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Die Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
am Landratsamt Schweinfurt

23.05.2012

 

Ernährung, Stillen und Gesundheit

 

Bitte nicht schütteln!

Ein Baby zu haben, ist wunderschön, manchmal aber auch ganz schön schwierig! Viele Eltern kennen das Gefühl von Erschöpfung, Übermüdung, manchmal auch Überforderung oder gar Verzweiflung. Besonders dann, wenn Ihr Baby schreit und schreit und schreit!
Dennoch: Schütteln Sie niemals Ihr Baby, denn es besteht Lebensgefahr!Wenn ein Baby geschüttelt wird, kann es

  • sterben
  • bleibende Schädigungen des Gehirns und
  • Behinderungen erleiden.

1. Schritt: Nehmen Sie es nicht persönlich, das Baby ist nicht böse auf Sie. Ihr Baby schreit vielleicht, weil es hungrig ist, die Windel voll hat, es müde ist und nicht schlafen kann, es unausgeglichen oder unzufrieden ist oder es Bauweh hat.
2. Schritt: Sie haben alles versucht, Sie haben es herumgetragen, auf den Arm genommen, den Bauch oder Rücken massiert, sie haben ihm etwas vorgesungen, die Windel gewechselt und ihm Tee angeboten, aber das Baby schreit immer noch. Denken Sie daran: Es ist normal, dass ein Baby gelegentlich weint oder schreit und sich nicht beruhigen lässt. In den ersten Lebensmonaten schreien gesunde Säuglinge durchschnittlich zwei bis drei Stunden pro Tag, manchmal auch viel länger.
3. Schritt: Wenn Sie am verzweifeln sind, tun Sie erst einmal etwas für sich! Legen Sie z. B. das Baby auf den Rücken in sein Bettchen, machen Sie eine Pause und atmen Sie eine Zeit lang tief durch, geben Sie sich und dem Baby etwas Zeit sich zu beruhigen, setzen Sie sich hin, rufen Sie eine vertraute Person an, holen Sie sich zur Unterstützung eine verwandte, befreundete oder bekannte Person dazu, wählen Sie ihre persönliche Notrufnummer oder die eines professionellen Anbieters. Vergewissern Sie sich, dass jeder, der sich um Ihr Kind kümmert, über die Gefahren des Schüttelns Bescheid weiß - auch Großeltern, Babysitter usw.
4. Schritt: Wenn sich Ihr Kind gar nicht beruhigen lässt, wenn Sie eine Veränderung des Schreiens bemerken, Ihr Baby länger und lauter als gewöhnlich schreit, einen kranken Eindruck macht, das Schreien Sie ängstigt, dann suchen Sie Ihre Kinderärztin/Ihren Kinderarzt oder eine Kinderklinik auf.

Weitere Hilfe erhalten Sie u. a. bei:

  • Ihrem Kinderarzt/Ihrer Kinderärztin, dem kinderärztlichen Notdienst oder der nächstgelegenen Kinderklinik
  • Schreibabyberatungsstellen: Telefonnummern für Ihren Regierungsbezirk finden Sie unter www.stmas.bayern.de/familie/bildung/schreibabys.htm
  • Mütter- und Familienberatungsstellen
  • Gesundheits- und Jugendämtern

Informationsmaterial können Sie kostenlos bestellen unter: Tel.: 0 89/6 80 80 45-00, Fax: 0 89/6 80 80 45-13; E-Mail: info@lzg-bayern.de

Checkliste für Wöchnerinnen zu Fragen rund ums Stillen
Informationen der Nationalen Stillkommission im Internet

Kürzere Aufenthalte im Krankenhaus nach einer Entbindung sind im Interesse einer Kostendämpfung im Gesundheitswesen offenbar notwendig, aber sie erschweren die ausführliche Beratung der Mütter und begrenzen die Möglichkeiten, das Stillen und die Versorgung des Neugeborenen unter praktischer Anleitung zu üben. Dies gibt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zu bedenken. Wird keine häusliche Hebammenbetreuung in Anspruch genommen, sind Mütter und ihre Partner nach der Entlassung aus der Klinik oft auf sich allein gestellt. Die Nationale Stillkommission am BfR hat daher eine "Checkliste für (stillende) Wöchnerinnen" als Hilfsangebot für Eltern erarbeitet, die über die wichtigsten Fragen rund um die Versorgung des Neugeborenen informiert. Die Checkliste richtet sich darüber hinaus auch an Fachkräfte, die Schwangere und ihre Partner vor und nach der Geburt betreuen. Sie soll es Hebammen und Klinikpersonal erleichtern, Mütter über das Stillen aufzuklären. Die Liste, die jederzeit ergänzt und an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden kann, ist auf der Homepage des BfR im Internet abrufbar. Hier finden sich auch weitere Informationen zum Thema, u. a. die neue Empfehlung der Nationalen Stillkommission zu "Stillen und Berufstätigkeit". Sie informiert über gesetzliche Grundlagen zum Stillen am Arbeitsplatz und gibt praktische Tipps, wie das Stillen dort ermöglicht werden kann.
Die Nationale Stillkommission, die 1994 in der Folge der Entschließung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gegründet wurde, setzt sich aus Wissenschaftlern, Kinderärzten, Geburtshelfern, Vertretern der Stillverbände, der Hebammen und Kinderkrankenschwestern zusammen. Ihre Aufgabe ist die Förderung des Stillens in der Bundesrepublik Deutschland. Sie berät, gibt Richtlinien und Empfehlungen heraus und unterstützt die verschiedenen Initiativen zur Beseitigung bestehender Stillhindernisse.
bfr.bund.de/cm/207/stillen_und_berufstaetigkeit.pdf

