß (doppeltes Volumen) muss keine Grundgebühr bezahlt werden, wenn für die bestehende gesundheitliche Beeinträchtigung ein ärztliches Attest vorgelegt wird. Vordrucke können Sie im Anhang ausdrucken, bei Ihrer Gemeinde oder bei Ihrer Sachbearbeiterin im Landratsamt anfordern. Ein ergänzendes Merkblatt mit den wichtigsten Informationen finden Sie hier.

Die Einsparung dadurch beträgt in diesen Fällen 49,80 € (entspricht der Grundgebühr für eine 120-Liter-Restmülltonne) pro Jahr. Die Leistungs- und Gewichtsgebühr für die Windeln ist selbst zu tragen.

Für Mehrfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen gilt diese Regelung nur, wenn bereits mindestens eine grundgebührenpflichtige 120 l-Restmülltonne für den betroffenen Haushalt vorhanden ist.

Wie für Babywindeln können in Fällen von Inkontinenz ggf. auch Windelsäcke bei den Gemeindeverwaltungen für € 1,50 pro Stück gekauft und genutzt werden. In diesem Preis ist die Abholung und Entsorgung des Windelsacks inbegriffen.

Die Inkontinenztonne kann auch bei anderen Gesundheitsproblemen beantragt werden, die mit größeren Mengen unvermeidbarer Abfälle einhergehen (wie z.B. bei Bauchfelldialysepatienten und Stomaträgern).

Antrag Inkontinenztonne
 

Mit diesem Online Formular können Sie eine Inkontinenztonne bestellen.

Laden Sie dazu einfach im Formular das unterzeichnete Attest Ihres Hausarztes hoch.

Attest Inkontinenztonne
 

Attest Inkontinenztonne inkl. Tonnenänderung

Kontakt

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Heike Böhm

Zuständig für: Dingolshausen, Donnersdorf, Frankenwinheim, Gerolzhofen, Gochsheim, Lülsfeld, Michelau, Niederwerrn, Oberschwarzach, Schonungen, Sulzheim
Linda Rettner

Zuständig für: Bergrheinfeld, Dittelbrunn, Euerbach, Geldersheim, Schwanfeld, Stadtlauringen, Üchtelhausen, Waigolshausen, Wipfeld
Katharina Seidler / Silvia Stöth

Organisationseinheit

Gefäßverwaltung, Abfallberatung und Vertragsangelegenheiten (43.2)
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Stand: 11.03.2024
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