Weitere Leistungen der Pflegekasse bei häuslicher
Pflege
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Pflegehilfsmittel |
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Pflegehilfsmittel dienen
der Erleichterung der Pflege, der Linderung der Beschwerden und sollen zur
Ermöglichung einer selbständigeren Lebensführung beitragen.
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Hilfsmittel, die zum Verbrauch
bestimmt sind, wie Betteinlagen, Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel
werden pro Monat bis zu 31 € übernommen. |
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Technische Hilfsmittel werden
in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt. Sollen sie jedoch in
Eigentum übergehen, werden 10 % der Kosten, maximal jedoch 25 €
berechnet.
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Verbesserung des Wohnumfeldes |
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Wenn pflegebedingte Umbaumaßnahmen (z.B.
Verbreiterung der Türen, Austausch der Badewanne durch eine Dusche) in der
Wohnung erforderlich sind, kann ein Zuschuß von bis zu 5.000 € je Maßnahme
gewährt werden. Der Pflegebedürftige hat nach Vollendung des 18.
Lebensjahres einen Eigenanteil von 10% der Kosten (höchstens 50% der mtl.
Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt) zu entrichten |
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Pflegekurse |
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Zur Verbesserung der Qualität der häuslichen Pflege
und zur Unterstützung der Pflegepersonen werden unentgeltlich Pflegekurse
angeboten, in denen die Grundkenntnisse der häuslichen Pflege vermittelt
werden. |
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Absicherung der Pflegeperson in der
gesetzlichen Renten- und
Unfallversicherung |
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Für Pflegepersonen besteht ein gesetzlicher
Unfallschutz z.B. auch bei der Haushaltsführung. Unter bestimmten
Voraussetzungen leistet die Pflegekasse auch Beiträge zur gesetzlichen
Rentenversicherung. |
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