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Wirkungspfade
Die Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) differenziert bei der Untersuchung und Bewertung von Altlasten nach unterschiedlichen Wirkungspfaden. Nach § 2 Nr. 8 BBodSchV ist der Wirkungspfad der Weg eines Schadstoffes von der Schadstoffquelle bis zu dem Ort einer möglichen Wirkung auf ein Schutzgut. Unterschieden werden demnach die Wirkungspfade
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