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Jägerprüfung
Wer einen Jagdschein lösen möchte, muss vorher eine Jägerprüfung erfolgreich abgelegt haben.
Der Bayerische Landtag hat am 21.06.2006 den Beschluss zur Neukonzeption der Jägerprüfung gefasst:
Die Durchführung der Jägerprüfung in Bayern wird derzeit grundlegend überarbeitet und modernisiert. Die Jäger- und Falknerprüfung ab 2007 findet auf Grundlage einer neuen Prüfungsordnung statt.
Für die Jäger- und Falknerprüfung ab 2007 gelten
folgende Eckpunkte:
| Prüfungsbehörde |
Es gibt künftig eine zentrale Prüfungsbehörde am Amt für Landwirtschaft und Forsten in Landshut.
Kontakt: jaegerpruefung@alf-la.bayern.de |
| Anmeldung |
Die Anmeldung zur Prüfung ist direkt an die zentrale Prüfungsbehörde zu richten. Die Bindung an Wohn- oder Ausbildungsort entfällt. |
| Standorte |
Die Prüfung kann an 16 über Bayern verteilten Prüfungsstandorten abgelegt werden.
Karte Jägerprüfungsstandorte in Bayern (pdf, 209K) |
| Ausbildung |
Vor der Prüfung ist eine Ausbildung bei einer anerkannten Ausbildungsinstitution mit mindestens je 60 Stunden Theorie und Praxis abzuleisten. Zusätzlich müssen Schießleistungen nachgewiesen werden (s.u.). |
| Prüfungsausschuss |
Es wird ein Bayerischer Jägerprüfungsausschuss gebildet, der sich aus den bewährten Mitgliedern zusammensetzt. |
| Anzahl der Termine |
Es finden bedarfsgerecht mindestens vier Prüfungstermine im Jahr statt. |
| Prüfungsteile und -reihenfolge |
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, einem mündlichen Teil und einem praktischen Teil und ist obligatorisch in dieser Reihenfolge abzulegen. |
| Prüfungszeitraum |
Der Zeitraum der Gesamtprüfung wird auf in der Regel etwa 4 Wochen verkürzt. |
| Bestehensregelung |
Nach bestandenem schriftlichen Teil muss nur mehr der mündliche und der praktische Teil wiederholt werden, nach bestandenem schriftlichen und mündlichen Teil muss nur noch der praktische Teil wiederholt werden. |
| Schriftlicher Teil |
Der bewährte bayerische Fragenkatalog zur schriftlichen Prüfung bleibt bestehen und auch auf den Internetseiten des Bayerische Staatsministeriums für
Landwirtschaft und Forsten abrufbar. Die Zeitvorgabe wird auf 100 Minuten angepasst. |
| Mündlicher Teil |
Die mündliche Prüfung wird weiterhin in sechs Fächern von unabhängigen Prüfern abgenommen. |
| Praktischer Teil |
Im dritten Prüfungsteil werden folgende Anforderungen erwartet: |
| Waffenhandhabung |
Prüfung der sicheren Handhabung der gängigen Lang- und Kurzwaffen |
| Kugelschuss(Prüfung) |
Vier Schüsse auf die Rehbockscheibe bleiben bestehen. |
| Kugelschuss (Ausbildung) |
Beim Schuss auf die Scheibe "flüchtiger Überläufer" ist ein Treffernachweis "3 von 5 im Leben" in der Ausbildung zu erbringen |
| Kurzwaffe(Ausbildung) |
Nachweis der Abgabe von 5 Schüssen mit der Kurzwaffe |
| Schrotschuss |
Grundsätzlich muss der Prüfling ein Training auf mindestens 25 Serien zu 10 Wurfscheiben nachweisen. Der Treffernachweis von drei Wurfscheiben einer 10er Serie wird nicht mehr im Rahmen der Prüfung erbracht, sondern in Form eines qualifizierten Schießleistungsnachweises mit Bestätigung durch Ausbilder und Standaufsicht. |
Weitere Informationen zur Jägerprüfung in Bayern
finden Sie
- auf den Internetseiten der Regierung von Unterfranken als regional zuständiger
Prüfungsbehörde unter dem Stichwort "Jägerprüfung"
- bei den Jagdvereinen
- bei den Jagdschulen
- und bei sonstigen Anbietern für die Jägerausbildung
Fragenkatalog zum schriftlichen
Teil der Jägerprüfung
Zur Vorbereitung für den schriftlichen Teil der Jägerprüfung können Sie sich hier mit allen Fragen und Antworten vertraut machen. Für die schriftliche Prüfung werden jeweils 100 Fragen aus diesem Fragenkatalog ausgewählt.
(Quelle: Bayerisches Staatsministerium für
Landwirtschaft und Forsten)
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