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Sonstige Vergünstigungen

Schwerbehindertenausweis

Das Sozialgesetzbuch IX und eine Reihe anderer gesetzlicher Bestimmungen räumen dem behinderten Menschen je nach Behinderungsart verschiedene Vergünstigungen ein. Jeder, der von einem körperlichen, psychischen oder geistigen Leiden betroffen ist, kann einen Schwerbehindertenausweis beantragen, unabhängig von Einkommen und Vermögen. Ein Schwerbehindertenausweis wird erst ab einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 Prozent ausgestellt. Zuständig für die Feststellung der Behinderung, des Grades der Behinderung und die Ausstellung des Ausweises ist das

 

Zentrum Bayern Familie und Soziales - Region Unterfranken -


Georg-Eydel-Str. 13

97082 Würzburg

Tel.:
Fax:

0931/4107-01
0931/4107-222

e-Mail:
Homepage:

poststelle.ufr@zbfs.bayern.de
www.zbfs.bayern.de/aemter/avf-w.html

 

 

Blindengeld

Ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen erhalten Blinde oder wesentlich Sehbehinderte nach dem Blindengeldgesetz Blindengeld. Den Grad der Sehbehinderung stellt der Augenarzt fest und stellt die nötige Bescheinigung aus. Diese wird mit dem entsprechenden Antrag an die Blindengeldstelle geschickt. Auskunft und Beratung erhalten sie beim Versorgungsamt (siehe oben) und dem

 

Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund e.V.


Bezirksgruppe Unterfranken Würzburg

Luitpoldstr. 8

97082 Würzburg

Tel.:
Fax:

0931/44500
0931/44533

e-Mail:
Homepage:

wuerzburg@bbsb.org
www.bbsb.org

 

 

Rundfunk-, Fernseh- und Telefongebühren

Behinderte Menschen mit einer Erwerbsminderung von mindestens 80 % oder einkommensschwache Personen können auf Antrag von den Rundfunk- und Fernsehgebühren befreit werden. Zudem gewährt die Deutsche Telekom auf Antrag Ermäßigungen für den Telefonanschluss und die monatlichen Grundgebühren.

Weitere Information erhalten Sie und bei Ihrer Gemeindeverwaltung, bei der auch der Antrag auf Befreiung der Rundfunkgebühren gestellt werden muss.

 

Fahrpreisvergünstigungen

Die Deutsche Bahn AG ein neues Preissystem eingeführt, die BahnCard Senior wurde nicht ersetzt. Die neue BahnCard bietet künftig 25 % Rabatt auf alle Preise, auch auf die neuen Plan&Spar-Preise und zusätzlich zum Mitfahrer-Rabatt.

Homepage:

www.bahn.de






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