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Leistungen

Soweit der Beschädigte bzw. Hinterbliebene nicht in der Lage ist, seinen Bedarf aus vorhandenem Einkommen und Vermögen zu decken, können folgende Leistungen gewährt werden:

  • ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
  • Hilfe zur Pflege
  • Krankenhilfe
  • Altenhilfe
  • Erholungshilfe
  • Erziehungshilfe
  • Berufliche Rehabilitation
  • Hilfe in besonderen Lebenslagen
  • Bekleidungsbeihilfe
  • Heizungshilfe
  • Weihnachtsbeihilfe






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