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Der Fischereierlaubnisschein

Angler am Fluss (Bild: Bezirk Unterfranken)

Jeder, der angeln möchte, jedoch nicht selbst Inhaber des Fischereirechts ist oder sich nicht in seiner Begleitung befindet, benötigt einen Fischereierlaubnisschein.

Fischereierlaubnisscheine werden vom Inhaber des Fischereirechtes ausgestellt. Dieser benötigt eine Genehmigung des Landratsamtes, um solche Scheine ausstellen zu dürfen.

In der Genehmigung wird festgelegt, wie viele Tages-, Monats- oder Jahreserlaubnisscheine ausgestellt werden dürfen. Am Verfahren wird auch die Fischereifachberatung des Bezirks Unterfranken beteiligt. Dort kann der Antrag auf Genehmigung ebenfalls gestellt werden.

Benötigte Unterlagen: Antrag (Vordruck) mit Nachweis über das Fischereirecht bzw. Fischereiausübungsrecht an dem Gewässer, für das die Genehmigung beantragt wird.

   







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