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Die staatliche Fischerprüfung
Wer angeln möchte, muss vorher eine staatliche Fischerprüfung
ablegen. Die Fischerprüfung findet regelmäßig bayernweit, alljährlich und
landeseinheitlich am ersten Samstag des Monats März statt.
Deren Durchführung regeln §§ 3 bis 7 der Ausführungsverordnung zum Fischereigesetz (AVFiG) in der jeweils geltenden Fassung.
Prüfungsbehörde ist die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Fischerei in Starnberg. Sie wird bei der Durchführung der Prüfung von den Ämtern für Landwirtschaft und Forsten sowie dem Landesfischereiverband unterstützt.
Die Anmeldung zur Prüfung ist ganzjährig möglich, hat jedoch bis spätestens am
1. Dezember des der Prüfung vorangehenden Jahres zu erfolgen. Für den Nachholtermin gilt der 2. Mai. Nach dieser Ausschlussfrist werden verspätete Anmeldungen zurückgewiesen.
Anmeldung online
unter:
www.fischerpruefung.bayern.de
Anmeldung per
Post:
Antragsvordrucke sind beim
Amt für Landwirtschaft und
Forsten Ignaz-Schön-Str. 30 97421 Schweinfurt Tel. 09721 / 8087-0
und bei den Gemeinden
erhältlich.
Das ausgefüllte
Anmeldeformular schicken Sie dann an das o.g. Amt für Landwirtschaft und
Forsten.
Voraussetzung für die Ablegung
der Fischerprüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang. Dieser wird
vom Landesfischereiverband Unterfranken e.V., Spitalstr. 5, 97082
Würzburg, u. a. im Sportheim SV Bergl in Schweinfurt angeboten. Weitere Angebote sind im
Internet unter
www.lfl.bayern.de zu finden.
Ansprechpartner in
Schweinfurt
:
Herr Werner Müller Döthstr. 9 97456
Dittelbrunn-Hambach Tel. 09725
/ 708540
Anmeldeverfahren
Landesfischereiverband Bayern e.V.
Pechdellerstraße 16
81545 München Tel.: 089
/ 642726-23 Fax: 089 / 642726-66
E-Mail : fischerpruefung@lfvbayern.de
Nur nach Überweisung der Prüfungsgebühr in Höhe von € 26,- bis
spätestens
15.
Dezember (Ausschlussfrist) erhalten Sie ca. 3 Wochen vor dem
Prüfungstermin eine Einladung zur Teilnahme. Die Prüfung ist schriftlich. Sie
haben 2 Stunden Zeit, je 12 Fragen aus den 5 Prüfungsgebieten zu beantworten. 1.
Fischkunde 2. Gewässerkunde 3. Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege 4.
Fanggeräte, fischereiliche Praxis, Behandlung der gefangenen Fische und 5.
einschlägige Rechtsvorschriften.
Zentrale
Prüfungsbehörde
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Bayern Institut
für Fischerei - Staatliche Fischerprüfung - Weilheimer Straße 8 82301
Starnberg Tel.: 08151 /
2692-130 oder 15150 Fax: 08151 /
2692-170 e-Mail: Fischerei@LfL.bayern.de Internet: www.lfl.bayern.de Örtliche Prüfungsbehörde
Amt für Landwirtschaft und Forsten
Ignaz-Schön-Str. 30
97421 Schweinfurt
Tel.: 09721 / 8087-0.
(Quellen: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Landesfischereiverband e.V.)

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