![]() |
![]() |
||||||||
|
Aktuelle Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Stärkung erneuerbarer Energieträger
Entwurf zur Neuregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat den Referentenentwurf eines Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorgestellt. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die Effektivität und Effizienz des derzeit geltenden Erneuerbare-Energien-Gesetzes weiter zu erhöhen. Dazu werden Korrekturen an der Vergütung der verschiedenen Energiequellen vorgenommen. Die Treibhausgasemissionen sollen bis zum Jahre 2020 um 40 % reduziert werden. Dabei spielen die erneuerbaren Energien eine entscheidende Rolle. Der Anteil am Primärenergieverbrauch soll sich fast verdreifachen, der an der Stromversorgung mehr als verdoppeln.
Mittel- bis langfristig sollen die erneuerbaren Energien die Wettbewerbsfähigkeit im Energiebinnenmarkt erreichen. Dazu bietet sich einerseits an, die konventionellen Energien aufgrund ihrer externen Kosten zu verteuern oder aber die erneuerbaren Energien so zu vergüten, dass sie eine Chance zum Markteintritt und damit zur Substitution herkömmlicher Energieträger haben. Dies ist der für die Stromwirtschaft und den Wirtschaftsprozess insgesamt billigere Weg. Die Änderungen am Vergütungssystem und den Vorschriften zur Netzoptimierung, -ausbau und -management sollen dazu beitragen, die Effektivität und Effizienz des Erneuerbare-Energien-Gesetzes noch weiter zu erhöhen: Wasserkraft Der Ausbau der Wasserkraftnutzung stagniert bei 3,5 % der Stromversorgung. Um bessere Anreize zu setzen, werden ab 2009 die Vergütungssätze für kleine Anlage (bis 5 Megawatt) angehoben und die Vergütung an ökologische Kriterien gebunden. Biomasse Strom aus Biomasse verzeichnet ein dynamisches Wachstum, allerdings steigen auch die Kosten für Rohstoffe, sodass die jährliche Degression zur Verringerung der Nutzungskonkurrenz erhöht wird. Zudem wird der Bonus für Kraftwärmekopplung angehoben und im Gegenzug die Grundvergütung vor allem für große Anlagen gesenkt. Damit sollen effiziente dezentrale Strukturen gestärkt werden. Die Vergütung von Strom aus Palmöl bekommt nur dann einen Bonus, wenn ein wirksames Zertifizierungssystem besteht, das die Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards für die eingesetzte Biomasse sicherstellt. Windenergie Die Stromgestehungskosten für Windenergie sind seit 1991 um 60 % gesunken. Um aber die Preissteigerungen bei Stahl und Kupfer aufzufangen, soll die jährliche Degression der Vergütungspreise von 2 auf 1 % abgesenkt werden. Die Entwicklung der Windenergienutzung auf See geht langsamer voran als erwartet. Ein Grund dafür sind die Kosten, die höher ausfallen als bisher angenommen wurde. Daher soll die Anfangsvergütung auf ein mit anderen EU-Ländern vergleichbares Niveau angehoben und im Gegenzug die Endvergütung abgesenkt werden. Fotovoltaik Der Ausbau der Fotovoltaik verlief aufgrund unerwartet hoher Produktionsfortschritte in den vergangenen Jahren sehr zügig. Die Herstellungskosten konnten deutlich gesenkt werden. Daher wird die jährliche Degression der Vergütungen für neue Anlagen ab 2009 um 2 und ab 2011 um ein weiteres Prozent angehoben. Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz verteuerte sich die Strombeschaffung der Energieversorgungsunternehmen im Jahr 2006 um nächst etwa 3,3 Mrd. €. Gleichzeitig führte die Einspeisung jedoch zu deutlich sinkenden Stromgroßhandelspreisen, die eine Entlastung in der Größenordnung von 3 bis 5 Mrd. € bewirkte. Daneben verringerten sich die Umwelt- und Klimaschäden aus konventioneller Stromerzeugung. Diese werden auf etwa 3,4 Mrd. € beziffert. Gleichzeitig entfiel ein Import fossiler Brennstoffe in der Größenordnung von etwa 1 Mrd. €.
Quelle: Deutscher Landkreistag (Stand: 13.11.07) |
|||||||||
| Seit dem 08.09.2003 sind Sie unser
622.295. Besucher und erzeugten den 735.313.Seitenaufruf . |