Erste Maßnahmen bei Verbrennungen und Verbrühungen

Sowohl in der Winterzeit als auch in der Sommerzeit machen sich aus der Küche oft verheißungsvolle Gerüche bemerkbar. Nachlässigkeit beim Umgang mit kochendem Wasser oder am heißen Ofen, Fettspritzer aus Pfanne und Fonduetopf oder unbedachtes Handeln beim Grillen mit z. B. Brandbeschleunigern können schmerzhafte Verbrennungen oder Verbrühungen zur Folge haben, die schnelles Handeln erfordern.
Die wichtigste Maßnahme ist die Kühlung der betroffenen Körperstellen mit kaltem Leitungswasser (nicht unter 15 Grad Celcius) für ca. 10 Minuten. Sofortiges Handeln ist entscheidend für den weiteren Verlauf.
Verbrennungen werden nach ihrer Schwere in vier Grade unterteilt. Verbrennungen ersten Grades zeigen eine Rötung und Schwellung der Haut, bei Verbrennungen zweiten Grades entstehen Brandblasen. Diese sollten nicht geöffnet werden, da sie die darunter liegende Haut vor Infektionen schützen! Bei Verbrennungen dritten Grades ist das Hautgewebe tiefgehend zerstört. Beim vierten Grad ist das Gewebe und der Knochen zerstört.
Die sofortige Kühlung von Verbrennungen lindert nicht nur den Schmerz, sie kann auch die Schädigung tiefer liegender Hautzellen verhindern und Schwellungen vermindern. Auch bei großflächigen Verbrennungen sollte die Kühlung nur die verletzten Körperstellen betreffen, um eine Unterkühlung des Körpers zu verhindern. Verklebte oder eingebrannte Kleidungsstücke dürfen nicht aus der Wunde entfernt werden! Eine Brandwunde sollte nicht verbunden werden. Zum Schutz vor Verschmutzungen kann sie locker mit einem sterilen Verbandstuch, wie es in Erste Hilfe-Kästen enthalten ist, abgedeckt werden. Das direkte Berühren der Wundfläche ist dabei zu vermeiden.
Keine Hausmittel verwenden!
Keinesfalls sollten bei Verbrennungen oder Verbrühungen Hausmittel wie Mehl, Puder, Öle oder Desinfektionsmittel zum Einsatz kommen! Bei großflächigen Verbrennungen und Verbrühungen oder bei Verbrennungen und Verbrühungen im Bereich der sog. „funktionellen Zonen“ (Gesicht, Hände, Füße, Gelenke und Genitalien) auch bei geringer Ausdehnung ist eine Klinikeinweisung nötig, da die Wahrscheinlichkeit einer Funktionsbeeinträchtigung in diesen Bereichen besonders groß ist. Der Rettungsdienst muss sofort alarmiert werden! Durch ausgedehnte Brandwunden verliert der Körper große Mengen von Gewebsflüssigkeit. dieser Flüssigkeitsverlust kann, ähnlich wie starker Blutverlust zum Schock führen.
wichtige Anlaufstellen hierzu: 
www.zom-wuerzburg.de/index.php ; www.burncare.de/text_d.htm und www.paulinchen.de/Home.23.0.html

Wie die Anzeichen einer Hörstörung bei einem Baby aussehen können

Ein sehr ruhiges Baby ist für Eltern nicht immer Grund zu ungetrübter Freude. Zeigt ein vier Wochen altes Baby beispielsweise selbst bei plötzlichen lauten Geräuschen keinerlei Anzeichen von Erschrecken, kann dies auch ein Hinweis auf einen Hörschaden sein. Darauf macht die Techniker Krankenkasse (TK) in Hannover aufmerksam. Ein Alarmsignal ist es auch, wenn ein drei bis vier Monate altes Kind bei Geräuschen seine Augen nicht in Richtung der Schallquelle bewegt.
Im sechsten bis siebten Lebensmonat ist es, der Kasse zufolge, bedenklich, wenn das Kind noch keine zweisilbigen Laute von sich gibt. Eine Hörstörung kann auch vorliegen, wenn ein zehn bis zwölf Monate altes Kind auf leises Ansprechen aus einem Meter Entfernung nicht reagiert und Verbote wie Nein nicht versteht. Im zweiten Lebensjahr sollte ein Kleinkind plaudern können. Reagiert das Kind nicht altersgemäß auf Geräusche, sollte der Arzt aufgesucht werden. Mit Hörgeräten, Training oder Operation können viele Störungen beseitigt oder gelindert werden. Insgesamt sind der Kasse zufolge in Deutschland etwa eine halbe Million Kinder hörgestört.

