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© Anand Anders

Abfallwirtschaft kontrolliert Inhalte der Biomülltonnen

Ziel ist es die hohe Kompostqualität zu erhalten

Landkreis Schweinfurt. Die Anfänge der Biotonne im Landkreis Schweinfurt liegen mehr als 30 Jahre zurück. „Aus dem damaligen Pilotversuch hat sich ein Erfolgsmodell für Umweltschutz und sehr günstige Müllgebühren im Landkreis Schweinfurt entwickelt“, erklärt Thomas Fackelmann, Sachgebietsleiter der Abfallwirtschaft im Landkreis Schweinfurt. Der gesammelte Biomüll ist die Grundlage für hochwertigen Kompost und seit zehn Jahren auch für regenerative Energie in Form von Biogas, das in Blockheizkraftwerken Strom und Wärme liefert. Da jedoch in den vergangenen Jahren vor allem der Kunststoffanteil im angelieferten Biomüll erkennbar zugenommen hat, muss nun gegengesteuert werden: Ab sofort wird die Biotonnenkontrolle wieder intensiviert.

Denn für die Herstellung des gütegesicherten „Qualitätskomposts Schweinfurter Land“ wird gut getrennter, weitgehend störstofffreier Biomüll benötigt. Die Müllwerker überprüfen daher die Tonnen und falls der Inhalt nicht passt, greift die erste Stufe der Kontrollaktion: Die Müllwerker leeren die Biotonne zwar, bringen aber einen gelben Hinweisanhänger an. Auf diesem ist zu erkennen, welches Material falsch eingeworfen wurde. Er enthält auch den deutlichen Hinweis, dass die Tonne beim nächsten Mal nicht mehr geleert wird, wenn weiterhin Störstoffe enthalten sind. Bei erheblichen oder wiederholten Fehlbefüllungen bleibt die Tonne schließlich ungeleert stehen.

Ziel dieser Maßnahmen ist, dass auch künftig keine aufwändigen und teuren Aufbereitungsverfahren gebraucht werden, um die hohe Kompostqualität zu erhalten. Die Kosten für die Störstoffbeseitigung und Aufbereitung müssen nämlich alle Bürger gemeinsam tragen, obwohl mehr als 95 Prozent ordentlich sortieren. Zudem wird es wegen Verschärfungen im Düngemittelrecht in Zukunft immer wichtiger, die Kompostqualität zu stabilisieren und zu verbessern.

Damit nun jeder die Möglichkeit hat, sein Sortierverhalten aktuell zu überprüfen, gibt es hier eine Übersicht, was in die Biotonne gehört und was als Störstoff gilt:

Küchenabfälle, am besten in Zeitungspapier eingewickelt oder in Papiertüten, auf keinen Fall in Plastiktüten, auch nicht in sogenannte Biokunststofftüten:

  • Gemüse-, Salat- und Obstreste (auch Zitrusfrucht-Schalen)
  • Eier-, Nussschalen
  • Kaffeefilter, Tee(beutel)
  • Speisereste, Knochen, Gräten
  • verdorbene Lebensmittel
  • Küchenpapier und mit Lebensmittelresten verschmutztes Papier
  • Fritierfette und –öle

Gartenabfälle:

  • kleine Zweige
  • Grasschnitt, Laub
  • Unkräuter
  • Pflanzenreste (Stauden)

Sonstige kompostierbare Stoffe:

  • Papiertaschentücher
  • Haare, Federn,
  • Kleintierstreu (von Hamster u.ä., kein Katzenstreu)

Ergänzend noch ein paar wichtige Hinweise:

  • Oftmals landen nicht zulässige Stoffe unabsichtlich in den Biotonnen. Das beste Beispiel hierfür sind Kunststofftüten, auch sogenannte „Biokunststoff“-Tüten. Diese stören jedoch die Vergärung und Kompostierung, da sie viel zu langsam verrotten. Sie dürfen deshalb nicht in die Biotonne. Auch wenn vielfach mit der Kompostierbarkeit geworben wird, so sind diese Tüten für die Biomüllverarbeitung nicht geeignet und müssen deshalb als Störstoff gesehen werden. Als Alternative zu den (Bio-)Plastikbeuteln bietet sich an, den heimischen Sammelbehälter z.B. mit Zeitungspapier auszulegen oder gleich Papiertüten zu verwenden. Dann braucht man die (Bio)Plastikbeutel überhaupt nicht.
  • Straßenkehricht kann nicht nur – wie auch Asche – viele Schadstoffe enthalten, sondern auch viele kleine Steine (wie Split u.ä.). Deshalb gehören auch diese Stoffe auf keinen Fall in die Biotonne, sondern in die Restmülltonne.

„Wenn diese Sortierhinweise beachtet werden, gibt es im Landkreis auch künftig beste Voraussetzungen für einen hochwertigen, effektiven Naturkreislauf mit zusätzlicher Energiegewinnung“, so Thomas Fackelmann. Dies sei zum Vorteil für die Umwelt und den Geldbeutel aller Müllgebührenzahler.

Und übrigens: Mit der letzten Änderung der Müllgebührensatzung zum 01.01.2017 wurden die Gewichtsgebühren für Bio- und Restmüll angeglichen. Sie betragen jetzt einheitlich 7 Ct./kg.

Allgemeine Informationen zur Abfallwirtschaft des Landkreises gibt es im Internet unter www.landkreis-schweinfurt.de/abfallwirtschaft. Für Fragen rund um die Biotonnenkontrolle steht die Abfallberatung im Landratsamt gerne zur Verfügung unter Telefon 09721 / 55-546 oder per E-Mail an abfallberatung@lrasw.de.