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Historische Erkundung

Liegen der zuständigen Behörde Anhaltspunkte dafür vor, dass eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vorliegt, so soll sie zur Ermittlung des Sachverhalts die geeigneten Maßnahmen ergreifen (§ 9 Abs. 1 S. 1 BBodSchG).

Diese Ermittlungstätigkeit wird im Regelfall durch Erkundung der in der Vergangenheit auf dem Grundstück vorgenommenen Tätigkeiten und deren räumlicher Ausdehnung erfolgen. Mittel sind u.a. die Einsichtnahme in Behördenakten, Archive der Gemeinden oder der Unternehmen, die auf dem Gelände tätig waren.

 

   




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