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Der Energieausweis für Wohngebäude
Die Energieausweise im Bestand werden schrittweise zur Pflicht. Ab dem 1. Januar 2009 wird der Gebäudeenergieausweis für alle Wohngebäude verpflichtend sein. Wie bei Waschmaschinen, Kühlschränken und Trocknern schon längst üblich, soll der Pass Käufern und Mietern Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes geben. Auch Modernisierungsempfehlungen soll er enthalten. Wer muss einen Energieausweis haben? Seit dem 1. Juli 2008 müssen Besitzer von alten Wohngebäuden, die bis Ende 1965 erbaut wurden, bei Verkauf oder Neuvermietung einen Energieausweis vorlegen. Für alle neueren Wohngebäude beginnt die Pflicht ab 1. Januar 2009. Für Nichtwohngebäude beginnt die Pflicht ab 1. Juli 2009.
Gibt es für jedes Gebäude den gleichen Ausweis? Nein. Es gibt die Möglichkeit, für Gebäude im Bestand einen Verbrauchsausweis (im Bild rechte Darstellung) auszustellen, der lediglich den Energieverbrauch der bisherigen Bewohner über die letzten drei Jahre angibt (§ 19 EnEV). Allerdings endete am 30. September 2008 die Wahlfreiheit beim Energieausweis für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977. Bisher konnten Eigentümer dieser Gebäude sich entweder für einen bedarfs- oder einen verbrauchsbasierten Energieausweis entscheiden. Der Energieausweis wurde am 1. Juli 2008 für Gebäude bis einschließlich Baujahr 1965 verbindlich eingeführt. Die Ausweispflicht für jüngere Gebäude gilt ab dem 1. Januar 2009. Für Neubauten nötig, für Gebäude im Bestand mit den oben genannten Einschränkungen möglich, ist dagegen der so genannte Bedarfsausweis (im Bild links), der auch technische Eigenschaften wie die Wärmedämmung und die Heiztechnik eines Hauses bewertet und sehr viel aussagekräftiger ist. Allerdings ist er aufwändiger und damit teurer (§ 18 EnEV) Eigentümer von großen Gebäuden, das heißt mit fünf oder mehr Wohnungen, können weiterhin zwischen beiden Ausweisvarianten wählen. Der Bedarfsausweis bietet jedoch eine objektivere Beurteilung der energetischen Qualität eines Gebäudes und hilft mit konkreten Tipps beim Einstieg in die Modernisierung. Beim Bedarfsausweis begutachtet der Fachmann die Bausubstanz und die Heizungsanlage des Gebäudes. Aufgrund des energetischen Zustands des Gebäudes berechnet er die Energie, die für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird. Der Verbrauchsausweis entsteht auf der Grundlage der Heizkostenabrechnungen und gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer bei Heizung und Warmwasser in den letzten drei Jahren an. Die Bewertung eines Gebäudes im Verbrauchsausweis hängt somit auch vom individuellen Heizverhalten der Bewohner ab. Achten sollten Eigentümer in jedem Fall auf die Qualität des angebotenen Energieausweises. Eine Qualitätsgarantie bietet zum Beispiel das dena-Gütesiegel für Energieausweise. Es verlangt unter anderem eine intensive technische Analyse des Gebäudes durch einen geprüften Fachmann vor Ort. Die Genauigkeiten der Angaben und der Modernisierungsempfehlungen sind deshalb besonders hoch. Mit zusätzlichen Checks werden Fehler vermieden und die Qualität von Energieausweisen mit dena-Gütesiegel gesichert. Qualifizierte Aussteller von Energieausweisen mit dena-Gütesiegel finden Sie in der Aussteller-Datenbank der dena unter www.dena-energieausweis.de/expertensuche Wer stellt den Energieausweis aus? Den Ausweis können zugelassene Energieberater (Architekten, Ingenieure, Schornsteinfeger, Handwerker) ausstellen. Anfragen beantworten wir unter 09721/55743 oder per Mail an energieagentur@lrasw.de. Für den Bedarfsausweis untersuchen sie etwa die Wärmedämmung der Außenwände und des Daches oder den Heizkessel und die Warmwasseraufbereitung. Für den Verbrauchsausweis dagegen reicht es, den Experten Grunddaten wie Baujahr, Energieträger sowie den Strom- und Wärmeverbrauch der letzten drei Jahre zu nennen. Achtung: Wer einen Energieausweis nach EnEV ausstellt, ohne ausstellungsberechtigt zu sein, handelt ordnungswidrig (§27(2) EnEV)! Wie viel kostet ein Energieausweis? Für ein einfaches Einfamilienhaus ohne Keller und ausgebautes Dach wird nach Branchenangaben ein Verbrauchsausweis um die 100 Euro kosten. Je größer ein Haus ist und je nachdem, wie oft um- oder angebaut wurde, dürfte die Rechnung des Energieberaters auf 300 bis 900 Euro steigen. Wie lange ist der Ausweis gültig? Ein einmal ausgestellter Energieausweis wird 10 Jahre lang gültig sein. Nach der EnEV 2007 gelten auch bestimmte freiwillige Energieausweise, z.B. solche gemäß EnEV-Beschluss vom 25. April 2007, 10 Jahre ab dem Ausstellungsdatum.
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