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Voraussetzungen

Leistungen der Kriegsopferfürsorge

können Menschen erhalten, die dauerhaften gesundheitlichen Schaden erlitten haben

  • durch Kriegseinwirkungen als Militärangehörige oder Zivilpersonen
  • in Ausübung ihres Dienstes als Soldaten, Dienstleistende des Bundesgrenzschutzes oder Zivildienstleistende,
  • als Opfer von Gewalttaten,
  • durch eine Impfung,
  • als politische Verfolgte der ehem. DDR und politische Häftlinge der ehem. Ostgebiete,

Sondergesetzliche Vorschriften

Die Kriegsopferfürsorge wird ihre dauerhafte Bedeutung dadurch behalten, dass Leistungen im Bereich der Nebengesetze, z. B.:

 

  • dem Soldatenversorgungsgesetz
  • dem Zivildienstgesetz
  • dem Opferentschädigungsgesetz
  • dem Infektionsschutzgesetz
  • dem Häftlingsgesetz
  • dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz
  • dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz

auch künftig erbracht werden.







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