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© Anand Anders

Masken-Gebot gilt auch für Besucher des Landratsamts

Bürger sollen bei notwendigem Behördengang Nase-Mund-Schutz tragen

Landkreis Schweinfurt. Das öffentliche Leben in Bayern wird schrittweise wieder hochgefahren. Dies hat Bayerns Ministerpräsident Dr. Markus Söder am 16. April in einer Pressekonferenz mitgeteilt. Um dabei eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern, ist es weiterhin enorm wichtig, die Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Das Landratsamt Schweinfurt weist in diesem Zusammenhang auch auf das durch den Ministerpräsidenten ausgesprochene Masken-Gebot hin. Die Bürgerinnen und Bürger werden daher dringend gebeten bei einem notwendigen Besuch im Landratsamt selbst einen Nasen-Mund-Schutz mitzubringen und diesen zu tragen. Im Zweifel reicht hierfür auch ein Tuch oder ein Schal.

Diese sogenannten „Community-Masken“ sind nicht-medizinische Masken für den alltäglichen Gebrauch, die Mund und Nase bedecken. Sie schützen zwar nicht den Träger selbst vor einer Ansteckung, wohl aber davor, andere Personen zu infizieren.