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Der künftige Energieausweis für gewerbliche Gebäude
Seit dem 1. Oktober ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) in Kraft. Sie regelt bundesweit, wer die Energieausweise im Bestand bei Verkauf, Neuvermietung oder als Aushang in öffentlichen Dienstleistungsgebäuden ausstellen darf. Bei Neubau und Modernisierungen bestimmen die Bundesländer selbst, wer ausstellungsberechtigt ist. Zuständige Behörde in Bayern ist die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern. Die Energieeinsparverordnung EnEV setzt EU-weite Anforderungen um, die an die Gesamtenergieeffizienz von Neubauten und größeren Renovierungen vorgeschrieben werden. Ferner ist bei Bau, Verkauf und Vermietung von Gebäuden ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz vorzulegen.
Künftig werden Vorgaben für die regelmäßige Inspektion von Heizkesseln und Klimaanlagen gemacht. Bei Neubauten mit mehr als 1.000 m² soll die Eignung alternativer Energieversorgungssysteme verpflichtend zu prüfen sein. Einführung von Energieausweisen Eigentümer und Vermieter sind bei Verkauf oder Vermietung verpflichtet, Interessenten einen Energieausweis zugänglich zu machen. Damit soll die Transparenz des Energieverbrauchs auf dem Immobilienmarkt verbessert werden. Der Energieausweis kann auf der Grundlage des errechneten Energiebedarfs oder des tatsächlichen Energieverbrauchs ausgestellt werden. Um Energieausweise im Gebäudebestand möglichst kostengünstig erstellen zu können, sind Vereinfachungen und Pauschalierungen und eine Datenaufnahme durch die Eigentümer vorgesehen. Klimaanlagen und Beleuchtung Für die Erstellung und den Aushang
von Energieausweisen werden Mehrkosten entstehen. Die Kosten sind abhängig von
der Art eines Gebäudes und von der Art und Weise der Erstellung. Nach
ersten Schätzungen ist mit Kosten bis zu mehreren Hundert Euro zu
rechnen. |
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