Header.jpg
 
   
 
Vorsorge im Überblick

Möglichkeiten der Vorsorge im Überblick

Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder auch Gebrechlichkeit im Alter in die Lage kommen, die Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln zu können. Bitte bedenken Sie, dass im Notfall auch nahe Angehörige wie Ehegatten, Eltern oder Kinder nicht berechtigt sind, Entscheidungen für Sie zu treffen. Wer Vorsorge treffen möchte, damit seine Wünsche auch dann berücksichtigt werden, wenn er seinen Willen nicht mehr äußern kann, hat die Auswahl zwischen drei Möglichkeiten:

Vorsorgevollmacht

Betreuungsverfügung

Patientenverfügung

Je nach Bedürfnis und Einzelfall sind diese Möglichkeiten auch miteinander kombinierbar.

 

 

Die Kombination

Nach augenblicklicher Gesetzeslage und Rechtsprechung ist die Kombination von Patientenverfügung und General- oder Vorsorgevollmacht das größtmögliche Maß, die Bindung von Ärzten an den geäußerten Willen zu erreichen. Der Vorteil liegt darin, dass mit der Patientenverfügung nicht nur die Wünsche zur ärztlichen Behandlung festgehalten sind, sondern auch mit dem Bevollmächtigten eine Vertrauensperson vorhanden ist, die die Beachtung dieser Wünsche im Bedarfsfall durchsetzen kann.

 

Bei schwierigen Regelungen oder wenn Sie eine rechtliche Beratung wünschen, empfehlen wir Ihnen, sich an eine Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder eine Notarin/Notar zu wenden.
   

Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
Die Broschüre Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter ist überall im Buchhandel erhältlich unter ISBN 3-406-52440-0 (Verlag C. H. Beck). Der Einzelverkaufspreis beträgt 3,90 €. Bei Abnahme von mindestens 50 Exemplaren beträgt der Kaufpreis 3,70 € pro Stück.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Buchhandlung oder direkt an den
Verlag C. H. Beck, Wilhelmstraße 9, 80801 München,
Tel.:  089/38189750
Fax:  089/38189-358 oder -135
E-Mail: bestellung@beck.de
Sie können die Broschüre hier weiterhin kostenlos als pdf-Dokument herunterladen und für den privaten Gebrauch ausdrucken.
Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. gibt die Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" für Sehbehinderte und Blinde auf Kassette, in Punktschrift, MAXI-Druck und auf Diskette heraus. Die E-Mail-Anschrift lautet: bit@bbsb.org.

 

 

Weiterführende Information erhalten Sie beim
 
Amtsgericht – Vormundschaftsgericht

Jägersbrunnen 6

97421 Schweinfurt

 

 

 

 

 

 

Sozialdienst Katholischer Frauen - Betreuungsverein

Friedrich-Stein-Str. 24

97421 Schweinfurt

Tel.: 09721/209583

Fax: 09721/2095850

e-Mail: sd-kath-frauen@t-online.de

 

Arbeiterwohlfahrt Schweinfurt-Land e.V. - Betreuungsverein

Kornmarkt 24

97421 Schweinfurt

Tel.: 09721/22390

Fax: 09721/187338

e-Mail: awo-schweinfurt@t-online.de

 

Landratsamt Schweinfurt - Betreuungsstelle

Schrammstr. 1

97421 Schweinfurt

Tel.: 09721/55-468 und 55-469

e-Mail: Betreuungsstelle@lrasw.de

 





Quicklink kkCMS         Seit dem 08.09.2003 sind Sie unser 440.053. Besucher und erzeugten den 549.428.Seitenaufruf .     Druckansicht