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Der künftige Energieausweis für öffentliche Gebäude
Seit dem 1. Oktober 2007 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) in Kraft. Sie regelt bundesweit, wer die Energieausweise im Bestand bei Verkauf, Neuvermietung oder als Aushang in öffentlichen Dienstleistungsgebäuden ausstellen darf. Die EnEV setzt EU-weite Anforderungen um, die an die Gesamtenergieeffizienz von Neubauten und größeren Renovierungen vorgeschrieben werden. Ferner ist bei Bau, Verkauf und Vermietung von Gebäuden ein Ausweis über die
Gesamtenergieeffizienz vorzulegen, der bei großen
Dienstleistungsgebäude mit über 1.000 Quadratmetern Nutzfläche und
regem Publikumsverkehr an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren
Stelle auszuhängen ist - verpflichtend ab 01.07.2009.
Künftig werden Vorgaben für die regelmäßige Inspektion von Heizkesseln und Klimaanlagen gemacht. Bei Neubauten mit mehr als 1.000 m² soll die Eignung alternativer Energieversorgungssysteme verpflichtend zu prüfen sein. Einführung von Energieausweisen Eigentümer und Vermieter sind bei Verkauf oder Vermietung verpflichtet, Interessenten einen Energieausweis zugänglich zu machen. Damit soll die Transparenz des Energieverbrauchs auf dem Immobilienmarkt verbessert werden. Der Energieausweis kann auf der Grundlage des errechneten Energiebedarfs oder des tatsächlichen Energieverbrauchs ausgestellt werden. Um Energieausweise im Gebäudebestand möglichst kostengünstig erstellen zu können, sind Vereinfachungen und Pauschalierungen und eine Datenaufnahme durch die Eigentümer vorgesehen. Klimaanlagen und Beleuchtung Für die Erstellung und den Aushang
von Energieausweisen werden Mehrkosten entstehen. Die Kosten sind abhängig von
der Art eines Gebäudes und von der Art und Weise der Erstellung. Nach
ersten Schätzungen ist mit Kosten bis zu mehreren Hundert Euro zu
rechnen. |
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