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Die staatliche Fischerprüfung

Angler am Fluss (Bild: Bezirk Unterfranken)

Wer angeln möchte, muss vorher eine staatliche Fischerprüfung ablegen. Die Fischerprüfung findet regelmäßig bayernweit, alljährlich und landeseinheitlich am ersten Samstag des Monats März statt.

Deren Durchführung regeln §§ 3 bis 7 der Ausführungsverordnung zum Fischereigesetz (AVFiG) in der jeweils geltenden Fassung.

Prüfungsbehörde ist die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Fischerei in Starnberg. Sie wird bei der Durchführung der Prüfung von den Ämtern für Landwirtschaft und Forsten sowie dem Landesfischereiverband unterstützt.

Die Anmeldung zur Prüfung ist ganzjährig möglich, hat jedoch bis spätestens am
1. Dezember des der Prüfung vorangehenden Jahres zu erfolgen. Für den Nachholtermin gilt der 2. Mai. Nach dieser Ausschlussfrist werden verspätete Anmeldungen zurückgewiesen.

Anmeldung online unter:   www.fischerpruefung.bayern.de

Anmeldung per Post:

Antragsvordrucke sind beim

Amt für Landwirtschaft und Forsten
Ignaz-Schön-Str. 30
97421 Schweinfurt

Tel. 09721 / 8087-0

und bei den Gemeinden erhältlich.

Das ausgefüllte Anmeldeformular schicken Sie dann an das o.g. Amt für Landwirtschaft und Forsten.

Voraussetzung für die Ablegung der Fischerprüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang. Dieser wird vom Landesfischereiverband Unterfranken e.V., Spitalstr. 5, 97082 Würzburg, u. a. im Sportheim SV Bergl in Schweinfurt angeboten. Weitere Angebote sind im Internet unter www.lfl.bayern.de zu finden.

Ansprechpartner in Schweinfurt :

Herr Werner Müller
Döthstr. 9
97456 Dittelbrunn-Hambach
Tel. 09725 / 708540

Anmeldeverfahren
Landesfischereiverband Bayern e.V.
Pechdellerstraße 16
81545 München
Tel.: 089 / 642726-23
Fax: 089 / 642726-66 E-Mail :  fischerpruefung@lfvbayern.de


Nur nach Überweisung der Prüfungsgebühr in Höhe von € 26,- bis spätestens 15. Dezember (Ausschlussfrist) erhalten Sie ca. 3 Wochen vor dem Prüfungstermin eine Einladung zur Teilnahme. Die Prüfung ist schriftlich. Sie haben 2 Stunden Zeit, je 12 Fragen aus den 5 Prüfungsgebieten zu beantworten. 1. Fischkunde 2. Gewässerkunde 3. Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege 4. Fanggeräte, fischereiliche Praxis, Behandlung der gefangenen Fische und 5. einschlägige Rechtsvorschriften.

Zentrale Prüfungsbehörde
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Bayern
Institut für Fischerei
- Staatliche Fischerprüfung -
Weilheimer Straße 8
82301 Starnberg
Tel.: 08151 / 2692-130 oder 15150
Fax: 08151 / 2692-170 e-Mail: Fischerei@LfL.bayern.de Internet:  www.lfl.bayern.de
Örtliche Prüfungsbehörde

Amt für Landwirtschaft und Forsten
Ignaz-Schön-Str. 30
97421 Schweinfurt
Tel.: 09721 / 8087-0.  

(Quellen: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Landesfischereiverband e.V.)


     






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