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© Anand Anders

Infektionsschutzbelehrung nach §43 IFSG

Ort:
Gesundheitsamt - Zweigstelle am Hainig
Karl-Götz-Straße 5
97424 Schweinfurt

Beginn:
25.07.24 15:00

Ende :
16:00

Max. Teilnehmer: 20

Teilnehmer: 20

Organisator:
Gesundheitsamt
ga-anmeldung@lrasw.de
09721/55-745

Personen die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, oder in einer Gemeinschaftsküche arbeiten, bedürfen einer Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Das Gesundheitsamt Schweinfurt bietet in regelmäßigen Abständen neben der Online-Belehrung auch Präsenz-Hygienebelehrungen nach dem IfSG an.

Die Belehrung nach §43 IfSG können Sie auch über unser, durch IT-Niedersachsen zur Verfügung gestelltes, Online-Verfahren bequem jederzeit von Zuhause durchführen. 

Schulung in Präsenz

  • Bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier mit Foto mit
  • Bitte kommen Sie spätestens 30 Minuten vor Beginn der Belehrung an die Information des Gesundheitsamtes in der Zweigstelle am Hainig (Karl-Götz-Straße 5, 97424 Schweinfurt), um die Gebühr im Voraus zu entrichten (bar oder EC-Karte möglich)
  • Die Belehrung dauert etwa eine halbe Stunde
  • Die Bescheinigungen werden im Anschluss an die Belehrung ausgehändigt

Diese Erstbelehrung darf nicht früher als drei Monate vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit stattfinden.