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Abfallüberwachung
Die Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise (Nachweisverordnung - Neufassung vom 17. Juni 2002) regelt im Kern die formalisierte Überwachung der Entsorgung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle mittels der so genannten Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und Übernahmescheine.
Mit dem Entsorgungsnachweis wird - unter Beteiligung des Abfallerzeugers, des Abfallentsorgers und der
zuständigen Behörde am Sitz der Entsorgungsanlage- die Umweltverträglichkeit eines
vorgesehenen Entsorgungsweges vorab geprüft (Vorabkontrolle
).
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