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Der Fischereierlaubnisschein
Jeder, der angeln möchte, jedoch nicht selbst Inhaber des Fischereirechts ist oder sich nicht in seiner Begleitung befindet, benötigt einen Fischereierlaubnisschein.
In der Genehmigung wird festgelegt, wie viele Tages-, Monats- oder Jahreserlaubnisscheine ausgestellt werden dürfen. Am Verfahren wird auch die Fischereifachberatung des Bezirks Unterfranken beteiligt. Dort kann der Antrag auf Genehmigung ebenfalls gestellt werden.
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