Ein Sozialhilfeantrag wird bei der Gemeinde gestellt, weil dort die persönlichen Lebensumstände am besten bekannt sind. Hilfe zum Lebensunterhalt wird nur gewährt, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den notwendigen Lebensunterhalt nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch - SGB XII - sicherzustellen. Eine persönliche Vorsprache beim zuständigen Sachbearbeiter ist nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache möglich. Aktuelle Regelsätze Vermögensfreigrenzen Mehrbedarfszuschläge Bildung- und Teilhabeleistugen
Weitere Aufgabengebiete des Amtes für Soziales: * Betreuung * Hilfe für ausländische Flüchtlinge * Wohngeld * Wohnungsbauförderung * Wohnberechtigung * BAföG * Sportförderung
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