Logo Landratsamt Schweinfurt

Naturschutzrecht / Jagdwesen (SG 42.2)

Mo 08:00 - 12:00 
Di 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
Mi 08:00 - 12:00
Do 08:00 - 12:00
14:00 - 17:00
Fr 08:00 - 12:00

Meldeformular für Biberschäden

Allgemeine Informationen

Weitere Informationen zum Antrag und erforderlicher Anlagen

Weitere Informationen zum Antrag:

 

  • Antragsberechtigt sind nur Land-, Forst-, und Teichwirte  mit Erwerbsabsicht.
  • Schäden müssen innerhalb einer Woche gemeldet werden.
  • Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich im Herbst des Folgejahres, nachdem der Freistaat Bayern Mittel zugeteilt hat.
  • Schäden unter 50€ können nicht erstattet werden.

 

Datenschutzhinweise

Einwilligung zur Datenverarbeitung

Um Ihre Nachricht bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben und verarbeiten wir nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung der Aufgabe notwendig ist. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Die Daten werden verschlüsselt an das Landratsamt Schweinfurt übermittelt.

 

Eine Verwendung Ihrer Daten, die nicht in Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Anliegens steht, erfolgt nicht.

 

Hinweis:

Der betroffene Kontakt (Organisation / Ansprechpartner) wird mit Absenden des Formulars automatisch über diesen Antrag informiert. 

Anmeldung

BayernID

Die BayernID ist die zentrale Authentifizierungsmöglichkeit des Freistaats Bayern. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Vorteil: 

  • Die weitere Kommunikation und Zustellung von Dokumenten erfolgt mit der BayernID rein digital per Nachricht in Ihren Postkorb.
  • Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürger-/ Unternehmenskonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt
  • Schnellere Bearbeitungszeiten

Mit dieser Auswahl stimme ich zu, dass die weitere Kommunikation in diesem Verfahren im elektronischen Format über mein BayernID Postfach erfolgt.

Elster

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Login ELSTER" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr ELSTER-Konto / Unternehmenskonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im ELSTER-Konto / Unternehmenskonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.

 

Vorteil

  • Die Kommunikation und Zustellung von Bescheiden erfolgt mit ELSTER rein digital in Ihr ELSTER Postfach.
  • Schnellere Bearbeitungszeiten

Mit dieser Auswahl stimme ich zu, dass die weitere Kommunikation in diesem Verfahren im elektronischen Format über mein ELSTER Postfach erfolgt.

Ohne Anmeldung

Sie gelangen zur weiteren Dateneingabe des Formulars.

 

Nachteil: 

  • Manuelle Eingabe Ihrer Kontaktdaten
  • Die weitere Kommunikation und Zustellung von Dokumenten erfolgt über die von Ihnen angegebenen Kontaktdaten (telefonisch/postalisch).

Mit dieser Auswahl stimme ich zu, dass die weitere Kommunikation in diesem Verfahren über meine angegebenen Kontaktdaten (Telefon, Post) erfolgt.

Informationen Antragsteller

Ihre Kontaktdaten

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten

Sie sind kein/e Land-, Forst-, und Teichwirt/in mit Erwerbsabsicht und deshalb haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung.

Schadensart

Ort des Schadens und Zeitpunkt der Schadensfeststellung

Ermittlung der Schadenshöhe

Flächenschaden
Maschinenschaden
Uferschaden/Unterminierung
Sonstige Schäden
Gesamtschadenshöhe

oder

Erklärung

Erklärung zur Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen oder kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 definiert. Antragsteller, die nicht unter KMU (250 oder mehr Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro) fallen, müssen gemäß Ziffer 72 der „Rahmenregelung der Europäischen Union für staatliche Beihilfen im Agrar-und Forstsektor und in ländlichen Gebieten 2014 bis 2020“ in Ihrem Antrag die Situation beschreiben, die ohne Beihilfe bestehen würde (kontrafaktische Fallkonstellation). Aus diesen Unterlagen muss ersichtlich sein, dass die Förderung den beabsichtigten Anreizeffekt hat und ohne die Förderung die Maßnahme nicht oder nicht in diesem Umfang stattfinden könnte

Erklärung zu Unternehmen in Schwierigkeiten bzw. mit offenen Rückforderungsansprüchen

Auf Grund der Deckelung des Fonds werden Entschädigungsanträge bis Jahresende gesammelt und bei Überlastung des Fonds anteilig gekürzt. Die Auszahlung erfolgt dehalb erst circa im Herbst des Folgejahres.

Wie geht's weiter?

Sollten wir von Ihnen noch Angaben oder Unterlagen benötigen, werden wir uns mit Ihnen unter den angegebenen Kontaktdaten in Verbindung setzen.

 

Die Schadensfläche und der Umfang werden durch die untere Naturschutzbehörde vor Ort geprüft. Anschließend werden alle im Kalenderjahr eingegangenen und von uns bestätigten Anträge gebündelt an die Regierung von Unterfranken zum Abrufen der Mittel übersandt.

 

Nachdem die Ausgleichshöhe in Bayern jährlich auf eine bestimmte Summe begrenzt ist, wird bayernweit festgelegt, in welchem Umfang die Schäden ausgeglichen werden können. Die Entscheidung hierüber sowie die Auszahlung der (anteiligen) Schadenssumme erhalten Sie im Regelfall im Herbst des Folgejahres.

 

Möchten Sie noch etwas hinzufügen?