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© Anand Anders

Waldbrandgefahr in Unterfranken weiterhin hoch

Hinweise der Regierung von Unterfranken zur Vermeidung von Bränden

Würzburg. Die Waldbrandgefahr ist in Unterfranken weiterhin hoch. Nach dem Rekord-Hitze-Juni 2019 herrschen immer noch hochsommerliche Temperaturen. Bei der aktuellen Trockenheit erwartet die Regierung von Unterfranken auch bis Sonntag keinen nennenswerten flächendeckenden Regen. Die Regierung von Unterfranken ordnet daher im Einvernehmen mit dem regionalen Beauftragten der Bayerischen Forstverwaltung für die Waldbrandbekämpfung in Unterfranken für Samstag, den 6. Juli bis vorläufig Sonntag, 7. Juli 2019 die Luftbeobachtung als Maßnahme der vorbeugenden Waldbrandbekämpfung für den gesamten Regierungsbezirk Unterfranken an.

Die Bevölkerung wird dringend gebeten, in Waldgebieten äußerste Vorsicht walten zu lassen und keinesfalls mit offenem Feuer zu hantieren oder zu rauchen. (Weitere Hinweise siehe unten)

Die vorbeugende Luftbeobachtung findet in den Nachmittagsstunden zu den höchsten Gefährdungszeiten statt. Die Befliegung mittels ausgebildeter Luftbeobachter erfolgt in Unterfranken auf zwei Routen. Die Beobachtungsflugzeuge starten bei der so genannten Westroute von den Flugplätzen Mainbullau und Hettstadt (am Samstag von Mainbullau und am Sonntag von Hettstadt aus). Bei der so genannten Ostroute werden die Flugplätze Schweinfurt-Süd und Haßfurt (am Samstag von Schweinfurt-Süd und am Sonntag von Haßfurt aus) genutzt. Im Rahmen der Luftbeobachtung achten die Luftbeobachter auch auf Auffälligkeiten in Sachen Borkenkäferbefall. Die Verkehrsbeobachtung bildet einen zweiten Einsatzschwerpunkt für alle Luftbeobachter.

Die Regierung von Unterfranken trägt die tatsächlichen Einsatzkosten für Einsätze der Luftbeobachtung im Katastrophenschutz aus Mitteln des Katastrophenschutzfonds; die Luftrettungsstaffel Bayern stellt die ehrenamtlichen Piloten.

Weitere Informationen zur Luftrettungsstaffel Bayern e.V., Flugbereitschaft Unterfranken, mit einem Bild des Schnellen Einsatzflugzeuges finden Sie im Internet unter: www.lrst-ufr.de. Ergänzende Informationen zur Luftbeobachtung im Katastrophenschutz erhalten Sie zudem auch im Internet-Angebot der Regierung von Unterfranken unter der Adresse www.regierung.unter-franken.bayern.de > Aufgaben > Sicherheit + Kommunales > Luftbeobachtung.

Die Regierung von Unterfranken bittet daher die Bevölkerung folgende Hinweise zu beachten:

  • In den Wäldern gilt Rauchverbot vom 1. März bis zum 31. Oktober.
  • Werfen Sie beim Auto- und Bahnfahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster.
  • Machen Sie im Wald oder in Waldnähe (bis 100 Meter) kein offenes Feuer. Bei offenen Feuerstätten sind die von ihnen ausgehenden Gefahren besonders zu berücksichtigen; von leicht entzündbaren Stoffen müssen offene Feuerstätten mindestens 100 Meter entfernt sein.
  • Geschlossene Feuerstätten im Freien müssen von brennbaren Stoffen und Gebäuden mindestens 5 Meter, von leicht entzündlichen Stoffen mindestens 25 Meter entfernt sein.
  • Bei starkem Wind dürfen Feuerstätten nicht benutzt werden.
  • Bei Verlassen der Feuerstelle müssen Feuer und Glut vollkommen erloschen sein.
  • Parken Sie Ihren PKW nicht auf trockenem Gras, da es sich am heißen Katalysator entzünden kann.
  • Den Waldbesitzern wird dringend abgeraten, die Rinde und Gipfel von Borkenkäfer befallenen Hölzern zu verbrennen. Es wird empfohlen, das Restholz zu häckseln und aufgrund der hohen Nachfrage in Heizwerken zu verwenden.

Die rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit Feuer finden sich im Waldgesetz für Bayern (BayWaldG), im Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) und in der Landesverordnung zur Verhütung von Bränden (VVB). Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Zudem müssen Brandverursacher mit beträchtlichen Schadensersatzforderungen und gegebenenfalls auch Strafverfahren rechnen.

(Quelle: Pressemitteilungen der Regierung von Unterfranken)