Der Behindertenfahrdienst ermöglicht es Personen, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung auf die Benutzung eines Rollstuhles angewiesen sind am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und persönliche Besorgungen selbst zu erledigen. Berechtigt können behinderte Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen aG und B) sein. Der Berechtigungsschein wird ab dem 01.01.2009 auf Antrag vom Bezirk Unterfranken in Würzburg ausgestellt. Erkundigen Sie sich bei den verschiedenen Anbietern: |