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Naturschutzrecht / Jagdwesen (SG 42.2)

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Bestandsanzeige gemäß § 7 Abs. 2 der Bundesartenschutzverordnung

Allgemeine Informationen

Weitere Informationen zum Antrag und erforderlicher Anlagen

Weitere Informationen zum Antrag:

 

Die Bundesartenschutzordnung schreibt vor, dass die Haltung und die Verlegung des regelmäßigen Standorts besonders geschützter Tierarten unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen ist. Zuständig für den Bereich des Landkreises Schweinfurt ist die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Schweinfurt.

 

 

Auszug § 7 Abs.2 Bundesartenschutzverordnung

 

„Wer Wirbeltiere der besonders geschützten Arten hält, hat der nach Landesrecht zuständigen Behörde unverzüglich nach Beginn der Haltung den Bestand der Tiere und nach der Bestandsanzeige den Zu- und Abgang sowie eine Kennzeichnung von Tieren unverzüglich schriftlich anzuzeigen; die Anzeige muss Angaben enthalten über Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere. Die Verlegung des regelmäßigen Standorts der Tiere ist unverzüglich anzuzeigen.“

 

Bitte beachten Sie, dass Verstöße gegen diese Meldepflicht ein Bußgeld nach sich ziehen kann.

 

Das Landratsamt Schweinfurt wird in bestimmten Einzelfällen weitere Unterlagen nachfordern, falls dies als erforderlich angesehen wird.

Datenschutzhinweise

Einwilligung zur Datenverarbeitung

Um Ihre Nachricht bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben und verarbeiten wir nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung der Aufgabe notwendig ist. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Die Daten werden verschlüsselt an das Landratsamt Schweinfurt übermittelt.

 

Eine Verwendung Ihrer Daten, die nicht in Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Anliegens steht, erfolgt nicht.

 

Hinweis:

Der betroffene Kontakt (Organisation / Ansprechpartner) wird mit Absenden des Formulars automatisch über diesen Antrag informiert. 

Anmeldung

BayernID

Die BayernID ist die zentrale Authentifizierungsmöglichkeit des Freistaats Bayern. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Vorteil: 

  • Die weitere Kommunikation und Zustellung von Dokumenten erfolgt mit der BayernID rein digital per Nachricht in Ihren Postkorb.
  • Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürger-/ Unternehmenskonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt
  • Schnellere Bearbeitungszeiten

Mit dieser Auswahl stimme ich zu, dass die weitere Kommunikation in diesem Verfahren im elektronischen Format über mein BayernID Postfach erfolgt.

Elster

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Login ELSTER" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr ELSTER-Konto / Unternehmenskonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im ELSTER-Konto / Unternehmenskonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.

 

Vorteil

  • Die Kommunikation und Zustellung von Bescheiden erfolgt mit ELSTER rein digital in Ihr ELSTER Postfach.
  • Schnellere Bearbeitungszeiten

Mit dieser Auswahl stimme ich zu, dass die weitere Kommunikation in diesem Verfahren im elektronischen Format über mein ELSTER Postfach erfolgt.

Ohne Anmeldung

Sie gelangen zur weiteren Dateneingabe des Formulars.

 

Nachteil: 

  • Manuelle Eingabe Ihrer Kontaktdaten
  • Die weitere Kommunikation und Zustellung von Dokumenten erfolgt über die von Ihnen angegebenen Kontaktdaten (telefonisch/postalisch).

Mit dieser Auswahl stimme ich zu, dass die weitere Kommunikation in diesem Verfahren über meine angegebenen Kontaktdaten (Telefon, Post) erfolgt.

Informationen Antragsteller

Ihre Kontaktdaten

Ihre persönlichen Daten

Bestandsanzeige

Angaben zur Haltung

Bitte wählen Sie die Art der Meldung aus, um spezifische Angaben zu machen.


Sie können bis zu zehn Tiere über dieses Formular übermitteln. Nutzen Sie das grüne Plus-Symbol am Ende der Formularseite, um weitere Einträge zu erstellen.

Angaben zum Tier

Bitte geben Sie die abweichende Adresse im Folgenden an.

Kennzeichnung der Tiere: 

 

Vögel werden durch Ring oder Transponder gekennzeichnet, Reptilien durch Transponder oder Fotodokumentation.

 

Kennzeichnungspflichtige Schildkröten (Testudo hermanni, Testudo graeca, Testudo marginata, Testudo kleinmanni, Geochelone radiata) 
Eine Fotodokumentation kann nur akzeptiert werden, wenn die Veränderungen der Individualmerkmale lückenlos dokumentiert werden. Dazu sind bei juvenilen Tieren (Jungtiere) jährlich und bei adulten Tieren (Alttiere) ab 500 g alle fünf Jahre scharfe Farbfotos des Bauch- und Rückenpanzers anzufertigen. Ab 500 g kann die Schildkröte auch mit einem Transponder (eingepflanzter Mikrochip) versehen werden. Die Transpondernummer ist dann der Behörde mitzuteilen.

 

Kennzeichnungspflichtige Schlangen (Acrantophis dumerili, Acrantophis madagascariensis und Sanzinia madagascariensis) 
Hier ist die linke und rechte Kopfseite, der Unterkiefer, die Kopfoberseite sowie die Oberseite der ersten fünf bis acht Fleckenmuster in ausreichender Schärfe zu fotografieren.

Herkunftsnachweis


Es müssen folgende Angaben enthalten sein: Art des Tieres (deutsch und wissenschaftlich), Anzahl, Alter, Geschlecht, Kennzeichnung, Elterntiere, Name und Anschrift des Züchters sowie Anschrift von Käufer und Verkäufer. Die Belege müssen unterschrieben und mit Datum versehen sein.
 

Upload von Nachweisen

Bitte laden Sie die entsprechenden Nachweise im Folgenden hoch.

Angaben zum Züchter

Angaben zum Verkäufer / Überlasser

Wie geht's weiter?

Sie können sich eine Kopie Ihrer Angaben nach dem Absenden herunterladen.

Sollten wir von Ihnen noch Angaben oder Unterlagen benötigen, werden wir uns mit Ihnen unter den angegebenen Kontaktdaten in Verbindung setzen.

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