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Weitere soziale Leistungen

Grundsicherung

Mit dieser beitragsunabhängigen Leistung soll der Lebensunterhalt für ältere oder dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen sichergestellt werden, wenn sie ihn nicht selbst aus ihren Einkünften oder Vermögen bestreiten können. Anspruchsberechtigt kann sein wer

das 65. Lebensjahr vollendet hat

 

oder

wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert ist.

Auskunft und Beratung erhalten Sie im Grundsicherungsamtes des Landratsamtes Schweinfurt, bei der für Sie zuständigen Gemeindeverwaltung oder bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

 

Sozialhilfe

Kann jemand seinen Lebensunterhalt nicht vollständig aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten und ist er erwerbsunfähig, kann ein Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe bestehen. Die Vermögens- und Einkommenssituation muss offengelegt werden. Ansprüche gegenüber anderen Leistungsträgern (z.B. dem Rententräger oder der Krankenkasse) müssen vorrangig geltend gemacht werden. Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der unterhaltspflichtigen Ehegatten und Kinder werden überprüft.

Aktuelle Regelsätze

Vermögensfreigrenzen

Mehrbedarfszuschläge

Persönliche Beratung erhalten Sie im Sozialamt des Landkreises Schweinfurt.

 

Hilfen in besonderen Lebenslagen

Ein erhöhter finanzieller Aufwand ergibt sich oft durch besondere Notlagen. Für die Gewährung dieser Hilfen kann neben dem Landkreis Schweinfurt auch der Bezirk Unterfranken in Würzburg zuständig sein.

Eingliederungshilfe für Behinderte (ab 01.01.2009 nur noch durch den Bezirk Unterfranken)

Hilfe zur häuslichen Pflege

Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes

Hilfe, die alten Menschen die Verbindung mit ihnen nahestehenden Personen und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht (ab 01.01.2009 nur noch durch den Bezirk Unterfranken)

Hilfen in allen Fragen der Aufnahme in ein Heim, insbesondere Kostenübernahme (Bezirk Unterfranken)

Übernahme der Telefongrundgebühren

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt im Landkreis Schweinfurt oder an Ihre Gemeindeverwaltung, ob evtl. einen Anspruch auf die genannten Hilfen besteht.

 

Wohngeld

Hohe Mieten sind auch bei vielen älteren Menschen oft der größte Ausgabenposten im Haushaltsbudget. Wenn die Einkünfte sehr niedrig sind, kann deshalb ein Antrag auf Zuschuss zur Miete – genannt Wohngeld – gestellt werden. Dies gilt auch, wenn Sie ein eigenes Haus haben und Sie die mtl. Belastungen (Abgaben, Gebühren, lfd. sonstige Kosten) nicht selbst tragen können. Dann können Sie einen sogenannten Lastenzuschuss beantragen. Das Wohngeld/Lastenzuschuss wird jedoch nicht gewährt, wenn sie bereits andere Sozialleistungen( Sozialhilfe; Arbeitslosengeld II; Leistungen nach dem AsylbLG) erhalten.

Information erhalten Sie bei der Wohngeldstelle am Landratsamt Schweinfurt oder bei Ihrer Gemeindeverwaltung.

 

 

Antragstellung

Alle Anträge für die oben genannten Sozialleistungen sind bei der Wohnsitzgemeinde zu stellen, weil dort die persönlichen Lebensumstände am besten bekannt sind. Man ist Ihnen bei der Antragstellung behilflich, die Anträge werden bei Bedarf an das Landratsamt Schweinfurt weitergeleitet. Zur Antragstellung sind zunächst mitzubringen:

Mietvertrag

Rentenbescheid

alle Einkommens- und Vermögensnachweise (Zusatzrente, Zinseinnahmen etc.)

Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden





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