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Der Arbeitsbereich Abfallrecht und Bodenschutz
Im Arbeitsbereich 1 des Umweltamtes befinden sich
die Untere Abfallbehörde und die Untere Bodenschutzbehörde.
Für Abfallrecht sind zuständig:
Als staatliche Behörde gehören zu unseren Aufgaben insbesondere:
- Maßnahmen bei unzulässigen Abfallentsorgungen
- Überwachung der Abfallverwertung und Abfallbeseitigung
- Deponieüberwachung
- Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren
- Klärschlammüberwachung
Zu unseren Aufgaben zählt jedoch nicht die Abfallwirtschaft, denn für die Müllabfuhr, das Schadstoffmobil, den Betrieb des Abfallwirtschaftszentrums und der Kompostanlagen ist der Landkreis als Kommune zuständig.
Um die Belange des Bodenschutzes kümmern sich:
Zu den Aufgaben zählen u.a.:
- Erfassung, Erkundung und Sanierung von Altlasten
- Bearbeitung von Schadensfällen mit Besorgnis einer Boden- oder Gewässerverunreinigung (Bsp. Ölunfälle)
Aktuelle umfangreichere Verfahren:

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