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Leistungen
Soweit der Beschädigte bzw. Hinterbliebene nicht in der Lage ist, seinen Bedarf aus vorhandenem Einkommen und Vermögen zu decken, können folgende Leistungen gewährt werden: - ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
- Hilfe zur Pflege
- Krankenhilfe
- Altenhilfe
- Erholungshilfe
- Erziehungshilfe
- Berufliche Rehabilitation
- Hilfe in besonderen Lebenslagen
- Bekleidungsbeihilfe
- Heizungshilfe
- Weihnachtsbeihilfe
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