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Möglichkeiten der Vorsorge im
Überblick |
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Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder auch
Gebrechlichkeit im Alter in die Lage kommen, die Angelegenheiten seines
Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln zu können. Bitte bedenken
Sie, dass im Notfall auch nahe Angehörige wie Ehegatten, Eltern oder
Kinder nicht berechtigt sind,
Entscheidungen für Sie zu treffen. Wer Vorsorge treffen möchte, damit
seine Wünsche auch dann berücksichtigt werden, wenn er seinen Willen nicht
mehr äußern kann, hat die Auswahl zwischen drei Möglichkeiten: |
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Vorsorgevollmacht |
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Betreuungsverfügung |
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Patientenverfügung |
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Je nach Bedürfnis und Einzelfall sind diese
Möglichkeiten auch miteinander kombinierbar.
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Die
Kombination |
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Nach augenblicklicher Gesetzeslage und Rechtsprechung
ist die Kombination von Patientenverfügung und General- oder
Vorsorgevollmacht das größtmögliche Maß, die Bindung von Ärzten an den
geäußerten Willen zu erreichen. Der Vorteil liegt darin, dass mit der
Patientenverfügung nicht nur die Wünsche zur ärztlichen Behandlung
festgehalten sind, sondern auch mit dem Bevollmächtigten eine
Vertrauensperson vorhanden ist, die die Beachtung dieser Wünsche im
Bedarfsfall durchsetzen kann.
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| Bei schwierigen Regelungen oder wenn
Sie eine rechtliche Beratung wünschen, empfehlen wir Ihnen, sich an eine
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder eine Notarin/Notar zu wenden. |
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| Broschüre des
Bayerischen Staatsministeriums der Justiz |
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Die Broschüre Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter ist
überall im Buchhandel erhältlich unter ISBN 3-406-52440-0
(Verlag C. H. Beck). Der Einzelverkaufspreis beträgt 3,90 €. Bei
Abnahme von mindestens 50 Exemplaren beträgt der Kaufpreis 3,70 €
pro Stück. |
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Bitte wenden Sie sich an Ihre Buchhandlung oder
direkt an den Verlag C. H. Beck, Wilhelmstraße 9, 80801
München, Tel.:
089/38189750 Fax: 089/38189-358 oder -135 E-Mail:
bestellung@beck.de |
Sie können die Broschüre hier weiterhin kostenlos als pdf-Dokument
herunterladen und für den privaten Gebrauch ausdrucken. |
Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund e.
V. gibt die Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" für
Sehbehinderte und Blinde auf Kassette, in Punktschrift, MAXI-Druck
und auf Diskette heraus. Die E-Mail-Anschrift lautet: bit@bbsb.org. |
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| Weiterführende Information erhalten Sie beim
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| Amtsgericht –
Vormundschaftsgericht |
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Jägersbrunnen 6
97421 Schweinfurt
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Sozialdienst Katholischer Frauen -
Betreuungsverein |
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Friedrich-Stein-Str. 24
97421 Schweinfurt
Tel.: 09721/209583
Fax:
09721/2095850
e-Mail: sd-kath-frauen@t-online.de |
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Arbeiterwohlfahrt Schweinfurt-Land e.V. -
Betreuungsverein |
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Kornmarkt 24
97421 Schweinfurt
Tel.: 09721/22390
Fax:
09721/187338
e-Mail: awo-schweinfurt@t-online.de |
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Landratsamt Schweinfurt -
Betreuungsstelle |
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Schrammstr. 1
97421 Schweinfurt
Tel.: 09721/55-468 und
55-469
e-Mail: Betreuungsstelle@lrasw.de |