Zur Vorbeugung gegen Kopfläuse

Zur Vorbeugung gegen Kopfläuse sollten Eltern das Haar ihrer Kinder nach dem Waschen mit verdünntem Essig spülen. Dabei wird ein Teil Essig mit zehn Teilen Wasser gemischt, rät die Zeitschrift "Eltern". Ebenfalls wirksam seien Lavendel- und Teebaumöl-Shampoos. Auf alle drei Duftvarianten reagierten Kopfläuse "allergisch".
Bekommt ein Kind dennoch Läuse, sollten unverzüglich der Kindergarten und die Eltern der Spielkameraden informiert werden. Gegen den Befall helfen spezielle Läusemittel. Am besten wird die ganze Familie damit einshampooniert. Außerdem muss das Haar immer wieder mit einem speziellen Läusekamm untersucht werden.
Stofftiere, Mützen und Bettwäsche sollten entweder bei mindestens 60 Grad gewaschen oder 24 Stunden lang in die Tiefkühltruhe gelegt werden.

Neues über Neurodermitis

Tipps zum Umgang mit Neurodermitis finden Betroffene auf einer Internetseite, die der Deutsche Allergie- und Asthmabund (DAAB) in Mönchengladbach betreibt. Das Angebot soll Patienten und Angehörigen helfen, mit der Krankheit umzugehen. Es informiert auch über neue Behandlungsmöglichkeiten. In Deutschland ist etwa jede sechste Familie von Neurodermitis betroffen. Zwei Millionen Kinder und ebenso viele Erwachsene leiden an dieser Hautkrankheit. www.daab.de/haut/neurodermitis-was-ist-das/

Haustiere

Schwangere sollen beim Umgang mit Katzen besonders vorsichtig sein. Vor allem sollten sie nicht das Katzenklo reinigen, warnt die Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände in Berlin. Die Tiere können die Krankheit Toxoplasmose übertragen. Deren Erreger sei für Erwachsene und Katzen eigentlich harmlos, könne aber das ungeborene Kind gefährden: Es drohen Schäden am Nervensystem und an den Augen.

Mutter-Kind-Kur voll finanziert

Der Bundestag hat einstimmig beschlossen, dass die gesetzlichen Krankenkassen Mutter-Kind-Kuren voll finanzieren müssen. Laut dem Online-Gesundheitsratgeber www.gesundheit-aktuell.de gehört damit die bisher gängige Praxis, nach der Krankenkassen per Satzungsbeschluss die Höhe ihrer Zahlungen in Form einer Anteilsfinanzierung bestimmen konnten, der Vergangenheit an.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages nutzten damit die "Chance, mit einer kleinen Gesetzesänderung die größte Ungerechtigkeit für Mütter und ihre Kinder in Bezug auf medizinische Vorsorge und Rehabilitation zu bereinigen. Ein Gesetzesentwurf, der die Rechte und Pflichten der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation von Müttern und Kindern endlich mit denen der allgemeinen medizinischen Rehabilitation gleichstellt", so Melcher Franck, Geschäftsführer der Kur + Reha GmbH, Träger von fünf Mutter-Kind-Kliniken.
Alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten voll. Die gesetzlich geregelte Zuzahlung beträgt 10,00 Euro je Kalendertag. Bei Erreichen der Zuzahlungsgrenze (2 bzw. 1% des Jahreseinkommens) können Sie im Voraus von Ihrer Krankenkasse von weiteren Zuzahlungen befreit werden. Kinder sind immer von der Zuzahlung befreit. Die Fahrtkosten bezahlt ebenfalls Ihre Krankenkasse. Bei Fahrten zur stationären Vorsorge beträgt die Zuzahlung 10% der Fahrtkosten, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro. Bei Fahrten zur stationären Reha ist kein Eigenanteil zu entrichten.
Ausführliche Infos, Antragsunterlagen zum Download und Informationen zu Mutter-Kind-Kliniken finden sich im Internet unter
www.mutter-kind-kur.de. Außerdem informiert das Infotelefon "Mutter-Kind-Kur" rund um die Uhr über Mutter-Kind-Kuren. Die kostenlose Rufnummer lautet:(08 00) 2 23 23 73.







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