Grundsicherung |
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Mit dieser beitragsunabhängigen Leistung soll der
Lebensunterhalt für ältere oder dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen
sichergestellt werden, wenn sie ihn nicht selbst aus ihren Einkünften oder
Vermögen bestreiten können. Anspruchsberechtigt kann sein
wer |
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das 65. Lebensjahr vollendet hat
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wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und aus
medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert
ist. |
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Auskunft und Beratung erhalten Sie im Grundsicherungsamtes des Landratsamtes
Schweinfurt, bei der für Sie zuständigen Gemeindeverwaltung oder bei
Ihrem Rentenversicherungsträger. |
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Sozialhilfe |
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Kann jemand seinen Lebensunterhalt nicht vollständig aus eigenem Einkommen
und Vermögen bestreiten und ist er erwerbsunfähig, kann ein Anspruch
auf Leistungen der Sozialhilfe bestehen. Die Vermögens- und
Einkommenssituation muss offengelegt werden. Ansprüche gegenüber anderen
Leistungsträgern (z.B. dem Rententräger oder der Krankenkasse) müssen vorrangig geltend
gemacht werden. Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der
unterhaltspflichtigen Ehegatten und Kinder werden überprüft.
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Aktuelle Regelsätze |
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Vermögensfreigrenzen |
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Mehrbedarfszuschläge |
Persönliche Beratung erhalten Sie im Sozialamt
des Landkreises Schweinfurt. |
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Hilfen in besonderen Lebenslagen |
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Ein erhöhter finanzieller Aufwand ergibt sich oft
durch besondere Notlagen. Für die Gewährung dieser Hilfen kann neben dem
Landkreis Schweinfurt auch der Bezirk Unterfranken in Würzburg zuständig
sein. |
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Eingliederungshilfe für
Behinderte (ab 01.01.2009 nur noch durch den Bezirk
Unterfranken)
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Hilfe zur häuslichen Pflege |
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Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes |
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Hilfe, die alten Menschen die Verbindung mit ihnen
nahestehenden Personen und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben
ermöglicht (ab 01.01.2009 nur noch durch den Bezirk
Unterfranken)
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Hilfen in allen Fragen der Aufnahme in ein Heim,
insbesondere Kostenübernahme (Bezirk Unterfranken) |
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Übernahme der Telefongrundgebühren |
Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt
im Landkreis Schweinfurt oder an Ihre Gemeindeverwaltung, ob evtl. einen
Anspruch auf die genannten Hilfen besteht.
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Wohngeld |
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Hohe Mieten sind auch bei vielen älteren Menschen oft der
größte Ausgabenposten im Haushaltsbudget. Wenn die Einkünfte sehr niedrig
sind, kann deshalb ein Antrag auf Zuschuss zur Miete
– genannt Wohngeld – gestellt werden. Dies gilt auch,
wenn Sie ein eigenes Haus haben und Sie die mtl. Belastungen (Abgaben,
Gebühren, lfd. sonstige Kosten) nicht selbst tragen können. Dann können Sie einen
sogenannten Lastenzuschuss beantragen. Das Wohngeld/Lastenzuschuss wird jedoch nicht gewährt, wenn
sie bereits andere Sozialleistungen( Sozialhilfe; Arbeitslosengeld II; Leistungen nach dem
AsylbLG) erhalten. |
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Information erhalten Sie bei der Wohngeldstelle am
Landratsamt Schweinfurt oder bei Ihrer Gemeindeverwaltung. |
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| Antragstellung |
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Alle Anträge für die oben genannten
Sozialleistungen sind bei der Wohnsitzgemeinde zu stellen, weil dort die
persönlichen Lebensumstände am besten bekannt sind. Man ist Ihnen bei der
Antragstellung behilflich, die Anträge werden bei Bedarf an das
Landratsamt Schweinfurt weitergeleitet. Zur Antragstellung sind zunächst
mitzubringen: |
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Mietvertrag |
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Rentenbescheid |
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alle Einkommens- und Vermögensnachweise (Zusatzrente,
Zinseinnahmen etc.) |
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Schwerbehindertenausweis, falls
vorhanden |
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