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UID:2075-2917@www.landkreis-schweinfurt.de
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SUMMARY:Infektionsschutzbelehrung nach §43 IFSG
DESCRIPTION:Das Gesundheitsamt Schweinfurt bietet in regelmäßigen Abständen
  neben der Online-Belehrung auch Präsenz-Hygienebelehrungen nach dem IfSG a
 n.\n\nDie Belehrung nach §43 IfSG können Sie auch über unser, durch IT-Nied
 ersachsen zur Verfügung gestelltes, Online-Verfahren bequem jederzeit von Z
 uhause durchführen. \n\nSchulung in Präsenz\n\n 	Bringen Sie Ihren gültigen
  Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier mit Foto mit
  	Bitte kommen Sie spätestens 30 Minuten vor Beginn der Belehrung an die In
 formation des Gesundheitsamtes im Raum 190 des Landratsamtes Schweinfurt, u
 m die Gebühr im Voraus zu entrichten (bar oder EC-Karte möglich) 	Die Beleh
 rung dauert etwa eine halbe Stunde 	Die Bescheinigungen werden im Anschluss
  an die Belehrung ausgehändigt \n\nDiese Erstbelehrung darf nicht früher al
 s drei Monate vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit stattfinden.
LOCATION:Gesundheitsamt Schweinfurt
DTSTAMP:20250514T105910Z
DTSTART:20250828T130000Z
DTEND:20250828T140000Z
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