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Weitere Leistungen der Pflegekasse bei häuslicher Pflege

 

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel dienen der Erleichterung der Pflege, der Linderung der Beschwerden und sollen zur Ermöglichung einer selbständigeren Lebensführung beitragen.

 

Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, wie Betteinlagen, Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel werden pro Monat bis zu 31 € übernommen.

Technische Hilfsmittel werden in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt. Sollen sie jedoch in Eigentum übergehen, werden 10 % der Kosten, maximal jedoch 25 € berechnet.

 

Verbesserung des Wohnumfeldes

Wenn pflegebedingte Umbaumaßnahmen (z.B. Verbreiterung der Türen, Austausch der Badewanne durch eine Dusche) in der Wohnung erforderlich sind, kann ein Zuschuß von bis zu 5.000 € je Maßnahme gewährt werden. Der Pflegebedürftige hat nach Vollendung des 18. Lebensjahres einen Eigenanteil von 10% der Kosten (höchstens 50% der mtl. Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt) zu entrichten

 

Pflegekurse

Zur Verbesserung der Qualität der häuslichen Pflege und zur Unterstützung der Pflegepersonen werden unentgeltlich Pflegekurse angeboten, in denen die Grundkenntnisse der häuslichen Pflege vermittelt werden.

 

Absicherung der Pflegeperson in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung

Für Pflegepersonen besteht ein gesetzlicher Unfallschutz z.B. auch bei der Haushaltsführung. Unter bestimmten Voraussetzungen leistet die Pflegekasse auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

 

Auskunft und Beratung erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse






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