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Jagdscheine

Rehgeiß mit Kitz (Bild: Bayerische Staatsforsten)

Wenn ein Jagdschein ausgestellt bzw. verlängert werden soll, ist für die Gültigkeitsdauer des Jagdscheines eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung erforderlich.

Diese ist durch eine schriftliche Bestätigung des Versicherers nachzuweisen. Ohne eine entsprechende Bestätigung kann kein Jagdschein ausgestellt oder verlängert werden.

Darüber hinaus werden noch folgende Unterlagen benötigt:
- bei der erstmaligen Ausstellung des Jagdscheines
  • der Nachweis über das Bestehen der Jägerprüfung im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes (Prüfungszeugnis)
  • Passbild
- bei der Verlängerung des Jagdscheines
  • das Jagdscheinheft
  • wenn ein neues Jagdscheinheft erforderlich ist, ein Passbild

 

Kosten für Sie:
  • 150 € - Dreijahresjagdschein
  • 60 €   - Jahresjagdschein
  • 15 €   - Tagesjagdschein (gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage)

 

 

   






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