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Die Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
am Landratsamt Schweinfurt

23.05.2012

 

Mütter, Väter, Kinder

 

Ab 01.01.2012 tritt ein neues Schutzgesetz für Kinder in Problemfamilien in Kraft.

Kosten für sozialpädagogisch geschulte Familienhebammen sollen demnach vom Bund bis zu einem Jahr nach der Geburt übernommen werden. www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,803487,00.html

Bayerisches Kinderbetreuungsgesetz

Daten und Fakten des Kinderbetreuungsgesetzes:
Das neue Gesetz regelt bayernweit die Kinderbetreuung in Krippen, Kindergärten, Horten und bei Tagesmüttern. Inhaltliche Grundlage des Gesetzes ist ein Bildungsplan, der auf frühe Förderung der Vorschulkinder setzt. Damit verknüpft ist ein Finanzierungskonzept, demzufolge Staatszuschüsse nicht mehr pauschal pro Kindergartengruppe gezahlt werden, sondern pro Kind.
Die gedeckelten Zuschüsse richten sich einerseits nach gebuchten Anwesenheitszeiten des Kindes, andererseits nach Herkunft, Alter und Gesundheit des Kindes. So erhöht sich die finanzielle Förderung um den Faktor 4,5 für behinderte Kinder, den Faktor 2 für Kinder unter drei Jahren, den Faktor 1,2 für Schulkinder und den Faktor 1,3 für Kinder deren Eltern ausländischer Herkunft oder Aussiedler sind.
Die Gastkinderregelung sieht vor, dass Eltern ihr Kind nur noch in Absprache mit der Heimatgemeinde in auswärtigen Einrichtungen unterbringen können und möglicherweise für einen Platz auswärts mehr zahlen müssen als am Wohnort.
www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/baykibig/index.htm

Erziehungs- und Familienberatung im Internet: die virtuelle Beratungsstelle

Erziehungsberatung im Internet kann es sowohl Jugendlichen als auch Eltern erleichtern, ihre Anliegen und Probleme direkt und schnell anzusprechen. Das gemeinsame Länderprojekt "Erziehungsberatung im Internet - die virtuelle Beratungsstelle" bietet Rat und Hilfe in Form von Einzel-oder Gruppenkontakten per eMail, im Chat (Chat: etwa "Gespräch") oder in Diskussionsforen zu bestimmten Themen. Das bundesweite Angebot wurde dauerhaft eingerichtet, nachdem ein bayerisches Modellprojekt positiv verlaufen war und zu einem Anstieg der Beratungen insbesondere von jungen Menschen geführt hatte. "Es geht darum, - gerade bei knapper werdenden finanziellen Spielräumen - für junge Menschen und ihre Familien sinnvolle und gut erreichbare Hilfen vorzuhalten. Dabei soll die virtuelle Beratungsstelle das reale Angebot vor Ort nicht ersetzen, sondern wirkungsvoll ergänzen", sagte die bayerische Familienministerin Christa Stewens. Die technischen Kosten übernahm bis Ende 2004 der Bund, ab 2005 ist dann das jeweilige Land zuständig. Erreichbar ist die Beratung unter: http://www.bke-jugendberatung.de/ und http://www.bke-elternberatung.de/

Urteil - Karlsruhe stärkt Rechte leiblicher Väter

Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe hat die Rechte leiblicher Väter gestärkt. Auch wenn ein Mann rechtlich nicht als Vater seines Kindes anerkannt ist, kann er künftig ein Umgangsrecht erzwingen.
Bisher hatten leibliche, rechtlich aber nicht anerkannte Väter keine Chance, den Kontakt zu ihrem Kind zu erstreiten: Das letzte Wort hatte immer die Mutter. In einer Ehe gilt rechtlich automatisch der Ehemann als Vater eines Kindes seiner Frau. Außerhalb der Ehe bestimmte bisher die Mutter, wer der Vater des Kindes ist.
Voraussetzung für den Umgang des leiblichen Vaters mit dem Kind ist allerdings, dass dies dem Wohl des Kindes dient und der leibliche Vater das Kind zumindest eine Zeit lang betreut hat. Ist das der Fall, genießen der Vater und das Kind nach dem Urteil der Richter den verfassungsmäßigen Schutz der Familie.  
www.vaeter-helfen-vaetern.de/

Service für Familien

Alle Leistungen und Angebote für Familien in Bayern zum Thema Elterngeld können im Internet unter: http://www.lvf.bayern.de/ eingesehen werden.

Die interessantesten Ziele für Alleinreisende mit Kindern

Bayern hat ein Programm für Alleinreisende mit Kindern aufgelegt. Die Palette reicht von Märchen-Theatertagen über Abenteuer für "Kletterkids" bis zu Hinweisen auf Kinderwagen-freundliche Wanderwege: Broschüren sind im Internet zu bestellen bei: www.bayern.by

Internetseite bringt Tipps für Scheidungskinder und deren Eltern

Hilfen für Scheidungskinder bietet eine Seite im Internet an. Unter www.trennungskind.de finden betroffene Kinder und Jugendliche unter anderem Adressen von Beratungsstellen sowei eine Liste mit Erläuterungen von Fachbegriffen.
Auch für Eltern gibt es Tipps zum Umgang mit Kindern in Trennungssituationen. Erstellt wird die Seite vom Arbeitskreis "Kinder im Trennungs- und Scheidungskonfklikt". In dem Gremium arbeiten Psychologen, Pädagogen, Juristen und Sozialpädagogen.







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