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Altlast
Altlasten sind u.a stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen (Altablagerungen) und Grundstücke stillgelegter Betriebsanlagen (Altstandorte), durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden (vgl. im Einzelnen § 2 Abs. 5 BBodSchG).
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