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UID:1795-2917@www.landkreis-schweinfurt.de
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SUMMARY:Infektionsschutzbelehrung nach §43 IFSG
DESCRIPTION:Das Gesundheitsamt Schweinfurt bietet in regelmäßigen Abständen
  neben der Online-Belehrung auch Präsenz-Hygienebelehrungen nach dem IfSG a
 n.\n\nDie Belehrung nach §43 IfSG können Sie auch über unser, durch IT-Nied
 ersachsen zur Verfügung gestelltes, Online-Verfahren bequem jederzeit von Z
 uhause durchführen. \n\nSchulung in Präsenz\n\n 	Bringen Sie Ihren gültigen
  Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier mit Foto mit
  	Bitte kommen Sie spätestens 30 Minuten vor Beginn der Belehrung an die In
 formation des Gesundheitsamtes in der Zweigstelle am Hainig (Karl-Götz-Stra
 ße 5, 97424 Schweinfurt), um die Gebühr im Voraus zu entrichten (bar oder E
 C-Karte möglich) 	Die Belehrung dauert etwa eine halbe Stunde 	Die Beschein
 igungen werden im Anschluss an die Belehrung ausgehändigt \n\nDiese Erstbel
 ehrung darf nicht früher als drei Monate vor erstmaliger Aufnahme der Tätig
 keit stattfinden.
LOCATION:Gesundheitsamt - Zweigstelle am Hainig
DTSTAMP:20250324T083849Z
DTSTART:20250327T140000Z
DTEND:20250327T150000Z
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