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Wirkungspfade

Die Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) differenziert bei der Untersuchung und Bewertung von Altlasten nach unterschiedlichen Wirkungspfaden. Nach § 2 Nr. 8 BBodSchV ist der Wirkungspfad der Weg eines Schadstoffes von der Schadstoffquelle bis zu dem Ort einer möglichen Wirkung auf ein Schutzgut.

Unterschieden werden demnach die Wirkungspfade

        • Boden – Mensch
        • Boden – Gewässer und
        • Boden – Nutzpflanze.
   




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