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Behindertenfahrdienst

Der Behindertenfahrdienst ermöglicht es Personen, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung auf die Benutzung eines Rollstuhles angewiesen sind am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und persönliche Besorgungen selbst zu erledigen. Berechtigt können behinderte Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen aG und B) sein. Der Berechtigungsschein wird ab dem 01.01.2009 auf Antrag vom Bezirk Unterfranken in Würzburg ausgestellt. Erkundigen Sie sich bei den verschiedenen Anbietern:

Bayerisches Rotes Kreuz 

Johanniter-Unfall-Hilfe 

Malteser Hilfsdienst 

Arbeiter Samariter Bund Schweinfurt
   
Patientenfahrdienst

Arbeiter Samariter Bund Schweinfurt 

Malteser Hilfsdienst 

Bayerisches Rotes Kreuz 
   
 Anschriften der Wohlfahrtsverbände  
 

   






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