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Service & Infos Sachgebiete & Arbeitsbereiche Amt für Soziales (SG 20)
Wirtschaftliche Einzelhilfe SGB XII (20.2)
Wirtschaftliche Einzelhilfe SGB XII (20.2)
Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leisungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht (§ 1 Satz 1 SGBXII).
Leistungen der Sozialhilfe dienen der Sicherstellung des laufenden Lebensunterhaltes und der Deckung besonderer Bedarfe (z.B. Hilfe zur Pflege, Hilfen in besonderen Lebenslagen), soweit die dafür erforderlichen Mittel nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen aufgebracht werden können.
Aufgaben im Überblick
- Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit
- Hilfe zur Pflege
- Bildung und Teilhabe
- Hilfe in besonderen Lebenslagen
- Leistungen der Kriegsopferfürsorge
- Leistungsgewährung nach dem Beruflichen Reabilitierungsgesetz
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