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Abfallüberwachung

Begleitschein im Nachweisverfahren

Die Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise (Nachweisverordnung - Neufassung vom 17. Juni 2002) regelt im Kern die formalisierte Überwachung der Entsorgung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle mittels der so genannten Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und Übernahmescheine.

Besonders überwachungsbedürftiger Abfall (Bild: GSB)

Mit dem Entsorgungsnachweis wird - unter Beteiligung des Abfallerzeugers, des Abfallentsorgers und der zuständigen Behörde am Sitz der Entsorgungsanlage- die Umweltverträglichkeit eines vorgesehenen Entsorgungsweges vorab geprüft (Vorabkontrolle ).

Durch Begleit- und Übernahmescheine wird im Wege eines "Quittierungsverfahrens" durch das Landesamt für Umwelt und das Landratsamt am Sitz des Abfallerzeugers die Einhaltung des vorab geprüften Entsorgungsweges für jeden einzelnen Abfalltransport nachvollziehbar dokumentiert (Verbleibskontrolle ).


 


   






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